Sitzung: 20.04.2015 Rat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/069/2015
Beschlussvorschlag:
Um keine Doppelbeschlüsse zu haben, sollten auch
aus Klarheitsgründen die gefassten Beschlüsse des VA vom 31.03.2014 unter TOP 9
a-d im Rahmen der ersten Auslegung en bloc aufgehoben werden.
Zu a: Die
Niederschrift über die am 04.08.2010 stattgefundene Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die von der Verwaltung vorbereiteten Beschlussvorschläge
werden von der Verwaltung vorgetragen und erläutert. Die Beschlussvorschläge
sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Niederschrift mit den entsprechenden
Beschlussvorschlägen ist dieser VA-Vorlage als Anlage beigefügt.
Zu b: Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher
Belange mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs. 2 BauGB aus
der ersten und zweiten Anhörung werden in der Sitzung durch die Verwaltung
erläutert bzw. vorgetragen. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum
Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellungen der eingegangenen
Stellungnahmen mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen sind dieser
VA-Vorlage als Anlage beigefügt.
Zu c: Die eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3
Abs. 2 BauGB während der beiden Auslegungen seitens der Träger öffentlicher
Belange und von sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite mit den
entsprechenden Beschlussvorschlägen werden in der Sitzung von der Verwaltung
vorgetragen bzw. erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum
Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellungen der eingegangenen
Stellungnahmen mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen sind dieser
VA-Vorlage als Anlage beigefügt.
Zu d: Aufgrund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (Bundesgesetzblatt I 2004 Seite 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (Bundesgesetzblatt I 2014, Seite 1748) und des § 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.12.2014 (Nds. GVBL. S. 434), sollte der VA der Stadt Wiesmoor die Aufstellung des Bebauungsplanes C 21, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, gem. § 10 BauGB als Satzung beschließen. Die Begründung mit ihrer Anlage sowie dem Umweltbericht ist zur Kenntnis zu nehmen.
Sachverhalt:
Der Geltungsbereich der
Planung umfasst in erster Linie den Schulstandort der Grundschule „Am
Ottermeer“ mit seinen Nebenanlagen wie neuer Sportplatz und Parkflächen.
Daneben sind die Flächen für das „Poller Tee-Huus“ sowie Waldflächen und die
Anlagen des Friedhofes an der Pollerstraße einschl. Friedhofskapelle mit den
dazugehörigen Parkplätzen an der Jadestraße mit aufgenommen. Das Plangebiet hat
eine Größe von 2,71 ha. Mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes C 21 soll die
bisherige bauliche Nutzung gesichert und bedarfsgerecht erweitert werden.
Die Planung wurde in der
Sitzung ausführlich von der Verwaltung vorgestellt. Die Unterlagen der
öffentlichen Auslegung (Planentwurf F-Plan, Umweltbericht, Begründung,
Schalltechnisches Gutachten) waren in Form einer CD der VA-Vorlage zur Sitzung
vom 31. März 2014 beigefügt.
Das Planverfahren wurde mit
der frühzeitigen Anhörung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) eingeleitet. 47 Träger öffentlicher Belange wurden mit
Schreiben vom 25.06.2010 mit Fristsetzung zum 02.08.2010 gehört. Eine
Beschlussfassung im VA hierzu, obwohl nicht erforderlich, gab es bereits in der
Sitzung am 23.08.2010.
Eine
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand am 04.08.2010 im
Sitzungssaal des Rathauses statt Hier waren 18 Bürgerinnen und Bürger der Stadt
Wiesmoor anwesend.
Die erste öffentliche
Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 24.02.2014 bis
einschließlich 28.03.2014. 52 Träger öffentlicher Belange und Sonstige wurden
über die Auslegung informiert. In der Sitzung wurde diesbezüglich ausführlich
berichtet. Von dritter Seite liegt eine Stellungnahme vor. Die Unterlagen
wurden von einer Person eingesehen.
Da sich im Rahmen der ersten
Auslegung kleinere Änderungen, auch redaktioneller Art, abzeichneten, beschloss
der VA in seiner Sitzung am 09.02.2015 auch aus Rechtssicherheitsgründen die
Unterlagen erneut öffentlich auszulegen.
Die Planunterlage wurde nur
in einem sehr kleinen Umfang geändert. Die Unterlagen werden in der Sitzung
nochmals ausführlich vorgestellt.
Die zweite öffentliche
Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 20.02.2015 bis
einschließlich 24.03.2015. 53 Träger öffentlicher Belange und Sonstige wurden
über die erneute Auslegung informiert. Ebenfalls wurden die Träger öffentlicher
Belange um eine Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB gebeten. Einige Stellungnahmen
der Träger öffentlicher Belange liegen vor. Von dritter Seite wurden die
Planunterlagen von zwei Personen eingesehen. Es liegt eine Stellungnahme von
dritter Seite vor.
Um das Planverfahren nunmehr
voranzubringen, sind jeweils die entsprechenden Beschlüsse erforderlich.
Zu a: Die Niederschrift über die am 04.08.2010
stattgefundene Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die von
der Verwaltung vorbereiteten Beschlussvorschläge werden von der Verwaltung
vorgetragen und erläutert. Die Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss
erhoben werden. Die Niederschrift mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen
war der VA-Vorlage zur Sitzung am 15.04.2015 beigefügt und wird Bestandteil der
Niederschrift.
Zu b: Die Stellungnahmen der
Träger öffentlicher Belange mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. §
4 Abs. 2 BauGB aus der ersten und zweiten Anhörung werden in der Sitzung durch
die Verwaltung erläutert bzw. vorgetragen. Die entsprechenden
Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die
Zusammenstellungen der eingegangenen Stellungnahmen mit den entsprechenden
Beschlussvorschlägen waren der VA-Vorlage zur Sitzung am 15.04.2015 beigefügt
und werden Bestandteil der Niederschrift.
Zu c: Die eingegangenen
Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB während der beiden Auslegungen seitens der
Träger öffentlicher Belange und von sonstigen Beteiligten sowie von dritter
Seite mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen werden in der Sitzung von der
Verwaltung vorgetragen bzw. erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge
sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellungen der eingegangenen
Stellungnahmen mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen waren der VA-Vorlage
zur Sitzung am 15.04.2015 als Anlage beigefügt und werden Bestandteil der
Niederschrift.
Zu d: Aufgrund des § 1 Abs. 3
des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (Bundesgesetzblatt I
2004 Seite 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014
(Bundesgesetzblatt I 2014, Seite 1748) und des § 58 des Nds.
Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt
S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.12.2014 (Nds.
GVBL. S. 434), sollte der Rat der Stadt Wiesmoor die Aufstellung des
Bebauungsplanes C 21, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen
Festsetzungen, gem. § 10 BauGB als Satzung beschließen. Die Begründung mit
ihrer Anlage sowie dem Umweltbericht ist zur Kenntnis zu nehmen.
Die Vorlage wird ausführlich
durch die Verwaltung vorgetragen. Die
entsprechenden Planzeichnungen werden per Beamer dargestellt.
Ergänzend zur Vorlage weist
die Verwaltung darauf hin, dass die Einwendungen des Landkreises Aurich zur
Aufstellung des Bebauungsplanes C 21 zwischenzeitlich überwiegend ausgeräumt
werden konnten. Lediglich die Waldproblematik bleibt bestehen (siehe
Beschlussvorschlag zur Stellungnahme). Von privater Seite liegt ein Einwand
vor, der auf entsprechende Lärmentstehung durch das mögliche
Dorfgemeinschaftshaus, den Parkplatz und den vorhandenen Busverkehr hinweist.
Die Verwaltung hat hierfür ein entsprechendes Lärmschutzgutachten erstellen
lassen.
Die Beschlussvorschläge
wurden redaktionell noch überarbeitet (gelb unterlegt) und wurden vor der
Sitzung noch mal verteilt.
Entsprechende
Empfehlungsbeschlüsse des VA vom 15.04.2015 liegen vor.
Da keine Wortmeldungen
vorliegen, wird zum TOP 15 wie folgt abgestimmt:
Zu a): Einstimmig
erfolgt der Beschluss über die Niederschrift über die am 04.08.2010
stattgefundene Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB.
Zu b): Einstimmig
erfolgt der Beschluss über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
Zu c): Einstimmig
erfolgt der Beschluss über die Anregungen seitens der Träger öffentlicher
Belange und der sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite im Rahmen der
öffentlichen Auslegungen gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Zu d): Einstimmig fasst der Rat den Satzungsbeschluss. Die Begründung mit ihren Anlagen sowie der Umweltbericht werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: