Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

 

 


Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012 – geprüfte Fassung –, der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 und die dazu erarbeitete Stellungnahme wurden am 20.02.2015 verschickt.

 

Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG beschließt der Rat über den Jahresabschluss, die Zuführung zu bzw. die Entnahme aus den Überschussrücklagen und die Entlastung des Bürgermeisters.

 

Die Vorlage wird durch die Verwaltung ausführlich vorgetragen. Die Verwaltung geht dabei ergänzend auf einige Punkte des Berichtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Aurich ein. Zu den einzelnen Prüfungsvermerken des Rechnungsprüfungsamtes werden durch die Verwaltung nochmals Ausführungen anhand der Stellungnahme gemacht.

 

Innerhalb des Rates erfolgt eine ausführliche Aussprache über den Bericht des RPA zum Jahresabschluss 2012.

 

Wolfgang Sievers, GfW, gibt zu bedenken, dass BGM a.D. Alfred Meyer zur heutigen Ratssitzung nicht erschienen ist, um zum Bericht des Rechnungsprüfungsamtes Stellung zu beziehen. Danach geht er noch kritisch auf einige Punkte der Prüfungsvermerke des Rechnungsprüfungsamtes ein. Zudem bemängelt Wolfgang Sievers, dass der Rat nicht über die bereits durchgeführte Gewinnverwendung beschlossen hat. Er macht deutlich, dass er die Beschlüsse zum Jahresabschluss 2012 nicht mittragen kann.

 

Robert Ahlfs, SPD, ist der Auffassung, dass die Verwaltung im Bezug auf den Prüfungsvermerk „Nicht eingeholte Kreditermächtigung“ richtig gehandelt hat, um Zinsen und damit Steuergelder zu sparen. Aus Sicht der Gruppe SPD wurde das Haushaltsjahr 2012 positiv abgeschlossen und den Beschlussvorschlägen kann zugestimmt werden.

 

Klaus-Dieter Reder, CDU, weist daraufhin, dass man innerhalb der CDU-Fraktion zu dieser Thematik unterschiedlicher Auffassung ist. Er selbst kann Ratsmitglied Sievers nur beipflichten, dass BGM a.D. Alfred Meyer heute nicht anwesend ist. Für Klaus-Dieter Reder besteht dringender Handlungsbedarf im Bereich der Wirtschaftsförderung, um die Einnahmesituation der Stadt Wiesmoor zu verbessern. Er ist diesbzgl. aber guter Hoffnung. Einer Entlastung des BGM kann er dennoch nicht zustimmen.

 

Edgar Weiss, WB, geht ebenfalls kritisch auf einige Punkte der Prüfungsvermerke des Rechnungsprüfungsamtes ein. Seine Hoffnung ist, dass sich die Dinge in Zukunft durch neuen BGM verbessern. Auch er kann einer Entlastung nicht zustimmen.

 

Friedhelm Jelken, CDU, teilt mit, dass im Jahresabschluss 2012 sicherlich einige handwerkliche Fehler vorhanden sind. Dennoch hat das Rechnungsprüfungsamt festgestellt, dass keine Bedenken bestehen, dem BGM die Entlastung auszusprechen. Er kann daher einer Entlastung durchaus zustimmen.

 

BGM Völler gibt noch den Hinweis, dass er an der Beschlussfassung zum Jahresabschluss 2012 nicht teilnehmen wird, da er zwar nicht persönlich, aber als Organ vom Beschluss der Entlastung des BGM betroffen ist.

 

Daraufhin verlässt BGM Völler die Sitzung.

 

Nach ausführlicher Aussprache lässt Ratsvorsitzender Grohn einzeln über die  Beschlussvorschläge abstimmen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung schlägt vor,

 

a) den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012 zu beschließen,

 

b) 1.        das Defizit des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 757.408,28 € aus der Rücklage  aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses der Vorjahre zu entnehmen.

 

 2.        den Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 768.380,84 € in die Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen.

 

3.        den Überschuss aus der Betriebsabrechnung für die zentrale Abwasserbeseitigung in Höhe von 333.994,51 € dem Sonderposten für den Gebührenausgleich zuzuführen

 

und

 

 c)        die Entlastung des Bürgermeisters zu beschließen.

 

Der Gesamtüberschuss aus 2012 beträgt damit 768.380,84 €.

 

 

Danach nimmt BGM Völler wieder an der Sitzung teil.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Der Beschluss zu a) erfolgt mit 22 Ja-Stimmen, 4 Gegenstimmen und 1 Enthaltung.

Der Beschluss zu b) 1. erfolgt mit 22 Ja-Stimmen, 4 Gegenstimmen und 1Enthaltung.

Der Beschluss zu b) 2. erfolgt mit 22 Ja-Stimmen, 4 Gegenstimmen und 1 Enthaltung.

Der Beschluss zu b) 3. erfolgt mit 22 Ja-Stimmen, 4 Gegenstimmen und 1 Enthaltung.

Der Beschluss zu c) erfolgt mit 18 Ja-Stimmen, 7 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen.