Beschluss: Zurückgezogen

Beschlussvorschlag:

 

Der Antrag der FBW-Fraktion vom 23.01.2023 (siehe Anlage) auf Übernahme von Prozess- und Verfahrenskosten, für eine Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss, wird abgelehnt.

 


Sachverhalt:

 

Mit dem als Anlage beigefügtem Antrag vom 23.01.2023, ersucht die Fraktion Freie Bürgerliste Wiesmoor (FBW) eine Entscheidung des Rates der Stadt Wiesmoor auf Übernahme von Prozess- und Verfahrenskosten.

 

Als Begründung für den Antrag wird eine beabsichtigte Klage der Fraktion FBW gegen einen Planfeststellungsbeschluss des Landkreises Aurich vom 08.12.2022 aufgeführt. Inhalt des Beschlusses ist die Herstellung von Gewässern in der Gemarkung Marcardsmoor im Zuge eines Torfabbaus. Der Beschluss wurde im Rathaus der Stadt Wiesmoor ordnungsgemäß ausgelegt.

 

Als Antragsbegründung werden lediglich pauschale erhebliche Bedenken und ein dringender Handlungsbedarf gegen den o. g. Planfeststellungsbeschluss aufgeführt, da dieser auch die Belange der Stadt Wiesmoor betrifft.

 

Es ist in diesem Fall rechtlich unzulässig, eine Kostenübernahme für die Prozess- und Verfahrenskosten, durch die Stadt Wiesmoor, einzufordern. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist die geltend gemachte Übernahme von Prozess- und Verfahrenskosten bereits dem Grunde nach nicht gerechtfertigt und auch rechtswidrig.

 

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat sich in seinem Urteil vom 04.06.1981 (VRS IX 215/79) bereits mit dieser Rechtsproblematik befasst. Das Ergebnis sieht deutlich vor, dass die Übernahme von privaten Prozesskosten durch eine Kommune unzulässig ist, da es sich hierbei nicht um eine öffentliche Aufgabe der Kommune handelt. Vielmehr würde auf diese Weise durch die Hintertür das Rechtsschutzsystem der Rechtsordnung unterlaufen. Folgerichtig kann der Antrag der FBW-Fraktion auf Übernahme von Prozess- und Verfahrenskosten im Zusammenhang mit einer angestrebten Klage beim Verwaltungsgericht Oldenburg gegen einen Planfeststellungsbeschluss des Landkreises Aurich vom 08.12.2022 nicht zugestimmt werden.

 

Mit Schreiben vom 13.02.2023 hat die Stadt Wiesmoor den oben beschriebenen Sachverhalt der FBW-Fraktion mitgeteilt und um Rückmeldung gebeten, ob der Antrag aufrecht erhalten werden soll. Bis zum 24.02.2023 ist bei der Stadt keine Rückmeldung eingegangen.

 

Ratsherr Johannes Kleen verlässt um 20:21 Uhr die Sitzung und nimmt ab 20:23 Uhr wieder teil.

 

Die Fraktion-FBW zieht den Antrag zurück, da die Klagefrist bereits verstrichen sei.

 

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.