Sachverhalt:
Der Jahresabschluss für das
Haushaltsjahr 2012 – geprüfte Fassung –, der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes
über die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 und die dazu erarbeitete
Stellungnahme wurden am 20.02.2015 verschickt.
Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10
NKomVG beschließt der Rat über den Jahresabschluss, die Zuführung zu bzw. die
Entnahme aus den Überschussrücklagen und die Entlastung des Bürgermeisters.
Die Vorlage wird durch die
Verwaltung ausführlich vorgetragen. Die Verwaltung geht dabei ergänzend auf
einige Punkte des Berichtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 des
Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Aurich ein. Zu den einzelnen
Prüfungsvermerken des Rechnungsprüfungsamtes werden durch die Verwaltung
nochmals Ausführungen anhand der Stellungnahme gemacht.
Innerhalb des Rates erfolgt
eine ausführliche Aussprache über den Bericht des RPA zum Jahresabschluss 2012.
Wolfgang Sievers, GfW, gibt
zu bedenken, dass BGM a.D. Alfred Meyer zur heutigen Ratssitzung nicht
erschienen ist, um zum Bericht des Rechnungsprüfungsamtes Stellung zu beziehen.
Danach geht er noch kritisch auf einige Punkte der Prüfungsvermerke des Rechnungsprüfungsamtes
ein. Zudem bemängelt Wolfgang Sievers, dass der Rat nicht über die bereits
durchgeführte Gewinnverwendung beschlossen hat. Er macht deutlich, dass er die
Beschlüsse zum Jahresabschluss 2012 nicht mittragen kann.
Robert Ahlfs, SPD, ist der
Auffassung, dass die Verwaltung im Bezug auf den Prüfungsvermerk „Nicht
eingeholte Kreditermächtigung“ richtig gehandelt hat, um Zinsen und damit
Steuergelder zu sparen. Aus Sicht der Gruppe SPD wurde das Haushaltsjahr 2012
positiv abgeschlossen und den Beschlussvorschlägen kann zugestimmt werden.
Klaus-Dieter Reder, CDU,
weist daraufhin, dass man innerhalb der CDU-Fraktion zu dieser Thematik
unterschiedlicher Auffassung ist. Er selbst kann Ratsmitglied Sievers nur
beipflichten, dass BGM a.D. Alfred Meyer heute nicht anwesend ist. Für
Klaus-Dieter Reder besteht dringender Handlungsbedarf im Bereich der
Wirtschaftsförderung, um die Einnahmesituation der Stadt Wiesmoor zu
verbessern. Er ist diesbzgl. aber guter Hoffnung. Einer Entlastung des BGM kann
er dennoch nicht zustimmen.
Edgar Weiss, WB, geht
ebenfalls kritisch auf einige Punkte der Prüfungsvermerke des
Rechnungsprüfungsamtes ein. Seine Hoffnung ist, dass sich die Dinge in Zukunft
durch neuen BGM verbessern. Auch er kann einer Entlastung nicht zustimmen.
Friedhelm Jelken, CDU, teilt
mit, dass im Jahresabschluss 2012 sicherlich einige handwerkliche Fehler
vorhanden sind. Dennoch hat das Rechnungsprüfungsamt festgestellt, dass keine
Bedenken bestehen, dem BGM die Entlastung auszusprechen. Er kann daher einer
Entlastung durchaus zustimmen.
BGM Völler gibt noch den
Hinweis, dass er an der Beschlussfassung zum Jahresabschluss 2012 nicht
teilnehmen wird, da er zwar nicht persönlich, aber als Organ vom Beschluss der
Entlastung des BGM betroffen ist.
Daraufhin verlässt BGM Völler
die Sitzung.
Nach ausführlicher Aussprache
lässt Ratsvorsitzender Grohn einzeln über die
Beschlussvorschläge abstimmen.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung schlägt vor,
a) den Jahresabschluss für
das Haushaltsjahr 2012 zu beschließen,
b) 1. das
Defizit des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 757.408,28 € aus der
Rücklage aus Überschüssen des
ordentlichen Ergebnisses der Vorjahre zu entnehmen.
2. den Überschuss des außerordentlichen
Ergebnisses in Höhe von 768.380,84 € in die Rücklage aus Überschüssen des
außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen.
3. den
Überschuss aus der Betriebsabrechnung für die zentrale Abwasserbeseitigung in
Höhe von 333.994,51 € dem Sonderposten für den Gebührenausgleich zuzuführen
und
c)
die Entlastung des Bürgermeisters zu beschließen.
Der Gesamtüberschuss aus 2012
beträgt damit 768.380,84 €.
Danach nimmt BGM Völler
wieder an der Sitzung teil.
Abstimmungsergebnis:
Der Beschluss zu a) erfolgt
mit 22 Ja-Stimmen, 4 Gegenstimmen und 1 Enthaltung.
Der Beschluss zu b) 1.
erfolgt mit 22 Ja-Stimmen, 4 Gegenstimmen und 1Enthaltung.
Der Beschluss zu b) 2.
erfolgt mit 22 Ja-Stimmen, 4 Gegenstimmen und 1 Enthaltung.
Der Beschluss zu b) 3.
erfolgt mit 22 Ja-Stimmen, 4 Gegenstimmen und 1 Enthaltung.
Der Beschluss zu c) erfolgt mit 18 Ja-Stimmen, 7 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen.