Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Vereinbarung zur Förderung von Kindern in Kindertagesstätten sowie über die Durchführung eines Qualitätssicherungsverfahrens (Kita-Vereinbarung) zwischen den kreisangehörigen Kommunen und dem Landkreis Aurich wird beschlossen.

 


Sachverhalt:

 

Im Landkreis Aurich wird die Aufgabe der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen von den kreisangehörigen Kommunen wahrgenommen. Zur Regelung der Aufgabenwahrnehmung wurde zuletzt zwischen dem Landkreis Aurich als örtlichem Träger der Kinder- und Jugendhilfe und den kreisangehörigen Kommunen eine entsprechende Vereinbarung mit einer Laufzeit vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2020 geschlossen. Aktuell wird die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen weiterhin von den kreisangehörigen Kommunen wahrgenommen, ohne dass dies über eine neu abgeschlossene Kita-Vereinbarung legitimiert wurde. 

 

Seit dem Frühjahr 2021 wurden verschiedene Schritte mit dem Ziel der Fortsetzung der bisherigen Aufgabenwahrnehmung durch die kreisangehörigen Kommunen unternommen. Unter Beteiligung der Kommunen wurden zunächst Unterlagen angefordert, Daten erhoben und ausgewertet. Ab September 2022 folgten in regelmäßigen Abständen Arbeitskreistreffen unter Beteiligung der Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Kommunen sowie der fachverantwortlichen Mitarbeiter des Landkreises Aurich zu den Themenbereichen Qualität, Ausbau und Kita-Gebühr.

 

Es bestand schließlich Einigkeit, die Aufgabe der Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen auch weiterhin in gemeinsamer Verantwortung partnerschaftlich zu bewältigen. Hierbei soll zukünftig verstärkt darauf hingewirkt werden, dass die Kindertagesstätten nicht nur die gesetzlichen und fachlichen Mindeststandards erfüllen, sondern dass auch eine innovative, zukunftsweisende und permanente Qualitätsentwicklung erfolgt. Dabei war auch ein weiteres erklärtes Ziel, ein tragfähiges und zukunftsorientiertes Modell zur Finanzierung der Aufgabenwahrnehmung zu entwickeln. Es ist beabsichtigt, dass sich der Landkreis Aurich und die kreisangehörigen Kommunen im Rahmen einer gemeinsamen Initiative beim Land Niedersachsen und auch beim Bund dafür einsetzen, dass sich diese staatlichen Stellen zukünftig in größerem Umfang an den Kosten für den Betrieb von Kindertagesstätten beteiligen.

 

Um die Aufgabe der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen auch weiterhin von den kreisangehörigen Kommunen wahrnehmen zu lassen, ist der Abschluss einer neuen Kita-Vereinbarung erforderlich. Diese soll insbesondere die im Folgenden beschriebenen wichtigen Eckpunkte enthalten:  

 

-       Qualität

-       Ausbauziele

-       Kita-Gebühren

-       Finanzierung der Betriebskosten

-       Investitionskostenförderung

-       Abrechnung der Jahre 2021 und 2022

-       Einheitliches Monitoring

 

 

Qualität:

Der Landkreis Aurich ist verpflichtet, Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität sowie geeignete Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung weiterzuentwickeln, anzuwenden und regelmäßig zu überprüfen. Diese Qualitätsstandards werden als Grundsätze und Maßstäbe zur

Bewertung der pädagogischen Qualität in einer zur Vereinbarung gehörenden Anlage verbindlich beschrieben und werden damit wesentlicher Bestandteil der neuen Kita-Vereinbarung.

 

Die kreisangehörigen Kommunen haben in diesem Zusammenhang sicherzustellen, dass sowohl die in kommunaler als auch in freier Trägerschaft geführten Kindertagesstätten diesen Qualitätsstandard erfüllen. Dementsprechend besteht auch die Absicht, die zwischen kreisangehörigen Kommunen und freien Trägern zu schließenden Verträge zu vereinheitlichen.

 

 

 

Ausbauziele:

Der Landkreis Aurich als örtlicher Jugendhilfeträger führt einen jährlichen KiTa-Dialog mit den kreisangehörigen Kommunen. Im Rahmen des KiTa-Dialoges werden örtlich individuelle Ausbau- und Qualitätsziele vereinbart. Grundlage für die gemeinsame Vereinbarung von Ausbauzielen ist die jeweils aktuelle Fortschreibung der Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung.

 

Kita-Gebühren:

Aktuell stellt sich die Gebührenerhebung in den im Kreisgebiet verorteten Kindertagesstätten als sehr inhomogen dar. Der Landkreis Aurich und die kreisangehörigen Kommunen sind sich darüber einig, dass die damit einhergehende Gebühren- und Satzungssituation in Übereinstimmung gebracht werden muss.

 

Ziel ist es daher, die Gebühren für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen ab dem 01.08.2024 in allen kreisangehörigen Kommunen und dem Landkreis Aurich einheitlich festzulegen.

 

Finanzierung der Betriebskosten:

Der Landkreis Aurich gewährt den kreisangehörigen Kommunen einen Betriebskostenzuschuss.

Der Betriebskostenzuschuss wird zum 31.12. eines jeden Jahres für das jeweils vorangehende Kalenderjahr in Höhe eines Prozentsatzes auf die für den laufenden Betrieb der Einrichtungen erforderlichen Gesamtaufwendungen der kreisangehörigen Kommunen gewährt, soweit diese nicht bereits durch andere für diesen Zweck vorgesehenen Erträge gedeckt sind.

Als Aufwendungen im Sinne dieser Vereinbarung gelten alle Aufwendungen mit Ausnahme der Abschreibungen. Erträge im Sinne der Vereinbarung sind alle Erträge mit Ausnahme der Auflösungserträge aus Sonderposten. Aufwendungen und Erträge aus interner Leistungsverrechnung werden im Abrechnungsverfahren entsprechend ihrem Erfordernis berücksichtigt.

 

Die Berechnung des Abschlagbetrages erfolgt zunächst auf Basis der vom Land Niedersachsen gemäß §§ 23 ff. NKiTaG gewährten Finanzhilfe für Personalausgaben. Der diesbezüglich in den Bewilligungsbescheiden angegebene einrichtungsbezogene Gesamtbetrag der Finanzhilfe für Personalkosten wird auf 100 Prozentpunkte hochgerechnet. Diese dadurch errechneten Aufwendungen werden um einen Aufschlag für Sachaufwendungen in Höhe von 15 % erhöht.

Von diesen Gesamtaufwendungen werden alle Leistungen von Dritten (Erträge), die für diesen Zweck vorgesehen sind, abgezogen.

Auf die sich dadurch ergebenden ungedeckten Gesamtaufwendungen wird der Betriebskostenzuschuss in Höhe des Prozentsatzes (2023 = 36,5%) gewährt.

 

Dieses Verfahren zur Berechnung der Abschläge wird angewandt, bis die erste Jahresschlussabrechnung erfolgt ist. Anschließend bilden die jeweils schlussabgerechneten Jahreswerte die Bezugsgröße für die Berechnung der Höhe der zu zahlenden Abschläge.

 

Basierend auf dem Prozentsatz für das erste Vereinbarungsjahr wird der auszuzahlende prozentuale Anteil für die vereinbarte Laufzeit von zehn Jahren jährlich um 1,5 % steigen und im letzten Vereinbarungsjahr 50 % betragen.

 

 

Investitionskostenförderung

Der Landkreis Aurich verpflichtet sich, zur Regelung der Investitionskostenförderung eine entsprechende Förderrichtlinie zu erlassen, die ebenfalls als Anlage Bestandteil der Kita-Vereinbarung wird.

Durch die Förderrichtlinie sollen Investitionen in Sachanlagen für

 

a) zusätzlich geschaffene Betreuungsplätze in Tageseinrichtungen für Kinder,

b) Erhaltungsmaßnahmen für bestehende Betreuungsplätze, die ohne diese erforderlichen  

    Erhaltungsmaßnahmen wegfallen würden/ Ersatzbauten für bestehende Tageseinrichtungen 

    für Kinder,

c) Bauten für bestehende Tageseinrichtungen für Kinder

 

gefördert werden.

 

Der Richtwert der Förderung beträgt 10.000 Euro pro neu geschaffenem Krippenplatz und 6.000 Euro pro neu geschaffenem Kindergartenplatz.

Ermöglicht werden soll auch eine Förderung für sonstige Bauten, die geschaffen werden, um die Betreuungsqualität oder den Betreuungsumfang auszuweiten, ohne die genehmigte Platzzahl dabei zu erhöhen. In diesem Fall erfolgt die Förderung mit einem 1/5 Anteil der vorgenannten maßgeblichen Richtwerte, ist jedoch auf maximal 20% der Herstellungskosten begrenzt.

Die tatsächliche Förderung errechnet sich anteilig am Richtwert anhand der U3- und Ü3- Versorgungsquote der kreisangehörigen Kommune, in der die Investition geplant ist.

 

Abrechnung der Jahre 2021 und 2022

Auf Basis der bis zum 31.12.2022 fortgesetzten Vereinbarung über die Aufgabenwahrnehmung zur Förderung von Kindern in Kindertagesstätten sowie über die Durchführung eines Qualitätssicherungsverfahren (Gütesiegel) 2015 in der Fassung vom 14.04.2015 erfolgt für die Jahre 2021 und 2022 eine Schlussabrechnung mit einem Grundwert für die Berechnung des Zuschusses in Höhe von 1.000,00 Euro (Gesamtfaktor 1).

 

Entgegen der bislang bestehenden Regelung werden für die Jahre 2021 und 2022 die jährlich genehmigten, und nicht wie bisher die jährlich besetzten, Plätze in Kindertageseinrichtungen, die über eine Betriebserlaubnis und eine Konzeption nach dem Nds. Orientierungsplan für Bildung, Erziehung und Betreuung verfügen und eine mindestens 20stündige Wochenbetreuungszeit vorhalten, bezuschusst.

 

Einheitliches Monitoring

Zukünftig wird die Fachberatung für Kindertagesstätten des Landkreises Aurich die kreisangehörigen Kommunen bei der Wahrnehmung der ihnen übertragenen Aufgaben beraten, begleiten und unterstützen.

 

Die Neugestaltung der Vereinbarung zur Förderung von Kindern in Kindertagesstätten sowie über die Durchführung eines Qualitätssicherungsverfahrens wurde vom Nds. Städte- und Gemeindebund (NSGB) eng begleitet. Als Anlage wird daher ein Begleitschreiben vom NSGB der Vorlage beigefügt.

 

Bürgermeister Sven Lübbers ist aufgrund des langen Prozesses mit dem Landkreis Aurich froh über die Einigung und nun den Entwurf vorlegen zu können. Man sei in den Verhandlungen zu einem guten Ergebnis gekommen.

 

Fachbereichsleiter Heiner Schoon stellt den Entwurf der Kita-Vereinbarung vor. Die Präsentation wird dem Protokoll beigefügt.

 

Nach einer kurzen Aussprache lässt die Ausschussvorsitzende über den Entwurf der neuen Kita-Vereinbarung abstimmen.