Sitzung: 23.05.2023 Ausschuss für Soziales, Schule und Sport
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/073/2023
Beschlussvorschlag:
Die Schulbezirkssatzung für den Primarbereich der
Grundschulen wird beschlossen.
Sachverhalt:
Bekanntlich wurden die Schuleinzugsgebiete der
Grundschulen in der Vergangenheit per Ratsbeschluss festgelegt. Zuletzt
wurden die Baugebiete A 24, A 25 sowie A 26 in der Ratssitzung am 25.02.2019
der Grundschule Wiesmoor-Mitte (A 24 und A 25) und der Grundschule am Fehnkanal
( A 26) zugeordnet. Seinerzeit war von der Verwaltung bereits signalisiert
worden, die Schuleinzugsbereiche, auch aus Rechtsgründen, in einer gesonderten
Satzung festzuschreiben.
Grundsätzlich sind geplant, die Einzugsgebiete der
Grundschulen, wie bereits per Ratsbeschluss festgelegt, beizubehalten.
Lediglich im Bereich der Pollerstraße gab es in der Vergangenheit immer wieder
Anfragen von Eltern bzgl. einer möglichen Einschulung in der Grundschule am
Ottermeer. Bisher ist die Pollerstraße von der Einmündung
Hauptstraße/Pollerstraße bis
zur Hausnummer Pollerstraße 28 a der Grundschule am
Fehnkanal zugeordnet. Um zur Bushaltestelle zu gelangen, müssen diese Kinder
die Hauptstraße überqueren. Derzeit sind zwei Kinder betroffen. Für die
nächsten Schuljahre kommt noch ein weiteres Kind hinzu.
Die Verwaltung schlägt vor, diesen Bereich zukünftig
der Grundschule am Ottermeer zuzuordnen. Weitere Änderungen werden nicht
vorgenommen.
Fachbereichsleiter Heiner Schoon trägt den Sachverhalt vor. Nach einer kurzen Aussprache lässt die Ausschussvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.