Sitzung: 20.04.2015 Rat
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 6, Enthaltungen: 1
Vorlage: BV/068/2015
Beschlussvorschlag:
Um hier das Planverfahren nunmehr zum Abschluss zu
bringen, sind die nachstehenden Beschlüsse erforderlich:
Zu a) Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher
Belange mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs. 2 BauGB
werden in der Sitzung durch die Verwaltung ausführlich erläutert. Die
entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die
Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen
wird dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Zu b) Die eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3
Abs. 2 BauGB seitens der Träger öffentlicher Belange und von sonstigen Beteiligten
sowie von dritter Seite mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen werden in
der Sitzung von der Verwaltung vorgetragen. Die Zusammenstellung der
eingegangenen Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen wird dieser Vorlage
als Anlage beigefügt. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum
Beschluss erhoben werden.
Zu c) Aufgrund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (Bundesgesetzblatt I 2004 Seite 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (Bundesgesetzblatt I 2014, Seite 1748) und des § 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.12.2014 (Nds. GVBL. S. 434), sollte der VA der Stadt Wiesmoor die 3. Änderung des Bebauungsplanes B 8, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen sowie den gestalterischen Festsetzungen, gem. § 10 BauGB als Satzung beschließen. Die Begründung ist zur Kenntnis zu nehmen.
Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss der
Stadt Wiesmoor beschloss in seiner Sitzung am 17.02.2014 gemäß § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) die 3. Änderung des Bebauungsplanes B 8. Der
Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst einen Teilbereich im Viereck
Rotenburger Weg, Sonnenblumenweg, Eichenweg und Lindenweg. Die derzeit
festgesetzten Baugrenzen werden hier geringfügig verschoben. Weiterhin ist eine
Nachverdichtung durch Veränderung der Grund- und Geschossflächen vorgesehen.
Das Änderungsverfahren erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB
ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
Die öffentliche Auslegung der
Planunterlagen erfolgte in der Zeit von 28.10.2014 bis einschließlich
03.12.2014. 47 Träger öffentlicher Belange wurden über die Auslegung
informiert. Abwägungsrelevante Anregungen und Bedenken zur Planung wurden
vorgetragen. Von dritter Seite wurden die Planunterlagen von zwei Personen
eingesehen, es liegen 16 Stellungnahmen unterschrieben von 16 Personen von
dritter Seite vor.
Die Unterlagen der
öffentlichen Auslegung ( Planentwurf, Begründung ) wurden allen Ratsmitgliedern
zeitnah per E-Mail zur Verfügung gestellt (09. April 2015).
Um hier das Planverfahren
nunmehr zum Abschluss zu bringen, sind die nachstehenden Beschlüsse
erforderlich:
Zu a) Die Stellungnahmen der
Träger öffentlicher Belange mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. §
4 Abs. 2 BauGB werden in der Sitzung durch die Verwaltung ausführlich
erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben
werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den
Beschlussvorschlägen war der VA-Vorlage zur Sitzung am 15.04.2015 als Anlage
beigefügt.
Die Zusammenstellung wird
Bestandteil der Niederschrift.
Zu b) Die eingegangenen
Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB seitens der Träger öffentlicher Belange
und von sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite mit den entsprechenden
Beschlussvorschlägen werden in der Sitzung von der Verwaltung vorgetragen. Die
Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen
war der VA-Vorlage zur Sitzung am 15.04.2015 als Anlage beigefügt. Die entsprechenden
Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung
wird Bestandteil der Niederschrift.
Zu c) Aufgrund des § 1 Abs. 3
des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (Bundesgesetzblatt I
2004 Seite 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014
(Bundesgesetzblatt I 2014, Seite 1748) und des § 58 des Nds.
Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt
S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.12.2014 (Nds.
GVBL. S. 434), sollte der Rat der Stadt Wiesmoor die 3. Änderung des
Bebauungsplanes B 8, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen
Festsetzungen sowie den gestalterischen Festsetzungen, gem. § 10 BauGB als
Satzung beschließen. Die Begründung ist zur Kenntnis zu nehmen.
Die Vorlage wird ausführlich
durch die Verwaltung vorgetragen. Die Planzeichnungen werden per Beamer
dargestellt.
Ergänzend zur Vorlage weist
Johannes Bohlen darauf hin, dass auch viele Eingaben aus der Bevölkerung zur
Änderung des Bebauungsplanes eingegangen sind. Zu dessen Einwendungen wurden
durch die Verwaltung noch einige Dinge redaktionell angepasst. Diese sind in
der Anlage, die kurz vor der Sitzung verteilt wurde, zum TOP 14 gelb
dargestellt.
Abschließend verweist
Johannes Bohlen noch darauf, dass nach dem jetzigen Bebauungsplan die
vorhandene Fläche mit insgesamt 694 qm bebaut werden darf. Nach dem neuen
Bebauungsplan kann die Fläche lediglich noch mit 607 qm bebaut werden. Eine
erhebliche Verdichtung der Baufläche liegt somit nicht vor. Auch die Äußerung,
dass ein zweites Vollgeschoss entstehen kann, ist nicht korrekt. Nach den
Festsetzungen im neuen Bebauungsplan muss sich das zweite Vollgeschoss im
Dachraum bewegen.
Ratsmitglied Andreas Hölmer,
WB, teilt mit, dass die Gruppe WB der Änderung des Bebauungsplanes nicht
zustimmen kann, da eine Bebauung bereits nach dem jetzigen Bebauungsplan für
die Fläche möglich ist. Für die Gruppe WB sind die Einwände der Anlieger zur
Änderung des Bebauungsplanes zu erheblich.
Jürgen de Buhr, SPD, bittet
die Verwaltung noch Aussagen zur Grünfläche zu tätigen. Johannes Bohlen teilt
zur Grünfläche mit, dass die Stadt Wiesmoor seinerzeit privatrechtlich die
Grünfläche an die Anlieger veräußert hat, mit der Auflage, diese nicht zu
bebauen. Nach öffentlichem Recht wird diese nun im Bebauungsplan ebenfalls als
Grünfläche festgesetzt.
Entsprechende
Empfehlungsbeschlüsse des VA vom 15.04.2015 liegen vor.
Da keine weiteren
Wortmeldungen vorliegen, wird zum TOP 14 wie folgt abgestimmt:
Zu a): Bei 19
Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung erfolgt mehrheitlich der Beschluss
über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
Zu b): Bei 19
Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung erfolgt mehrheitlich der Beschluss
über die Anregungen seitens der Träger öffentlicher Belange und der sonstigen
Beteiligten sowie von dritter Seite im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. §
3 Abs. 2 BauGB.
Zu c): Bei 19 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung erfolgt mehrheitlich der Satzungsbeschluss. Die Begründung wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: