Beschlussvorschlag:

 

Die Neufassung der Straßenreinigungssatzung, die Neufassung der Verordnung über die Art und den Umfang der Straßenreinigungssatzung sowie die Anlage 1 (Straßenverzeichnis) werden beschlossen.  


Sachverhalt:

 

Die Straßenreinigungssatzung vom 25.02.1980 (zuletzt geändert vom 29.09.2003), wie auch die Verordnung über die Art und den Umfang der Straßenreinigung vom 25.02.1980 (zuletzt geändert vom 29.09.2003) wird aufgrund von Gesetzesänderungen angepasst.

 

In der Satzung bzw. in der Verordnung wird klargestellt, wie die Reinigung von Gehwegen, Radwegen, gemeinsamen Geh- und Radwegen und Straßenrinnen (Gossen) zu reinigen bzw. im

Winter zu räumen sind. Die Anlage zur Verordnung war zu erweitern, da verschiedene Wohngebiete und entsprechende Straßen hinzugekommen sind.

 

Außerdem wurde u.a. in § 3 der Verordnung über die Art und den Umfang der Straßenreinigung

auch die zeitliche Räumpflicht (Räumung im Abstand von zwei Stunden) gestrichen.

 

Es wird angemerkt, dass die Reinigung der Regenwasserabläufe und Sinkkästen nicht durch die Bürgerinnen und Bürger durchzuführen sind. Die Anlagen sind der Vorlage beigefügt.

 

Dieses bleibt Aufgabe des jeweiligen Straßenbaulastträgers.

 

Die Verwaltung erläutert den Sachverhalt. Da keine Wortmeldungen vorliegen, lässt der Vorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.