Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung empfiehlt, die Realsteuerhebesatzsatzung für 2023 zu beschließen. 


Sachverhalt:

 

Die Steuerhebesätze werden seit 2013 in einer eigenen Steuerhebesatzsatzung festgesetzt. Die Steuerhebesatzsatzung kann unabhängig vom Haushaltsplan beschlossen werden und in Kraft treten. Für 2023 sollen die Steuerhebesätze in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt werden. Dies bedeuten Steuerhebesätze für die Grundsteuern A und B jeweils in Höhe von 383 % und für die Gewerbesteuer in Höhe von 377 %. Ein entsprechender Satzungsentwurf ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Die Verwaltung trägt den Sachverhalt vor. Aus der Ausschussmitte wird positiv hervorgehoben, dass seit 2016 keine Erhöhungen der Steuerhebesätze erfolgt sind und es wird sich bei der Verwaltung dafür bedankt.