Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Schulbezirkssatzung für den Primarbereich der Grundschulen wird beschlossen.

 


Sachverhalt:

Bekanntlich wurden die Schuleinzugsgebiete der Grundschulen in der Vergangenheit per Ratsbeschluss festgelegt. Zuletzt wurden die Baugebiete A 24, A 25 sowie A 26 in der Ratssitzung am 25.02.2019 der Grundschule Wiesmoor-Mitte (A 24 und A 25) und der Grundschule am Fehnkanal ( A 26) zugeordnet. Seinerzeit war von der Verwaltung bereits signalisiert worden, die Schuleinzugsbereiche, auch aus Rechtsgründen, in einer gesonderten Satzung festzuschreiben.

 

Grundsätzlich sind geplant, die Einzugsgebiete der Grundschulen, wie bereits per Ratsbeschluss festgelegt, beizubehalten. Lediglich im Bereich der Pollerstraße gab es in der Vergangenheit immer wieder Anfragen von Eltern bzgl. einer möglichen Einschulung in der Grundschule am Ottermeer. Bisher ist die Pollerstraße von der Einmündung Hauptstraße/Pollerstraße bis

zur Hausnummer Pollerstraße 28 a der Grundschule am Fehnkanal zugeordnet. Um zur Bushaltestelle zu gelangen, müssen diese Kinder die Hauptstraße überqueren. Derzeit sind zwei Kinder betroffen. Für die nächsten Schuljahre kommt noch ein weiteres Kind hinzu.

 

Die Verwaltung schlägt vor, diesen Bereich zukünftig der Grundschule am Ottermeer zuzuordnen. Weitere Änderungen werden nicht vorgenommen.

 

Fachbereichsleiter Heiner Schoon trägt den Sachverhalt vor. Nach einer kurzen Aussprache lässt die Ausschussvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.