Sitzung: 20.04.2015 Rat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/042/2015
Beschlussvorschlag:
Seitens der Verwaltung wird
daher vorgeschlagen, einen Beschluss zur beantragten Umbenennung der
Grundschule Wiesmoor-Süd in „Grundschule am Fehnkanal“ vorzunehmen.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 22.01.2015
beantragt die Grundschule Wiesmoor-Süd, den Namen der Grundschule künftig in
die Bezeichnung „Grundschule am Fehnkanal“ umzubenennen. Begründet wird dieser
Antrag mit der beabsichtigten stärkeren Bewertung der Verbundenheit mit dem
Standort der Schule. Dieses sei in einer fortlaufenden Entwicklung des Profils
der Schule so gewollt. Da das Gebäude geografisch direkt am Nordgeorgsfehnkanal
liegt und in einem Fehndorf angesiedelt ist, entschieden sich der Schulvorstand
und die Lehrerkonferenz als Ergebnis eines Schülerwettbewerbs für den nunmehr
vorgeschlagenen Namen.
Im Jahre 2015 werden im
Stadtteil Hinrichsfehn mehrere Jubiläen (u.a. Sportverein, Versöhnungskirche,
Dorfgemeinschaft und Kindergarten) gefeiert. Im Rahmen eines Jubiläumsfestes,
welcher an den Bau der Grundschule vor 65 Jahren erinnert, soll die offizielle
Umbenennung am 13./14.06.2015 vorgenommen werden.
Die Verwaltung befürwortet
aufgrund der Ausführungen der Schule und des Verfahrens hinsichtlich der
Auswahl des Namens die Namensgebung.
Da keine Wortmeldungen vorliegen, lässt Ratsvorsitzender Grohn über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis: