Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Um hier das Planverfahren nunmehr zum Abschluss zu bringen, sind die nachstehenden Beschlüsse erforderlich:

 

Zu a) Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs. 2 BauGB werden in der Sitzung durch die Verwaltung ausführlich erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen wird dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Zu b) Die eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB seitens der Träger öffentlicher Belange und von sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen werden in der Sitzung von der Verwaltung vorgetragen. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen wird dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden.

 

Zu c) Aufgrund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (Bundesgesetzblatt I 2004 Seite 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (Bundesgesetzblatt I 2014, Seite 1748) und des § 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.12.2014 (Nds. GVBL. S. 434), sollte der VA der Stadt Wiesmoor die 1. Änderung des Bebauungsplanes D 5, bestehend aus der Satzung, gem. § 10 BauGB als Satzung beschließen. Die Begründung ist zur Kenntnis zu nehmen.


Sachverhalt:

 

Der VA der Stadt Wiesmoor beschloss in seiner Sitzung am 01.07.2014 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die 1. Änderung des Bebauungsplanes D 5 (Azaleenstraße – Süd). Die festgesetzten Traufhöhen im Rahmen der gestalterischen Festsetzungen sollen für den Bereich nach Haus-Nr. 21 bis zum Grundstück Nordwest-Blumen aufgehoben werden. Die eingeschossige Bauweise hat weiterhin Bestand. Das Änderungsverfahren erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

 

Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 20.02.2015 bis einschließlich 24.03.2015. 53 Träger öffentlicher Belange und Sonstige wurden über die Auslegung informiert. Abwägungsrelevante Anregungen und Bedenken zur Planung wurden vorgetragen. In der Sitzung wurde diesbezüglich ausführlich berichtet. Von dritter Seite liegen keine Stellungnahmen vor. Die Unterlagen wurden von keiner Person eingesehen.

 

Die Unterlagen der öffentlichen Auslegung (Planentwurf, Begründung) wurden allen Ratsmitgliedern zeitnah per E-Mail zur Verfügung gestellt (09. April 2015).

 

Um hier das Planverfahren nunmehr zum Abschluss zu bringen, sind die nachstehenden Beschlüsse erforderlich:

 

Zu a) Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs. 2 BauGB werden in der Sitzung durch die Verwaltung ausführlich erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen war der VA-Vorlage zur Sitzung am 15.04.2015 als Anlage beigefügt.

Die Zusammenstellung wird Bestandteil der Niederschrift.

 

Zu b) Die eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB seitens der Träger öffentlicher Belange und von sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen werden in der Sitzung von der Verwaltung vorgetragen. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen war der VA-Vorlage zur Sitzung am 15.04.2015 als Anlage beigefügt. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung wird Bestandteil der Niederschrift.

 

Zu c) Aufgrund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (Bundesgesetzblatt I 2004 Seite 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (Bundesgesetzblatt I 2014, Seite 1748) und des § 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.12.2014 (Nds. GVBL. S. 434), sollte der Rat der Stadt Wiesmoor die 1. Änderung des Bebauungsplanes D 5, bestehend aus der Satzung, gem. § 10 BauGB als Satzung beschließen. Die Begründung ist zur Kenntnis zu nehmen

 

Die Vorlage wird durch die Verwaltung ausführlich erläutert. Die Planzeichnungen werden per Beamer dargestellt.

 

Ergänzend zur Vorlage weist Johannes Bohlen darauf hin, dass lediglich der Landkreis Aurich Bedenken gegen die Änderung des Bebauungsplanes geäußert hat. Für den Landkreis Aurich liegen keine Änderungsgründe aus städtebaulicher Sicht vor, da nur einzelne durch die Änderung begünstigt werden. Der Landkreis spricht hier von einer rechtswidrigen Änderung sowie auch von einer fraglichen Rechtsgültigkeit des Ursprungsbebauungsplanes.

 

Wolfgang Sievers, GfW, fragt an, ob noch Änderungen vorgenommen werden. Johannes Bohlen antwortet, dass nur noch redaktionell die Begründung angepasst wird, vor allem bezüglich der städtebaulichen Begründung.

 

Klaus-Dieter Reder, CDU, fragt an, ob aus ähnlich gelagerten Fällen Klagen bekannt sind. Dieses wird durch Johannes Bohlen verneint.

 

Entsprechende Empfehlungsbeschlüsse des VA vom 15.04.2015 liegen vor.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, wird zum TOP 13 wie folgt abgestimmt:

 

Zu a): Bei 25 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung erfolgt einstimmig der Beschluss über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

 

Zu b): Bei 25 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung erfolgt einstimmig der Beschluss über die Anregungen seitens der Träger öffentlicher Belange und der sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Zu c): Bei 25 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung wird einstimmig der Satzungsbeschluss gefasst. Die Begründung wird zur Kenntnis genommen.   


Abstimmungsergebnis: