Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung der Stadt Wiesmoor wird beauftragt, den Widerspruch zur Sanierung der 100-kV-Freileitung Wiesmoor-Conneforde mit anwaltlicher Begleitung weiter zu verfolgen und fortlaufend in öffentlicher Sitzung zum Sachstand zu berichten.


Sachverhalt:

 

Der Verwaltung liegt seitens der Fraktion FBW hinsichtlich des Sachstandes zum Umspannwerk Wiesmoor-Mitte sowie der 110-kV-Leitungen Emden-Wiesmoor sowie Wiesmoor-Conneforde ein Antrag vom 24.01.2023 vor.

 

Zu den Sanierungsmaßnahmen an den 110-kV-Freileitungen wurde letztmalig in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Klima- und Umweltschutz vom 21.04.2021 ausführlich dahingehend berichtet, dass der Netzbetreiber AVACON beabsichtigt, sowohl Masten als auch Fundamente an beiden Leitungen zu sanieren.

 

Mit Schreiben vom 07.12.2022 hat die Verwaltung in ihrer Stellungnahme zur Maßnahme an der

110-kV-Freileitung Wiesmoor-Conneforde der Maßnahme widersprochen.

 

Zwischenzeitlich liegt die folgende Antwort des Planungsbüros EQOS vom 09.03.2023 vor:

 

Auszug:

 

„Hintergründe sind die besonderen Havarie Ereignisse im Münsterland im November 2005 und in Thüringen im Oktober 2012. Demnach wird als mögliches Schadensszenario unterstellt, dass durch hohe Eislasten ein Abspannmast umbrechen kann und infolgedessen mehrere Tragmasten kaskadenartig mit gefährdet sind. Hiervon geht ein Risiko für die systemrelevante Verkehrs- und Versorgungssicherheit aus, welches in der zum Errichtungszeitpunkt der Leitung gültigen Norm (1953) noch keine Berücksichtigung fand. Dieses Risiko wurde, wie beschrieben, für alle Masten auch dieser Leitung ermittelt und es wurde daraus ein Eislastertüchtigungskonzept für die Avacon Netz GmbH abgeleitet. Durch das Konzept wird die Standsicherheit verbessert, um höhere Eis- und Windlasten zu berücksichtigen.

 

In diesem konkreten, sogenannten ZVN-Projekt 110-kV-Leitung Conneforde – Wiesmoor finden weder Neu-, Aus- und Umbauten noch Umverlegungen statt. Die Erhöhung von Übertragungskapazitäten ist ebenfalls nicht das Ziel. Es ist eine reine Unterhaltungsmaßnahme nach erforderlichen, neuesten Vorschriften und Richtlinien im Bestand ohne Seil- und Armaturenwechsel. Lediglich deswegen bewegen wir uns zunächst nicht im Bereich der Planfeststellung.

 

Der Mastbereich M.178 bis M.194 betrifft mit 17 zu sanierenden Masten das Stadtgebiet Wiesmoor.

 

Es bedeuten die Maßnahmenkategorien dabei im Einzelnen:

 

Maßnahme I (3x):

Verstärkung des Mastgestänges (Maststahlgerüst) am bestehenden Maststandort. Dabei werden einzelne Stahlbauteile und/oder Verbindungsmittel des Gestänges ausgetauscht oder verstärkt. Das Fundament wird nicht verändert. Der Bestandsmast wird nicht verschoben. In der Bauphase werden vorhandene öffentliche Straßen und Wege genutzt. Sollten nichtöffentliche Wege befahren werden müssen, schließt der Bauherr mit den Eigentümern besondere Nutzungsverträge ab.

Der Transport von Demontagematerial und Bauteilen von und zur Baustelle erfolgt mit leichten Kraftfahrzeugen (z.B. Quads mit Anhänger), die den Geländeverhältnissen und Zufahrtsmöglichkeiten angepasst sind. Eine Ausnahme bildet der Mast 181. Für diesen müssen aufgrund der Fertigungslängen der Stahlbauteile zwingend LKW mit Anhänger genutzt und entsprechend temporärer Wegebau (z.B. mit Lastverteilplatten, wie Baggermatten bzw. Stahl- oder Aluminiumplatten) zur Lastverteilung für den Bodenschutz auf unbefestigten Zuwegungsflächen aufgebaut werden.

 

Maßnahme II (14x):

Verstärkung des Maststahlgerüstes (Mastgestänges) am bestehenden Maststandort und die Sanierung (Verstärkung) des bestehenden Mastfundaments mit erheblichen Eingriff in das umgebende Erdreich (Herstellung einer Baugrube in bis zu 2,00 m Tiefe) und Aufbau eines unterirdischen Plattenfundamentes mit unter- und oberirdischen Einbindeköpfen aus Stahlbeton um die bestehenden Tiefengründungen herum. Bei Mast 180, 183 und 190 muss zusätzlich ein Aufbeton bis zu 1,20 m Höhe über EOK hergestellt werden.

Nach der Aushärtung des neuen Fundamentbetons werden die Maststandorte wieder mit Bodenmaterial angefüllt und es werden einheimische Gräser eingesät. Überschüssiges bzw. ggf. belastetes Bodenmaterial wird ordnungsgemäß entsorgt oder weiterverwendet.

Der Material- und Maschinentransport geschieht aufgrund der Massen und Abmaße der Transportgüter per LKW mit Anhänger und entsprechenden temporären Lastverteilmaßnahmen auf unbefestigten Zuwegungsflächen.

An den Masten ist der in den Maststandortskizzen dargestellte Bereich als Arbeits- und Lagerfläche erforderlich. Dieser Arbeitsbereich wurde an die örtlichen Gegebenheiten angepasst und mit den Eigentümern und Nutzern abgestimmt. (Bestandteil der Eigentümer-/ Nutzerbewilligungen) Der Arbeitsbereich liegt abhängig vom Materialumfang bei ca.150m²-250m² (ca. 15mx15m). Die Lagerflächen werden mit Matten (Vliesmatten, ggf. mit Baggermatten) geschützt. Die erforderlichen Bauteile werden erst vor dem Zusammenbau antransportiert und nicht auf der Baustelle gelagert.“

 

Soweit die Ausführungen des Planungsbüros.

 

Die Verwaltung wird diese Antwort zur weiteren rechtlichen Bewertung und der weiteren

Vorgehensweise einer Anwaltskanzlei übergeben.

 

Auch für die Sanierungsmaßnahme an der 110-kV-Freileitung Emden-Wiesmoor wurde seitens der Verwaltung an das Planungsbüro LTB eine ablehnende Stellungnahme übermittelt.

 

Hier steht eine schriftliche Antwort noch aus.

 

Bezüglich des Umspannwerkes Wiesmoor wurde der Verwaltung durch die EWE Netz GmbH mitgeteilt, dass hier zur Sicherung des Netzbetriebes lediglich ein Trafo zu tauschen sei und nicht, wie aus der Presse zu nehmen war, ein Neubau ansteht.

 

In einem gemeinsamen Termin mit der EWE Netz GmbH sowie der AVACON am 23.01.2023

wurde gegenüber beiden Netzbetreibern seitens der Verwaltung nochmals verdeutlicht, dass

die Stadt Wiesmoor derzeit an ihren ablehnenden Stellungnahmen festhält. Zudem mögen beide Betreiber nochmal prüfen, ob und inwieweit das Umspannwerk Wiesmoor-Mitte den zukünftigen Anforderungen der kommenden 20 Jahre genügt.

 

Hierzu steht eine Antwort noch aus.    

Die Verwaltung wird in dieser Angelegenheit unaufgefordert auf die politischen Gremien zurückkommen, sobald neue Erkenntnisse vorliegen.

 

Der Antragsteller beantragt einen Empfehlungsbeschluss an den Rat der Stadt Wiesmoor zur Beratung der weiteren Vorgehensweise. Der Antragsteller möge seinen Antrag erläutern.

 

Die Verwaltung erläutert den Sachverhalt.

 

Ratsherr Johannes Kleen (SPD), nimmt ab 20:40 Uhr an der Sitzung teil.

 

Seitens der Ratsmitglieder wird deutlich gemacht, dass man die 110-kV-Freileitung Emden-Wiesmoor aus der Stadt in den Randbereich verschieben müsse. Die Wohnbebauung dürfe nicht beeinträchtigt werden.

 

Es wird seitens der FBW-Fraktion folgender Beschlussvorschlag unterbreitet:

Die Verwaltung der Stadt Wiesmoor wird beauftragt, den Widerspruch zur Sanierung der 100-kV-Freileitung Wiesmoor-Conneforde mit anwaltlicher Begleitung weiter zu verfolgen und fortlaufend in öffentlicher Sitzung zum Sachstand zu berichten.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt der Ratsvorsitzende über diesen Beschlussvorschlag abstimmen.

 

 


Abstimmungsergebnis: