Sitzung: 20.04.2015 Rat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: AN/015/2015
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung schlägt vor,
1. die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zu
beschließen und
2. zu beschließen, dass die Gebühren auch für auswärtige Nutzer gelten.
Sachverhalt:
Die GfW beantragt mit
Schreiben vom 19.01.2015, über die Friedhofsgebühren zu beraten. Sie hat dazu
einen Gebührenvorschlag erarbeitet.
Die CDU hat ebenfalls einen
Vorschlag dazu erarbeitet.
Der Ausschuss für Haushalt
und Finanzen hat in seiner Sitzung am 25.03.2015 dazu einen Kompromissvorschlag
erarbeitet und einstimmig beschlossen. Dieser Empfehlungsbeschluss ist als
Anlage beigefügt. Im übrigen wird auf das Protokoll zur Sitzung des Ausschusses
für Haushalt und Finanzen verwiesen.
Die Verwaltung bittet den Verwaltungsausschuss
zusätzlich um einen ausdrücklichen Beschluss, dass die Gebühren auch für
auswärtige Nutzer gelten. Der Verwaltungsausschuss hatte am 22.03.1982
beschlossen, dass für auswärtige Nutzer für die Benutzung einer Totenkammer und
einer Friedhofskapelle die doppelte Gebühr in Form eines privatrechtlichen
Vertrages erhoben werden soll. Hiervon sind bis auf äußerst wenige Ausnahmen
Einwohner aus den Nachbargemeinden, insbesondere aus Großefehn betroffen, die
im „Grenzgebiet“ wohnen. Die Verwaltung ist der Meinung, dass hierfür die
„normale“ Gebühr gelten sollte.
Der Antrag der GfW wird durch
den Antragsteller Wolfgang Sievers erläutert. Den Ausführungen ist zu
entnehmen, dass man bereits nach Einreichung des Antrages positive Signale von
Seiten der Verwaltung erhalten hat. In der Fachausschusssitzung für Haushalt
und Finanzen am 25.03.2014 wurde der GfW-Antrag dann durch einen Antrag der
CDU-Fraktion ergänzt. Aus diesen beiden Anträgen hat der Fachausschuss dann
einen gemeinsamen Konsens gefunden.
Für die CDU trägt
Antragssteller Sven Schnau die Beweggründe für den Antrag vor. Den Ausführungen
ist zu entnehmen, dass die CDU-Fraktion bei der Erarbeitung des Zahlenwerkes
eine etwas andere Herangehensweise als die Gruppe GfW gewählt hat. Dennoch kann
die CDU-Fraktion mit dem nun vom Fachausschuss erarbeiteten Kompromissvorschlag
gut leben.
Friedhelm Jelken, CDU, bittet
darum, die neue Friedhofsgebührensatzung nach entsprechender Beschlussfassung
auch auf der Internetseite der Stadt Wiesmoor zu veröffentlichen, damit das
neue Zahlenwerk auch durch die Bürgerinnen und Bürger nachgelesen werden kann.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt Ratsvorsitzender Grohn über die Beschlussvorschläge abstimmen.
Abstimmungsergebnis: