Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

In der Sitzung dieses Ausschusses am 20.03.2014 wurde beschlossen, den genannten Bebauungsplan im angesprochenen Änderungsbereich zu ändern. Es wurde ein Änderungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB gefasst.

 

Der Grundstückseigentümer des Flurstückes 59/3 der Flur 5 der Gem. Wiesmoor beantragt, den im rechtskräftigen Bebauungsplan vorgesehenen Spielplatz zur Größe von ca. 800 qm ersatzlos aus der Planung zu streichen. Begründet wird dieser Antrag damit, dass sich bereits in unmittelbarer Nachbarschaft Spielplätze oder Spielmöglichkeiten befinden. Es wird auf einen vorhandenen Spielplatz an der Margeritenstraße/Anthurienweg sowie auf einen geplanten Spielplatz südlich der Narzissenstraße im Bereich der derzeitigen Wiese verwiesen. Ein weiterer Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes A 11 im Bereich nördlich der Narzissenstraße zwischen dem Kornblumenweg und dem Hortensienweg vom 20.08.2013 hat zum Inhalt, den derzeit ausgewiesenen Bauteppich von jeweils 25 m entlang der genannten Straßen unter Berücksichtigung der einzuhaltenden Grenzabstände auf die gesamten Grundstücksflächen zu erweitern. Auch dieser Antrag beschäftigt sich mit der Herausnahme des soeben angesprochenen Kinderspielplatzes. Begründet wird dieser Antrag mit der Schaffung neuer Baumöglichkeiten direkt im Ortskern von Wiesmoor. Die Gegebenheiten sind aus der aktuellen Flurkarte sowie aus einem Auszug des Bebauungsplanes A 11 ersichtlich.

 

Es handelt sich hier um eine Innenstadtlage, wo durchaus eine verdichtete Bebauung denkbar ist. Obwohl Kinderspielplätze in Baugebieten gesetzlich durch Wegfall des Nds. Spielplatzgesetzes nicht mehr gefordert werden können, wird dieses jedoch von der Verwaltung nicht unbedingt positiv gesehen. Bei Schaffung von neuen Bauflächen, gerade im Innenstadtbereich, sollten auch geeignete Spielmöglichkeiten für Kinder aufrechterhalten bleiben.

 

Die Verwaltung hat zwischenzeitlich die Planvorstellungen erarbeitet und wird diese in der Sitzung vorstellen.

 

 

Fachbereichsleiter, 3 Johannes Bohlen, trägt die zwischenzeitlich erarbeiteten Planvorstellungen anhand von Plänen per Beamer vor. Er erläutert ergänzend, dass der im B-Plan A11 festgesetzte Spielplatz nur planerisch vorhanden ist. Alleine schon aus Gründen des demografischen Wandels vertritt er die Meinung, dass auch weiterhin hier ein Spielplatz eingeplant werden muss.

 

Nach längerer Aussprache kommt man zu dem Ergebnis, dass man sich allgemein noch einmal Gedanken machen sollte, wie man zukünftig mit Spielplätzen umgeht.

Nach der Besprechung der Planvorstellung mit den entsprechenden Anliegern sollte die Angelegenheit noch einmal mit den Fraktionen besprochen werden.

 


Abstimmungsergebnis: