Ratsherr Ingo Lenz (FWW), verlässt um 21:06 Uhr die Sitzung.

 

Es liegt eine schriftliche Anfrage der FBW-Fraktion vom 30.05.2023 zum Thema NABU Klimafonds-Projekt „Ottermeer-Wiesmoor-Nord“ LSG Wiesmoor.

 

1.

BGM Lübbers berichtet, dass der Sachverhalt ausführlich in der Sitzung des zuständigen Fachausschusses für Stadtentwicklung, Klima- und Umweltschutz unter TOP 5 der Sitzung erörtert worden ist. Aus diesem Grund antwortet BGM Lübbers nicht auf die schriftliche Anfrage und nennt dafür folgenden Grund:

 

Gemäß § 56 S. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) hat jedes Ratsmitglied das Recht, vom Bürgermeister Auskünfte in allen Angelegenheiten der Kommune, die nicht der Geheimhaltung unterliegen, zu verlangen. Dieses Auskunftsrecht erstreckt sich grundsätzlich über alle Angelegenheiten, worüber der Bürgermeister als Leiter der Verwaltung grundsätzlich oder als gesetzlicher Vertreter der Kommune Kenntnis erlangt hat oder erlangen kann. Die Grenzen des Auskunftsrechts liegen in der missbräuchlichen Ausübung. Eine missbräuchliche Ausübung wird beispielweise als gegeben angesehen, wenn eine dem Anfragesteller zugängliche Antwort vorliegt.

 

Ratsherr Ingo Lenz (FWW), nimmt ab 21:10 Uhr wieder an der Sitzung teil.

 

In der Sitzung am 18.04.2023 wurde die betroffene Thematik bereits beraten. Zudem sei es erforderlich, dass gestellte Anfragen ein Aufklärungsinteresse beinhalten. Der bloße Wille zur Beteiligung der Öffentlichkeit, obwohl die Anfrage bereits eine Antwort gefunden hat, ist hingegen nicht ausreichend und wird ebenfalls als missbräuchlich angesehen.

 

BGM Lübbers teilt außerdem mit, dass mit der Bürgerinitiative Landschaftsschutzgebiet Ottermeer ein sehr sachliches Gespräch stattgefunden hätte. Im Anschluss des Gespräches wurde BGM Lübbers von der Initiative darüber informiert, dass die veröffentlichte Petition zu dem Thema aus dem Internet entfernt wurde.

 

2. Frage zum Thema, wer die Tagesordnung für eine Sitzung aufstellt.

Gem. § 72 Abs. 3 S. 3 NKomVG stellt der HVB die Tagesordnung im Benehmen mit der oder dem Vorsitzenden des Fachausschusses bzw. dem Ratsvorsitzenden auf.

 

Auf die Nachfrage, warum das Konzeptpapier des Ingenieurbüros Hofer&Pautz GbR nicht als Grundlage für die Entscheidung im Fachausschuss genutzt worden ist, antwortet die Verwaltung, dass dieses zum Zeitpinkt der Sitzung nicht vorlag, sondern erst einen Tag vor der Sitzung des Rates.

 

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.