Sitzung: 06.06.2023 Rat
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: BV/071/2023
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung schlägt vor, die endgültig hergestellten Erschließungsanlagen in das Eigentum der Stadt zu übernehmen und die noch ausstehenden Widmungen zu veranlassen.
Sachverhalt:
a) Buchenweg
Mit Erschließungsvertrag vom 03.03.1993 hat die Stadt Wiesmoor seinerzeit
Frau Gertrud Hinrichs als Bauträgerin des Bebauungsplanes B8 die Erschließung
übertragen. Es handelt sich hierbei um den Straßenzug „Buchenweg“.
Nachdem Frau Hinrichs im Jahre 2009 verstorben war, hat Herr Richard
Jelken, wohnhaft in Lindenweg 8 in Wiesmoor, die Erbfolge angetreten.
Gemäß § 11 des Erschließungsvertrages ist die Stadt Wiesmoor verpflichtet,
die fertiggestellte Erschließungsstraße in ihr Eigentum zu übernehmen, wenn ein
Bebauungsgrad von 80 % erreicht ist. Diese Voraussetzungen wurden bereits vor
geraumer Zeit erfüllt.
Nachdem eine bauliche Abnahme des Buchenweges erfolgte, wurde der Buchenweg
gem. Bekanntmachung zum 01.05.2006 förmlich übernommen und für den öffentlichen
Verkehr gewidmet.
Seinerzeit wurde versäumt, nach erfolgter Abnahme und Widmung, die
Eigentumsübertragung auf die Stadt Wiesmoor zu veranlassen.
Da Herr Richard Jelken noch als Eigentümer der Verkehrsflächen und des
Spielplatzes (Flurstück 176 der Flur 4 der Gemarkung Wiesmoor zur Größe von
insgesamt 2.909 qm)) im Grundbuch von Wiesmoor, Blatt 3784 eingetragen ist,
bittet er nunmehr um Eigentumsübertragung auf die Stadt Wiesmoor.
Gemäß § 10 des Erschließungsvertrages ist für die unentgeltliche
Übertragung der fertiggestellten Erschließungsstraße vom Bauträger auf die
Stadt, ein Ratsbeschluss erforderlich.
b) Fehnker Weg / Helmter Weg
Mit Erschließungsvertrag
vom 26.10.1998 hat die Stadt Wiesmoor seinerzeit der Firma Jela Grundstücks-
und Erschließungs GmbH & Co KG als Bauträger des Bebauungsplanes B 10 die
Erschließung übertragen. Es handelt sich hierbei um die Straßenzüge Fehnker Weg
und Helmter Weg.
Die Firma Jela Grundstücks-
und Erschließungs GmbH & Co KG ist noch als Eigentümer der zu übernehmenden
Verkehrsflächen im Grundbuch eingetragen.
Der Einzelprokurist der
Firma, Herr Karl-Dieter Jelken, bittet nunmehr um Durchführung der Übertragung.
Gemäß § 11 des
Erschließungsvertrages ist die Stadt Wiesmoor verpflichtet, die fertiggestellte
Erschließungsstraße in ihr Eigentum zu übernehmen, wenn ein Bebauungsgrad von
80 % erreicht ist. Diese Voraussetzungen wurden bereits vor geraumer Zeit
erfüllt.
Eine bauliche Abnahme der
o.a. Straßen erfolgte am 20.10.2016.
Nach Gewährleistungsablauf
wurde eine weitere Abnahme am 18.03.2022 durchgeführt.
Eine Widmung der Straßen
Fehnker Weg und Helmter Weg für den öffentlichen Verkehr wurde bisher nicht
vorgenommen.
Es handelt sich um folgende
Flächen:
Flurstück 155/25 zur Größe
von 2.577 qm und
Flurstück 140/15 zur Größe
von 890 qm, Flur 6 der Gemarkung Wiesederfehn,
beide eingetragen im
Grundbuch von Wiesederfehn, Blatt 711,
Es sollte nunmehr die
Eigentumsübertragung auf die Stadt Wiesmoor erfolgen.
Gemäß § 10 des Erschließungsvertrages
ist für die unentgeltliche Übertragung der fertiggestellten Erschließungsstraße
vom Bauträger auf die Stadt, ein Ratsbeschluss erforderlich.
Die Verwaltung erläutert
den Sachverhalt.
Nach kurzer Diskussion lässt der Ratsvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.