Beschluss: Zurückgestellt

 

 


Sachverhalt:

Der Antrag beschäftigt sich mit einer Wohnbebauung im Bereich nördlich der Zweiten Reihe und westlich der Wittmunder Straße im Ortsteil Marcardsmoor. Die Verwaltung wird hier ausführlich informieren, welche Voraussetzungen und Verfahrenswege für die Umsetzung eines derartigen Wohnbaugebietes erforderlich sind.

 

Ausschussvorsitzender Reder liest den Antrag der Gruppe WB vom 15.12.2014 vor.

Ausschussmitglied Edgar Weiss erläutert ergänzend, dass der Kern dieses Antrages aus der Schaffung von Bauplätzen in Marcardsmoor und der Weiterentwicklung Marcardsmoors besteht. Die Grundlage hiefür wurde mit der kommunalen Stellungnahme vom 16.12.2014 zur Änderung des Landesraumordnungsprogramms geschaffen. Er erläutert anhand eines Planes per Beamer die grundlegende Ortskernentwicklung für Marcardsmoor. Eventuell wären hier auch Kleingewerbe etc. möglich. Weiterhin könnten ein Ortseingangsschild, Zebrastreifen im Querungsbereich der Landesstraße 12 etc. für einen zu restaurierenden Ortskern Marcardsmoors dienlich sein. Er möchte daher wissen, wie die Verfahrensweise für die Umsetzung eines derartigen Wohnbaugebietes ist und was hier zu tun ist.

Fachbereichsleiter Johannes Bohlen erläutert daraufhin die üblichen Verfahrenswege und erklärt ergänzend, dass im Vorfeld Sonderfragen zu prüfen sind. Hierzu zählen beispielsweise die Frage nach Zufahrten von der Landesstraße aus sowie Lärm wegen der Ortsdurchfahrt. Er verweist anschließend auf die Raumordnung, wo es heißt, Innenentwicklung vor Außenentwicklung. Das bedeutet, dass die Genehmigungsfähigkeit für ein derartiges Wohnbaugebiet vorab mit dem Landkreis Aurich zu klären ist. Weiterhin ist z.B. zu klären, ob die Kläranlage am Bootsweg in Marcardsmoor ausreicht.

 

Abschließend gibt Herr Bohlen den Hinweis, dass die Ansätze in der Dorferneuerungsplanung deckungsgleich sind. Zu den weiteren Planungen gehört dann die Bauleitplanung in Form der Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Ausschussvorsitzender Reder schlägt vor, dass die Fraktionen sich mit der Angelegenheit beschäftigen.

Ausschussmitglied Karl-Dieter Jelken erläutert ergänzend, dass man sich auch die Frage stellen muss, wie man wirtschaftlich so etwas realisieren kann. Auch er schlägt vor, die Angelegenheit in den Fraktionen noch einmal zu beraten. Er gibt gleichzeitig den Hinweis, dass sich alle Fraktionen diesbezüglich eigentlich einig sind.

Fachbereichsleiter 3, Johannes Bohlen, erläutert weiterhin, dass in Marcardsmoor noch ca. 30 Baugrundstücke, die zwar überwiegend in privater Hand liegen, zur Verfügung stehen. Dieses sei ein großes Argument für die Landesraumordnung, wenn es dann darum gehe eine weitere Bebauung hier zuzulassen.

Ausschussmitglied Edgar Weiss möchte, dass die Verwaltung „grünes Licht“ bekommt, jetzt tätig zu werden.

Nach längerer Diskussion ist man mehrheitlich der Ansicht, diese Angelegenheit zur weiteren Beratung in die Fraktionen zu geben.

Auch Ausschussmitglied Edgar Weiss bittet um die Verweisung des Antrages in die Fraktionen, um die Bebauung in Marcardsmoor nicht zu gefährden.

 

Es wird einstimmig beschlossen, den Antrag an die Fraktionen zu verweisen.

 


Abstimmungsergebnis: