Sitzung: 07.03.2023 Rat
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/299/2022/1
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt, die Realsteuerhebesatzsatzung für 2023 zu beschließen.
Sachverhalt:
Die Steuerhebesätze werden seit 2013 in einer
eigenen Steuerhebesatzsatzung festgesetzt. Die Steuerhebesatzsatzung kann
unabhängig vom Haushaltsplan beschlossen werden und in Kraft treten. Für 2023
sollen die Steuerhebesätze in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt werden.
Dies bedeuten Steuerhebesätze für die Grundsteuern A und B jeweils in Höhe von
383 % und für die Gewerbesteuer in Höhe von 377 %. Ein entsprechender
Satzungsentwurf ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Die Verwaltung stellt die Steuerhebesatzung für das
Jahr 2023 vor.
Es liegen keine Wortmeldungen vor. Somit lässt der
Ratsvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.