Sitzung: 06.06.2023 Rat
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: AN/016/2023
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung der Stadt Wiesmoor wird beauftragt, den Widerspruch zur Sanierung der 100-kV-Freileitung Wiesmoor-Conneforde mit anwaltlicher Begleitung weiter zu verfolgen und fortlaufend in öffentlicher Sitzung zum Sachstand zu berichten.
Sachverhalt:
Der
Verwaltung liegt seitens der Fraktion FBW hinsichtlich des Sachstandes zum
Umspannwerk Wiesmoor-Mitte sowie der 110-kV-Leitungen Emden-Wiesmoor sowie
Wiesmoor-Conneforde ein Antrag vom 24.01.2023 vor.
Zu
den Sanierungsmaßnahmen an den 110-kV-Freileitungen wurde letztmalig in der
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Klima- und Umweltschutz vom
21.04.2021 ausführlich dahingehend berichtet, dass der Netzbetreiber AVACON
beabsichtigt, sowohl Masten als auch Fundamente an beiden Leitungen zu
sanieren.
Mit
Schreiben vom 07.12.2022 hat die Verwaltung in ihrer Stellungnahme zur Maßnahme
an der
110-kV-Freileitung
Wiesmoor-Conneforde der Maßnahme widersprochen.
Zwischenzeitlich
liegt die folgende Antwort des Planungsbüros EQOS vom 09.03.2023 vor:
Auszug:
„Hintergründe sind die besonderen Havarie Ereignisse im Münsterland im
November 2005 und in Thüringen im Oktober 2012. Demnach wird als mögliches
Schadensszenario unterstellt, dass durch hohe Eislasten ein Abspannmast
umbrechen kann und infolgedessen mehrere Tragmasten kaskadenartig mit gefährdet
sind. Hiervon geht ein Risiko für die systemrelevante Verkehrs- und
Versorgungssicherheit aus, welches in der zum Errichtungszeitpunkt der Leitung
gültigen Norm (1953) noch keine Berücksichtigung fand. Dieses Risiko wurde, wie
beschrieben, für alle Masten auch dieser Leitung ermittelt und es wurde daraus
ein Eislastertüchtigungskonzept für die Avacon Netz GmbH abgeleitet. Durch das
Konzept wird die Standsicherheit verbessert, um höhere Eis- und Windlasten zu
berücksichtigen.
In diesem konkreten, sogenannten ZVN-Projekt 110-kV-Leitung Conneforde –
Wiesmoor finden weder Neu-, Aus- und Umbauten noch Umverlegungen statt. Die
Erhöhung von Übertragungskapazitäten ist ebenfalls nicht das Ziel. Es ist eine
reine Unterhaltungsmaßnahme nach erforderlichen, neuesten Vorschriften und
Richtlinien im Bestand ohne Seil- und Armaturenwechsel. Lediglich deswegen
bewegen wir uns zunächst nicht im Bereich der Planfeststellung.
Der Mastbereich M.178 bis M.194 betrifft mit 17 zu sanierenden Masten das
Stadtgebiet Wiesmoor.
Es bedeuten die Maßnahmenkategorien dabei im Einzelnen:
Maßnahme I (3x):
Verstärkung des Mastgestänges (Maststahlgerüst) am bestehenden
Maststandort. Dabei werden einzelne Stahlbauteile und/oder Verbindungsmittel
des Gestänges ausgetauscht oder verstärkt. Das Fundament wird nicht verändert.
Der Bestandsmast wird nicht verschoben. In der Bauphase werden vorhandene
öffentliche Straßen und Wege genutzt. Sollten nichtöffentliche Wege befahren werden
müssen, schließt der Bauherr mit den Eigentümern besondere Nutzungsverträge ab.
Der Transport von Demontagematerial und Bauteilen von und zur Baustelle
erfolgt mit leichten Kraftfahrzeugen (z.B. Quads mit Anhänger), die den
Geländeverhältnissen und Zufahrtsmöglichkeiten angepasst sind. Eine Ausnahme
bildet der Mast 181. Für diesen müssen aufgrund der Fertigungslängen der
Stahlbauteile zwingend LKW mit Anhänger genutzt und entsprechend temporärer
Wegebau (z.B. mit Lastverteilplatten, wie Baggermatten bzw. Stahl- oder
Aluminiumplatten) zur Lastverteilung für den Bodenschutz auf unbefestigten
Zuwegungsflächen aufgebaut werden.
Maßnahme II (14x):
Verstärkung des Maststahlgerüstes (Mastgestänges) am bestehenden
Maststandort und die Sanierung (Verstärkung) des bestehenden Mastfundaments mit
erheblichen Eingriff in das umgebende Erdreich (Herstellung einer Baugrube in
bis zu 2,00 m Tiefe) und Aufbau eines unterirdischen Plattenfundamentes mit
unter- und oberirdischen Einbindeköpfen aus Stahlbeton um die bestehenden
Tiefengründungen herum. Bei Mast 180, 183 und 190 muss zusätzlich ein Aufbeton
bis zu 1,20 m Höhe über EOK hergestellt werden.
Nach der Aushärtung des neuen Fundamentbetons werden die Maststandorte
wieder mit Bodenmaterial angefüllt und es werden einheimische Gräser eingesät.
Überschüssiges bzw. ggf. belastetes Bodenmaterial wird ordnungsgemäß entsorgt
oder weiterverwendet.
Der Material- und Maschinentransport geschieht aufgrund der Massen und
Abmaße der Transportgüter per LKW mit Anhänger und entsprechenden temporären
Lastverteilmaßnahmen auf unbefestigten Zuwegungsflächen.
An den Masten ist der in den Maststandortskizzen dargestellte Bereich als
Arbeits- und Lagerfläche erforderlich. Dieser Arbeitsbereich wurde an die
örtlichen Gegebenheiten angepasst und mit den Eigentümern und Nutzern
abgestimmt. (Bestandteil der Eigentümer-/ Nutzerbewilligungen) Der
Arbeitsbereich liegt abhängig vom Materialumfang bei ca.150m²-250m² (ca.
15mx15m). Die Lagerflächen werden mit Matten (Vliesmatten, ggf. mit Baggermatten)
geschützt. Die erforderlichen Bauteile werden erst vor dem Zusammenbau
antransportiert und nicht auf der Baustelle gelagert.“
Soweit die Ausführungen des Planungsbüros.
Die Verwaltung wird diese Antwort zur weiteren rechtlichen Bewertung und der
weiteren
Vorgehensweise einer Anwaltskanzlei übergeben.
Auch für die Sanierungsmaßnahme an der 110-kV-Freileitung Emden-Wiesmoor
wurde seitens der Verwaltung an das Planungsbüro LTB eine ablehnende
Stellungnahme übermittelt.
Hier steht eine schriftliche Antwort noch aus.
Bezüglich des Umspannwerkes Wiesmoor wurde der Verwaltung durch die EWE
Netz GmbH mitgeteilt, dass hier zur Sicherung des Netzbetriebes lediglich ein
Trafo zu tauschen sei und nicht, wie aus der Presse zu nehmen war, ein Neubau
ansteht.
In einem gemeinsamen Termin mit der EWE Netz GmbH sowie der AVACON am
23.01.2023
wurde gegenüber beiden Netzbetreibern seitens der Verwaltung nochmals
verdeutlicht, dass
die Stadt Wiesmoor derzeit an ihren ablehnenden Stellungnahmen festhält.
Zudem mögen beide Betreiber nochmal prüfen, ob und inwieweit das Umspannwerk
Wiesmoor-Mitte den zukünftigen Anforderungen der kommenden 20 Jahre genügt.
Hierzu steht eine Antwort noch aus.
Die Verwaltung
wird in dieser Angelegenheit unaufgefordert auf die politischen Gremien
zurückkommen, sobald neue Erkenntnisse vorliegen.
Der
Antragsteller beantragt einen Empfehlungsbeschluss an den Rat der Stadt
Wiesmoor zur Beratung der weiteren Vorgehensweise. Der Antragsteller möge
seinen Antrag erläutern.
Die
Verwaltung erläutert den Sachverhalt.
Ratsherr
Johannes Kleen (SPD), nimmt ab 20:40 Uhr an der Sitzung teil.
Seitens
der Ratsmitglieder wird deutlich gemacht, dass man die 110-kV-Freileitung
Emden-Wiesmoor aus der Stadt in den Randbereich verschieben müsse. Die Wohnbebauung
dürfe nicht beeinträchtigt werden.
Es
wird seitens der FBW-Fraktion folgender Beschlussvorschlag unterbreitet:
Die Verwaltung der Stadt Wiesmoor wird beauftragt,
den Widerspruch zur Sanierung der 100-kV-Freileitung Wiesmoor-Conneforde mit anwaltlicher
Begleitung weiter zu verfolgen und fortlaufend in öffentlicher Sitzung zum
Sachstand zu berichten.
Da
keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt der Ratsvorsitzende über diesen
Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis: