Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die angepasste Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuschüssen für die Nutzung von Sonnenenergie wird verabschiedet. 


Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Rates am 30.05.2022 wurde die Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuschüssen für die Nutzung von Sonnenenergie beschlossen und mit Datum vom 13.06.2022 rechtskräftig.

 

Im Rahmen der rechtskräftigen Förderrichtlinie konnten Antragsteller für die Installation eines fabrikneuen Photovoltaik-Batteriespeichers, welcher in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage mit einer Leistung von mindestens 4 kWp installiert wird, einen Zuschuss in Höhe von 100,- Euro pro volle kWh Batteriekapazität, maximal 1.000,- Euro, erhalten. Alternativ können Antragsteller eine pauschale Zuwendung in Höhe von 150,- Euro, maximal 50% des Kaufpreises, für die Anschaffung einer fabrikneuen Balkonsolaranlage beantragen.

 

Mit Beschluss des Rates am 08.12.2022 wurde die o.g. Förderrichtlinie erstmalig angepasst.

 

Angepasst wurde im Dezember 2022, dass nicht nur Wohnungseigentümer/-innen und Mieter/-innen einen Förderantrag bezüglich der Anschaffung einer Balkonsolaranlage stellen können, sondern jede Einwohnerin und Einwohner der Stadt Wiesmoor. Eigentümer/-innen von Wohnimmobilien sind seit der Anpassung somit ebenfalls antragsberechtigt.

 

Weiter wurde angepasst, dass die geförderten Balkonsolaranlagen sowie Photovoltaik-Batteriespeicher nicht innerhalb von acht Monaten nach Zustellung des Zuwendungsbescheides, sondern pauschal bis zum 15.10.2023 in Betrieb genommen werden können.

 

Zudem wurde der Zeitraum, in welchem Förderanträge gestellt werden können, bis zum 30.04.2023 verlängert.

 

Für die Neuinstallation von Photovoltaik-Batteriespeichern sind insgesamt 80 Förderanträge gestellt worden, so dass die seinerzeit zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 50.000,- Euro inzwischen ausgeschöpft sind.

 

Bezüglich der Förderung der Balkonsolaranlagen zeichnet sich jedoch ab, dass die übertragenen Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 10.000,- Euro nicht bis zum Ablauf der Förderantragsfrist (30.04.2023) ausgeschöpft sein werden, da derzeit noch rd. 60% der Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Um den Einwohnerinnen und Einwohnern weiterhin die Möglichkeit der Antragstellung zu ermöglichen, wird vorgeschlagen, den Antragszeitraum nochmals bis zum 30.09.2023 zu verlängern.

 

Die zu beschließende Förderrichtlinie sowie ein Exemplar mit den ersichtlichen Änderungen sind der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

 

Ratsherr Horst-Richard Schlösser nimmt ab 20:09 Uhr wieder an der Sitzung teil.

Die Verwaltung erläutert den Sachverhalt.

 

Nach kurzer Aussprache lässt der Ratsvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.