Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Es wird auf die Anlage zu dieser Vorlage verwiesen.

 

Die in der anliegenden Tabelle dargestellten Zahlen ergeben sich aus der aktuell vorliegenden betriebswirtschaftlichen Auswertung und stellen das vorläufige Ergebnis des vierten Quartals 2022 dar.

 

Nach dieser Auswertung betragen die bisher erwirtschafteten Umsatzerlöse für das Geschäftsjahr 2022 insgesamt 2.019.595,87 €. Die kumulierten betrieblichen Aufwendungen belaufen sich dagegen nach Ablauf des vierten Quartals auf 2.007.564,85 €, sodass sich bei der Saldierung der Erlöse und Aufwendungen zum jetzigen Zeitpunkt ein Gewinn in Höhe von 12.031,02 € ergibt.

 

Im Vergleich zu dem Zwischenergebnis des vierten Quartals 2021 liegt momentan ein durchschnittlich gutes Ergebnis vor. Wie eingangs erwähnt, handelt es sich bei diesen aufgeführten Zahlen um ein vorläufiges Ergebnis. Es müssen noch vereinzelte Buchungen vorgenommen werden, die das Gesamtergebnis aber nur unwesentlich verändern werden. Nach Abschluss aller vorzunehmenden Buchungen wird voraussichtlich ein endgültiges Gesamtergebnis ähnlich wie zum jetzigen Zeitpunkt erreicht.

 

Ein weiterer unmittelbarer Vergleich zwischen den Angaben im Wirtschaftsplan 2022 und dem Ergebnis des vierten Quartals macht deutlich, dass die prognostizierten Umsatzerlöse für 2022 in Höhe von 2.004.000,00 € lediglich um ca. 15.000,00 € übertroffen wurden. Bei den betrieblichen Aufwendungen verhält es sich so, dass auch diese teilweise entsprechend höher ausfallen, als zunächst erwartet. Besonders auffällige Posten mit außergewöhnlich hohen Abweichungen sind nicht vorhanden.

 

Auch Risiken oder außergewöhnliche Belastungen waren im Geschäftsjahr 2022 nicht zu verzeichnen, sodass ein etwas höherer Überschuss verbleiben wird, als in dem Wirtschaftsplan für das Jahr 2022 vorhergesagt.  

 

Der Baubetriebshofleiter trägt den Sachverhalt vor.