Sitzung: 25.03.2015 Ausschuss für Haushalt und Finanzen
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: AN/061/2015
Beschlussvorschlag:
Die
Verwaltung schlägt vor, den im Haushalt eingeplanten Zuschuss für die
Künstlervereinigung Nordbrücke e.V. in Höhe von 2.400,00 € als Mietzuschuss
zumindest für 2015 bestehen zu lassen und den Zuschuss in 2015 zu gewähren.
Außerdem
bittet die Verwaltung um Entscheidung, ob darüber hinaus ein weiterer Zuschuss
z.B. in Höhe von 2.400 € für die beiden überregional bedeutenden Ausstellungen
in 2015 gewährt werden soll. Der Haushaltsentwurf 2015 müsste entsprechend
geändert werden.
Beschluss:
Nach einer
kurzen Aussprache wird dem Beschlussvorschlag der Verwaltung auch bzgl. des
weiteren Zuschusses i.H.v. 2.400 € wegen der überregionalen Bedeutung
einstimmig gefolgt
Sachverhalt:
Mit
Schreiben vom 04. Juni 2014 stellt die Künstlervereinigung Nordbrücke e.V.
einen erneuten Antrag auf Gewährung eines jährlichen Zuschusses für 2015.
Mit
Schreiben vom 22.09.2014 wurde der Verein seitens der Stadt darum gebeten,
ebenfalls
einen Antrag auf Mietzuschuss beim Landkreis Aurich zu stellen, was auch
geschehen ist.
Der
Landkreis wird jedoch aufgrund seiner Haushaltslage in 2015 keinen Zuschuss
zahlen, so dass die Stadt Wiesmoor alleinige Zuschussgeberin bleibt.
Die Höhe des
Zuschusses für 2015 wird dabei erstmalig auf 400 € monatlich = 4.800,00 €
jährlich beantragt.
Mit
Erstantrag vom 31.01.2013 erhielt die Künstlervereinigung Nordbrücke e.V. einen
Zuschuss in Höhe von 500,00 €, da kein Etat im Haushalt 2013 eingeplant war und
der Zuschusszeitraum für den Kultur- und Kunstkreis 2013 auslief.
Zukünftig
sollte von der Dauer her eine Gleichbehandlung von Künstlervereinigung und
Kultur- und Kunstkreis erfolgen (VA 23.09.2013).
Die
Verwaltung hatte sich am 16.09.2013 ein Bild vor Ort von der
Künstlervereinigung gemacht.
In drei
Räumen zzgl. Lager beherbergte die Künstlervereinigung Arbeiten von professionellen Künstlern.
Ansinnen war es vor allem, finanzschwachen und unbekannten Künstlern eine
Plattform zu geben.
Aber auch
deutschlandweit und international bekannte Künstler trugen dazu bei, dass 6.500
Personen das Kunsthaus von 2010 – 2013 an der Begonienstraße bei 27
Ausstellungen, teilweise mit Musik, besuchten.
Die Besucher
kamen dabei aus ganz Deutschland und dem Ausland bis aus den USA.
Der Verein
benötigt nach Angaben von Herrn Schlösser mindestens 200 € Zuschuss im Monat
(= 2.400 € jährlich), damit die Vereinsaktivitäten weiter in gewohnter Form
stattfinden können.
Auch in
Relation zum Kultur- und Kunstkreis wurde seitens des Verwaltung ein Zuschuss
in Höhe von 2.400 € als angemessen angesehen. Der Unterschied zum Kultur- und
Kunstkreis (KuK) liegt vor allem darin, dass der KuK eine eigene Kunstwerkstatt
betreibt und so den Bürgern Wiesmoors und auch Personen aus den
Nachbargemeinden einen Ort bietet, sich künstlerisch aktiv zu beteiligen.
Der Betrag
für die Künstlervereinigung Nordbrücke wurde für 2014 in den Haushalt
eingeplant und der Auszahlung durch den VA zugestimmt.
Im Haushalt
der Stadt Wiesmoor sind erneut 2.400,00 € an Zuschuss für die
Künstlervereinigung Nordbrücke e.V. für 2015 eingeplant.
Einen
höheren Betrag lässt auch der Finanzrahmen in 2015 kaum zu.
Sollte
darüber hinaus ein weiterer Zuschuss z.B. in Höhe von 2.400 € für die beiden
überregional bedeutenden Ausstellungen in 2015 gewährt werden, müsste der
Haushaltsentwurf 2015 entsprechend geändert werden.
Abstimmungsergebnis: