Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 6, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

Um hier das Planverfahren nunmehr zum Abschluss zu bringen, sind die nachstehenden Beschlüsse erforderlich:

 

Zu a) Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs. 2 BauGB werden in der Sitzung durch die Verwaltung ausführlich erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen wird dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Zu b) Die eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB seitens der Träger öffentlicher Belange und von sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen werden in der Sitzung von der Verwaltung vorgetragen. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen wird dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden.

 

Zu c) Aufgrund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (Bundesgesetzblatt I 2004 Seite 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (Bundesgesetzblatt I 2014, Seite 1748) und des § 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.12.2014 (Nds. GVBL. S. 434), sollte der VA der Stadt Wiesmoor die 3. Änderung des Bebauungsplanes B 8, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen sowie den gestalterischen Festsetzungen, gem. § 10 BauGB als Satzung beschließen. Die Begründung ist zur Kenntnis zu nehmen.


Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Wiesmoor beschloss in seiner Sitzung am 17.02.2014 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die 3. Änderung des Bebauungsplanes B 8. Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst einen Teilbereich im Viereck Rotenburger Weg, Sonnenblumenweg, Eichenweg und Lindenweg. Die derzeit festgesetzten Baugrenzen werden hier geringfügig verschoben. Weiterhin ist eine Nachverdichtung durch Veränderung der Grund- und Geschossflächen vorgesehen. Das Änderungsverfahren erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

 

Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit von 28.10.2014 bis einschließlich 03.12.2014. 47 Träger öffentlicher Belange wurden über die Auslegung informiert. Abwägungsrelevante Anregungen und Bedenken zur Planung wurden vorgetragen. Von dritter Seite wurden die Planunterlagen von zwei Personen eingesehen, es liegen 16 Stellungnahmen unterschrieben von 16 Personen von dritter Seite vor.

 

Die Unterlagen der öffentlichen Auslegung ( Planentwurf, Begründung ) wurden allen Ratsmitgliedern zeitnah per E-Mail zur Verfügung gestellt (09. April 2015).

 

Um hier das Planverfahren nunmehr zum Abschluss zu bringen, sind die nachstehenden Beschlüsse erforderlich:

 

Zu a) Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs. 2 BauGB werden in der Sitzung durch die Verwaltung ausführlich erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen war der VA-Vorlage zur Sitzung am 15.04.2015 als Anlage beigefügt.

Die Zusammenstellung wird Bestandteil der Niederschrift.

 

Zu b) Die eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB seitens der Träger öffentlicher Belange und von sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen werden in der Sitzung von der Verwaltung vorgetragen. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen war der VA-Vorlage zur Sitzung am 15.04.2015 als Anlage beigefügt. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung wird Bestandteil der Niederschrift.

 

Zu c) Aufgrund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (Bundesgesetzblatt I 2004 Seite 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (Bundesgesetzblatt I 2014, Seite 1748) und des § 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.12.2014 (Nds. GVBL. S. 434), sollte der Rat der Stadt Wiesmoor die 3. Änderung des Bebauungsplanes B 8, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen sowie den gestalterischen Festsetzungen, gem. § 10 BauGB als Satzung beschließen. Die Begründung ist zur Kenntnis zu nehmen.

 

Die Vorlage wird ausführlich durch die Verwaltung vorgetragen. Die Planzeichnungen werden per Beamer dargestellt.

 

Ergänzend zur Vorlage weist Johannes Bohlen darauf hin, dass auch viele Eingaben aus der Bevölkerung zur Änderung des Bebauungsplanes eingegangen sind. Zu dessen Einwendungen wurden durch die Verwaltung noch einige Dinge redaktionell angepasst. Diese sind in der Anlage, die kurz vor der Sitzung verteilt wurde, zum TOP 14 gelb dargestellt.

 

Abschließend verweist Johannes Bohlen noch darauf, dass nach dem jetzigen Bebauungsplan die vorhandene Fläche mit insgesamt 694 qm bebaut werden darf. Nach dem neuen Bebauungsplan kann die Fläche lediglich noch mit 607 qm bebaut werden. Eine erhebliche Verdichtung der Baufläche liegt somit nicht vor. Auch die Äußerung, dass ein zweites Vollgeschoss entstehen kann, ist nicht korrekt. Nach den Festsetzungen im neuen Bebauungsplan muss sich das zweite Vollgeschoss im Dachraum bewegen.

 

Ratsmitglied Andreas Hölmer, WB, teilt mit, dass die Gruppe WB der Änderung des Bebauungsplanes nicht zustimmen kann, da eine Bebauung bereits nach dem jetzigen Bebauungsplan für die Fläche möglich ist. Für die Gruppe WB sind die Einwände der Anlieger zur Änderung des Bebauungsplanes zu erheblich.

 

Jürgen de Buhr, SPD, bittet die Verwaltung noch Aussagen zur Grünfläche zu tätigen. Johannes Bohlen teilt zur Grünfläche mit, dass die Stadt Wiesmoor seinerzeit privatrechtlich die Grünfläche an die Anlieger veräußert hat, mit der Auflage, diese nicht zu bebauen. Nach öffentlichem Recht wird diese nun im Bebauungsplan ebenfalls als Grünfläche festgesetzt.

 

Entsprechende Empfehlungsbeschlüsse des VA vom 15.04.2015 liegen vor.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, wird zum TOP 14 wie folgt abgestimmt:

 

Zu a): Bei 19 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung erfolgt mehrheitlich der Beschluss über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

 

Zu b): Bei 19 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung erfolgt mehrheitlich der Beschluss über die Anregungen seitens der Träger öffentlicher Belange und der sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Zu c): Bei 19 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung erfolgt mehrheitlich der Satzungsbeschluss. Die Begründung wird zur Kenntnis genommen.


Abstimmungsergebnis: