Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Um hier das Planverfahren nunmehr zum Abschluss zu bringen, sind die nachstehenden Beschlüsse erforderlich:

 

Zu a) Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs. 2 BauGB werden in der Sitzung durch die Verwaltung ausführlich erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen wird dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Zu b) Die eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB seitens der Träger öffentlicher Belange und von sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen werden in der Sitzung von der Verwaltung vorgetragen. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen wird dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden.

 

Zu c) Aufgrund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (Bundesgesetzblatt I 2004 Seite 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (Bundesgesetzblatt I 2014, Seite 1748) und des § 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.12.2014 (Nds. GVBL. S. 434), sollte der VA der Stadt Wiesmoor die 2. Änderung des Bebauungsplanes C 1, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, gem. § 10 BauGB als Satzung beschließen. Die Begründung ist zur Kenntnis zu nehmen.


Sachverhalt:

Der VA beschloss in seiner Sitzung am 15.09.2014 gemäß § 2 Abs. 1Baugesetzbuch (BauGB) die 2. Änderung des Bebauungsplanes C1 (Landschaftspark) im Bereich des Torf- und Siedlungsmuseums. Für weitere bauliche Anlagen ist hier die Vergrößerung des überbaubaren Bereiches erforderlich. Unter anderem soll ein neuer Lokschuppen errichtet werden. Das Änderungsverfahren erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

 

Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 20.02.2015 bis einschließlich 24.03.2015. 52 Träger öffentlicher Belange und Sonstige wurden über die Auslegung informiert. Wesentliche Anregungen und Bedenken zur Planung wurden nicht vorgetragen. In der Sitzung wurde diesbezüglich ausführlich berichtet. Von dritter Seite liegen keine Stellungnahmen vor. Die Unterlagen wurden von keiner Person eingesehen.

 

Die Unterlagen der öffentlichen Auslegung (Planentwurf, Begründung) wurden allen Ratsmitgliedern zeitnah per E-Mail zur Verfügung gestellt (09. April 2015).

 

Um hier das Planverfahren nunmehr zum Abschluss zu bringen, sind die nachstehenden Beschlüsse erforderlich:

 

Zu a) Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs. 2 BauGB werden in der Sitzung durch die Verwaltung ausführlich erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen war der VA-Vorlage zur Sitzung am 15.04.2015 als Anlage beigefügt. Die Zusammenstellung wird Bestandteil der Niederschrift.

 

Zu b) Die eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB seitens der Träger öffentlicher Belange und von sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen werden in der Sitzung von der Verwaltung vorgetragen. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen war der VA-Vorlage zur Sitzung am 15.04.2015 als Anlage beigefügt. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung wird Bestandteil der Niederschrift.

 

Zu c) Aufgrund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (Bundesgesetzblatt I 2004 Seite 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (Bundesgesetzblatt I 2014, Seite 1748) und des § 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.12.2014 (Nds. GVBL. S. 434), sollte der Rat der Stadt Wiesmoor die 2. Änderung des Bebauungsplanes C 1, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, gem. § 10 BauGB als Satzung beschließen. Die Begründung ist zur Kenntnis zu nehmen

 

 

Die Vorlage wird ausführlich durch die Verwaltung vorgetragen. Die entsprechenden Planzeichnungen werden per Beamer dargestellt.

 

Entsprechende Empfehlungsbeschlüsse des VA am 15.04.2015 liegen vor.

 

Da keine Wortmeldungen vorliegen, wird zum TOP 12 wie folgt abgestimmt:

 

Zu a): Einstimmig erfolgt der Beschluss über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

 

Zu b): Einstimmig erfolgt der Beschluss über die Anregungen seitens der Träger öffentlicher Belange und der sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite im Rahmen der öffentlichen Auslegungen gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Zu c): Einstimmig fasst der Rat den Satzungsbeschluss. Die Begründung wird zur Kenntnis genommen.


Abstimmungsergebnis: