Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung schlägt vor, die endgültig hergestellten Erschließungsanlagen in das Eigentum der Stadt zu übernehmen und die noch ausstehenden Widmungen zu veranlassen.


Sachverhalt:

 

a) Buchenweg

Mit Erschließungsvertrag vom 03.03.1993 hat die Stadt Wiesmoor seinerzeit Frau Gertrud Hinrichs als Bauträgerin des Bebauungsplanes B8 die Erschließung übertragen. Es handelt sich hierbei um den Straßenzug „Buchenweg“.

 

Nachdem Frau Hinrichs im Jahre 2009 verstorben war, hat Herr Richard Jelken, wohnhaft in Lindenweg 8 in Wiesmoor, die Erbfolge angetreten.

 

Gemäß § 11 des Erschließungsvertrages ist die Stadt Wiesmoor verpflichtet, die fertiggestellte Erschließungsstraße in ihr Eigentum zu übernehmen, wenn ein Bebauungsgrad von 80 % erreicht ist. Diese Voraussetzungen wurden bereits vor geraumer Zeit erfüllt.

Nachdem eine bauliche Abnahme des Buchenweges erfolgte, wurde der Buchenweg gem. Bekanntmachung zum 01.05.2006 förmlich übernommen und für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

Seinerzeit wurde versäumt, nach erfolgter Abnahme und Widmung, die Eigentumsübertragung auf die Stadt Wiesmoor zu veranlassen.

 

Da Herr Richard Jelken noch als Eigentümer der Verkehrsflächen und des Spielplatzes (Flurstück 176 der Flur 4 der Gemarkung Wiesmoor zur Größe von insgesamt 2.909 qm)) im Grundbuch von Wiesmoor, Blatt 3784 eingetragen ist, bittet er nunmehr um Eigentumsübertragung auf die Stadt Wiesmoor.

 

Gemäß § 10 des Erschließungsvertrages ist für die unentgeltliche Übertragung der fertiggestellten Erschließungsstraße vom Bauträger auf die Stadt, ein Ratsbeschluss erforderlich.

 

b) Fehnker Weg / Helmter Weg

 

Mit Erschließungsvertrag vom 26.10.1998 hat die Stadt Wiesmoor seinerzeit der Firma Jela Grundstücks- und Erschließungs GmbH & Co KG als Bauträger des Bebauungsplanes B 10 die Erschließung übertragen. Es handelt sich hierbei um die Straßenzüge Fehnker Weg und Helmter Weg.

 

Die Firma Jela Grundstücks- und Erschließungs GmbH & Co KG ist noch als Eigentümer der zu übernehmenden Verkehrsflächen im Grundbuch eingetragen.

Der Einzelprokurist der Firma, Herr Karl-Dieter Jelken, bittet nunmehr um Durchführung der Übertragung.

 

Gemäß § 11 des Erschließungsvertrages ist die Stadt Wiesmoor verpflichtet, die fertiggestellte Erschließungsstraße in ihr Eigentum zu übernehmen, wenn ein Bebauungsgrad von 80 % erreicht ist. Diese Voraussetzungen wurden bereits vor geraumer Zeit erfüllt.

Eine bauliche Abnahme der o.a. Straßen erfolgte am 20.10.2016.

Nach Gewährleistungsablauf wurde eine weitere Abnahme am 18.03.2022 durchgeführt.

Eine Widmung der Straßen Fehnker Weg und Helmter Weg für den öffentlichen Verkehr wurde bisher nicht vorgenommen.

 

Es handelt sich um folgende Flächen:

Flurstück 155/25 zur Größe von 2.577 qm und

Flurstück 140/15 zur Größe von 890 qm, Flur 6 der Gemarkung Wiesederfehn,

beide eingetragen im Grundbuch von Wiesederfehn, Blatt 711,

 

Es sollte nunmehr die Eigentumsübertragung auf die Stadt Wiesmoor erfolgen.

 

Gemäß § 10 des Erschließungsvertrages ist für die unentgeltliche Übertragung der fertiggestellten Erschließungsstraße vom Bauträger auf die Stadt, ein Ratsbeschluss erforderlich.

 

Die Verwaltung erläutert den Sachverhalt.

 

Nach kurzer Diskussion lässt der Ratsvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.