Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, einen Beschluss zur beantragten Umbenennung der Grundschule Wiesmoor-Süd in „Grundschule am Fehnkanal“ vorzunehmen.

 


Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 22.01.2015 beantragt die Grundschule Wiesmoor-Süd, den Namen der Grundschule künftig in die Bezeichnung „Grundschule am Fehnkanal“ umzubenennen. Begründet wird dieser Antrag mit der beabsichtigten stärkeren Bewertung der Verbundenheit mit dem Standort der Schule. Dieses sei in einer fortlaufenden Entwicklung des Profils der Schule so gewollt. Da das Gebäude geografisch direkt am Nordgeorgsfehnkanal liegt und in einem Fehndorf angesiedelt ist, entschieden sich der Schulvorstand und die Lehrerkonferenz als Ergebnis eines Schülerwettbewerbs für den nunmehr vorgeschlagenen Namen.

 

Im Jahre 2015 werden im Stadtteil Hinrichsfehn mehrere Jubiläen (u.a. Sportverein, Versöhnungskirche, Dorfgemeinschaft und Kindergarten) gefeiert. Im Rahmen eines Jubiläumsfestes, welcher an den Bau der Grundschule vor 65 Jahren erinnert, soll die offizielle Umbenennung am 13./14.06.2015 vorgenommen werden.

 

Die Verwaltung befürwortet aufgrund der Ausführungen der Schule und des Verfahrens hinsichtlich der Auswahl des Namens die Namensgebung.

 

Da keine Wortmeldungen vorliegen, lässt Ratsvorsitzender Grohn über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Abstimmungsergebnis: