Sitzung: 20.04.2015 Rat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: BV/067/2015
Beschlussvorschlag:
Um hier das Planverfahren nunmehr zum Abschluss zu
bringen, sind die nachstehenden Beschlüsse erforderlich:
Zu a) Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher
Belange mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs. 2 BauGB
werden in der Sitzung durch die Verwaltung ausführlich erläutert. Die
entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die
Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen
wird dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Zu b) Die eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3
Abs. 2 BauGB seitens der Träger öffentlicher Belange und von sonstigen Beteiligten
sowie von dritter Seite mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen werden in
der Sitzung von der Verwaltung vorgetragen. Die Zusammenstellung der
eingegangenen Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen wird dieser Vorlage
als Anlage beigefügt. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum
Beschluss erhoben werden.
Zu c) Aufgrund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (Bundesgesetzblatt I 2004 Seite 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (Bundesgesetzblatt I 2014, Seite 1748) und des § 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.12.2014 (Nds. GVBL. S. 434), sollte der VA der Stadt Wiesmoor die 1. Änderung des Bebauungsplanes D 5, bestehend aus der Satzung, gem. § 10 BauGB als Satzung beschließen. Die Begründung ist zur Kenntnis zu nehmen.
Sachverhalt:
Der VA der Stadt Wiesmoor
beschloss in seiner Sitzung am 01.07.2014 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) die 1. Änderung des Bebauungsplanes D 5 (Azaleenstraße – Süd). Die
festgesetzten Traufhöhen im Rahmen der gestalterischen Festsetzungen sollen für
den Bereich nach Haus-Nr. 21 bis zum Grundstück Nordwest-Blumen aufgehoben
werden. Die eingeschossige Bauweise hat weiterhin Bestand. Das
Änderungsverfahren erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne
Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
Die öffentliche Auslegung der
Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 20.02.2015 bis einschließlich
24.03.2015. 53 Träger öffentlicher Belange und Sonstige wurden über die
Auslegung informiert. Abwägungsrelevante Anregungen und Bedenken zur Planung
wurden vorgetragen. In der Sitzung wurde diesbezüglich ausführlich berichtet.
Von dritter Seite liegen keine Stellungnahmen vor. Die Unterlagen wurden von
keiner Person eingesehen.
Die Unterlagen der
öffentlichen Auslegung (Planentwurf, Begründung) wurden allen Ratsmitgliedern
zeitnah per E-Mail zur Verfügung gestellt (09. April 2015).
Um hier das Planverfahren
nunmehr zum Abschluss zu bringen, sind die nachstehenden Beschlüsse
erforderlich:
Zu a) Die Stellungnahmen der
Träger öffentlicher Belange mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. §
4 Abs. 2 BauGB werden in der Sitzung durch die Verwaltung ausführlich
erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben
werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den
Beschlussvorschlägen war der VA-Vorlage zur Sitzung am 15.04.2015 als Anlage
beigefügt.
Die Zusammenstellung wird
Bestandteil der Niederschrift.
Zu b) Die eingegangenen
Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB seitens der Träger öffentlicher Belange
und von sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite mit den entsprechenden
Beschlussvorschlägen werden in der Sitzung von der Verwaltung vorgetragen. Die
Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen
war der VA-Vorlage zur Sitzung am 15.04.2015 als Anlage beigefügt. Die
entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die
Zusammenstellung wird Bestandteil der Niederschrift.
Zu c) Aufgrund des § 1 Abs. 3
des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (Bundesgesetzblatt I
2004 Seite 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014
(Bundesgesetzblatt I 2014, Seite 1748) und des § 58 des Nds.
Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt
S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.12.2014 (Nds.
GVBL. S. 434), sollte der Rat der Stadt Wiesmoor die 1. Änderung des
Bebauungsplanes D 5, bestehend aus der Satzung, gem. § 10 BauGB als Satzung
beschließen. Die Begründung ist zur Kenntnis zu nehmen
Die Vorlage wird durch die
Verwaltung ausführlich erläutert. Die Planzeichnungen werden per Beamer
dargestellt.
Ergänzend zur Vorlage weist
Johannes Bohlen darauf hin, dass lediglich der Landkreis Aurich Bedenken gegen
die Änderung des Bebauungsplanes geäußert hat. Für den Landkreis Aurich liegen
keine Änderungsgründe aus städtebaulicher Sicht vor, da nur einzelne durch die
Änderung begünstigt werden. Der Landkreis spricht hier von einer rechtswidrigen
Änderung sowie auch von einer fraglichen Rechtsgültigkeit des
Ursprungsbebauungsplanes.
Wolfgang Sievers, GfW, fragt
an, ob noch Änderungen vorgenommen werden. Johannes Bohlen antwortet, dass nur
noch redaktionell die Begründung angepasst wird, vor allem bezüglich der
städtebaulichen Begründung.
Klaus-Dieter Reder, CDU,
fragt an, ob aus ähnlich gelagerten Fällen Klagen bekannt sind. Dieses wird
durch Johannes Bohlen verneint.
Entsprechende
Empfehlungsbeschlüsse des VA vom 15.04.2015 liegen vor.
Da keine weiteren
Wortmeldungen vorliegen, wird zum TOP 13 wie folgt abgestimmt:
Zu a): Bei 25
Ja-Stimmen und 1 Enthaltung erfolgt einstimmig der Beschluss über die
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
Zu b): Bei 25
Ja-Stimmen und 1 Enthaltung erfolgt einstimmig der Beschluss über die
Anregungen seitens der Träger öffentlicher Belange und der sonstigen
Beteiligten sowie von dritter Seite im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. §
3 Abs. 2 BauGB.
Zu c): Bei 25 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung wird einstimmig der Satzungsbeschluss gefasst. Die Begründung wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: