Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag der Antragstellerin:

 

Die Restbeträge von 2022 sollten auf 2023 übertragen und zusätzlich 10.000 Euro in den Haushalt 2023 eingestellt werden.

 

Beschlussvorschlag des Arbeitskreises für Haushalt und Finanzen:

 

Die Restmittel aus 2022 bei den Produktkonto 281000.4318040 (Zuschüsse für die Vereine und Gemeinschaften) und 362500.4318040 (Zuschüsse im Kinder- und Jugendbereich) werden in das Jahr 2023 übertragen. Zusätzliche Mittel werden nicht eingeplant. Der Verwendungszweck wird auf die Wiederbelebung von Veranstaltungen nach der Coronazeit erweitert.

 


Sachverhalt:

 

Die Antragstellerin möge den Antrag vortragen.

 

Es geht um die Verlängerung der Unterstützung der Vereine und Gemeinschaften nach den Einschränkungen der Coronazeit. Die Antragstellerin beantragt die Übernahme der Reste aus den Zuschüssen aus 2022 und zusätzlich 10.000 € in den Haushalt 2023 einzustellen.

 

Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung:

 

Für Kulturelles wurden 2022 (Produktkonto 281000.4318040) 15.000 € als Zuschüsse für die Vereine und Gemeinschaften eingeplant. Hiervon wurden 3.410 € (22,,7 %) abgerufen. Die übrigen 11.590 € sollen als Haushaltsrest in das Jahr 2023 übertragen werden. Vorgabe war dabei, dass zusätzliche Veranstaltungen bezuschusst werden sollten, um das gemeinschaftliche Leben nach der Coronazeit wiederzubeleben.

 

Für Zuschüsse im Kinder- und Jugendbereich wurden (Produktkonto 362500.4318040) 15.000 € eingeplant. Hiervon wurden 3.698,75 € (24,7 %) abgerufen. Die übrigen 11.301,25 € sollen als Haushaltsrest in das Jahr 2023 übertragen werden. Auch hier war die Vorgabe, dass zusätzliche Veranstaltungen bezuschusst werden sollten, um nach der Coronazeit etwas für die Kinder und Jugendlichen  anzubieten.

 

Die Verwaltung ist der Meinung, dass die Restmittel übertragen werden sollen. Zusätzliche Mittel sollten nicht eingeplant werden. Der Verwendungszweck könnte auf die Wiederbelebung von Veranstaltungen nach der Coronazeit erweitert werden. 

 

Die Antragstellerin begründet den Antrag und verweist auf den Beschlussvorschlag des Arbeitskreises für Haushalt und Finanzen.

 

Ohne weitere Aussprache lässt der Ratsvorsitzende über den Beschlussvorschlag des Arbeitskreises für Haushalt und Finanzen abstimmen.