Sitzung: 16.02.2023 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Tourismus
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/297/2022/1
Beschlussvorschlag:
Der Haushalt 2023 wird beschlossen.
Sachverhalt:
Auf die zum Haushalt 2023 übermittelten
Unterlagen wird verwiesen.
Die
Verwaltung trägt die wichtigsten Zahlen des Haushaltes anhand einer PowerPoint
Präsentation vor. Es wird hier besonders darauf hingewiesen, dass das
außerordentliche Ergebnis das Defizit des ordentlichen Ergebnisses zu einem
Großteil decken kann. Es ist aber nicht davon auszugehen, dass auch zukünftig
das außerordentliche Ergebnis so positiv ausfällt. Aus diesem Grund ist
zukünftig das ordentliche Ergebnis auf den Prüfstand zu stellen.
Außerdem
teilt die Verwaltung mit, dass im Haushalt 2023 30,6 % an Zuschuss des
Landkreises für den Betrieb der Kindergärten enthalten sind. Der Zuschuss wird
allerdings im Folgejahr spitz mit dem Landkreis abgerechnet, so dass der Anteil
des Landkreises sich für 2023 auf 36,5 % beläuft.
Aus
der Ausschussmitte wird ein Dank an die Verwaltung gerichtet, da noch
zusätzliche Mittel für den Straßenbau zur Verfügung gestellt werden konnten.
Des Weiteren wird hervorgehoben, dass sich der Landkreis mit zusätzlichen
540.000 € an den Kindergärten beteiligt. Auch wird der Förderzuschusses des
Landes für die Sanierung des Hallenbades als positiv gesehen. Es sind im
Haushalt 1,2 Mio. € an Infrastrukturmaßnahmen vorgesehen.
Der
Haushalt wird vom größten Teil der Ausschussmitglieder als gut bezeichnet, da
im Haushalt sehr viele Investitionen und Grundstückskäufe vorgesehen sind und
es sich somit um langfristige Investitionen handelt.
Aus
der Ausschussmitte werden die Mittel für das geplant Kompensationskataster als
zu hoch angesehen, aber die Mittel sind mit einem Sperrvermerk versehen und
werden vor der Vergabe
nochmal
zur Diskussion gestellt.
Im
Ausschuss ist man der Auffassung, dass, bevor zukünftig Steuern erhöht werden
müssen, der Haushalt gründlich auf nicht notwendige Ausgaben überprüft werden
sollte.