Sitzung: 16.02.2023 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Tourismus
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/299/2022/1
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt, die Realsteuerhebesatzsatzung für 2023 zu beschließen.
Sachverhalt:
Die Steuerhebesätze werden seit 2013 in einer
eigenen Steuerhebesatzsatzung festgesetzt. Die Steuerhebesatzsatzung kann
unabhängig vom Haushaltsplan beschlossen werden und in Kraft treten. Für 2023
sollen die Steuerhebesätze in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt werden.
Dies bedeuten Steuerhebesätze für die Grundsteuern A und B jeweils in Höhe von
383 % und für die Gewerbesteuer in Höhe von 377 %. Ein entsprechender
Satzungsentwurf ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Die Verwaltung trägt den Sachverhalt vor. Aus der
Ausschussmitte wird positiv hervorgehoben, dass seit 2016 keine Erhöhungen der
Steuerhebesätze erfolgt sind und es wird sich bei der Verwaltung dafür bedankt.