Beschlussvorschlag:

 

Um keine Doppelbeschlüsse zu haben, sollten auch aus Klarheitsgründen die gefassten Beschlüsse des VA vom 31.03.2014 unter TOP 9 a-d im Rahmen der ersten Auslegung en bloc aufgehoben werden.

 

Zu a:  Die Niederschrift über die am 04.08.2010 stattgefundene Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die von der Verwaltung vorbereiteten Beschlussvorschläge werden von der Verwaltung vorgetragen und erläutert. Die Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Niederschrift mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen ist dieser VA-Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Zu b: Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs. 2 BauGB aus der ersten und zweiten Anhörung werden in der Sitzung durch die Verwaltung erläutert bzw. vorgetragen. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellungen der eingegangenen Stellungnahmen mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen sind dieser VA-Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Zu c: Die eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB während der beiden Auslegungen seitens der Träger öffentlicher Belange und von sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen werden in der Sitzung von der Verwaltung vorgetragen bzw. erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellungen der eingegangenen Stellungnahmen mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen sind dieser VA-Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Zu d: Aufgrund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (Bundesgesetzblatt I 2004 Seite 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (Bundesgesetzblatt I 2014, Seite 1748) und des § 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.12.2014 (Nds. GVBL. S. 434), sollte der VA der Stadt Wiesmoor die Aufstellung des Bebauungsplanes C 21, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, gem. § 10 BauGB als Satzung beschließen. Die Begründung mit ihrer Anlage sowie dem Umweltbericht ist zur Kenntnis zu nehmen.


Sachverhalt:

 

Der Geltungsbereich der Planung umfasst in erster Linie den Schulstandort der Grundschule „Am Ottermeer“ mit seinen Nebenanlagen wie neuer Sportplatz und Parkflächen. Daneben sind die Flächen für das „Poller Tee-Huus“ sowie Waldflächen und die Anlagen des Friedhofes an der Pollerstraße einschl. Friedhofskapelle mit den dazugehörigen Parkplätzen an der Jadestraße mit aufgenommen. Das Plangebiet hat eine Größe von 2,71 ha. Mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes C 21 soll die bisherige bauliche Nutzung gesichert und bedarfsgerecht erweitert werden.

 

Die Planung wurde in der Sitzung ausführlich von der Verwaltung vorgestellt. Die Unterlagen der öffentlichen Auslegung (Planentwurf F-Plan, Umweltbericht, Begründung, Schalltechnisches Gutachten) waren in Form einer CD der VA-Vorlage zur Sitzung vom 31. März 2014 beigefügt.

 

Das Planverfahren wurde mit der frühzeitigen Anhörung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) eingeleitet. 47 Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 25.06.2010 mit Fristsetzung zum 02.08.2010 gehört. Eine Beschlussfassung im VA hierzu, obwohl nicht erforderlich, gab es bereits in der Sitzung am 23.08.2010.

 

Eine Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand am 04.08.2010 im Sitzungssaal des Rathauses statt Hier waren 18 Bürgerinnen und Bürger der Stadt Wiesmoor anwesend.

 

Die erste öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 24.02.2014 bis einschließlich 28.03.2014. 52 Träger öffentlicher Belange und Sonstige wurden über die Auslegung informiert. In der Sitzung wurde diesbezüglich ausführlich berichtet. Von dritter Seite liegt eine Stellungnahme vor. Die Unterlagen wurden von einer Person eingesehen.

 

Da sich im Rahmen der ersten Auslegung kleinere Änderungen, auch redaktioneller Art, abzeichneten, beschloss der VA in seiner Sitzung am 09.02.2015 auch aus Rechtssicherheitsgründen die Unterlagen erneut öffentlich auszulegen.

 

Die Planunterlage wurde nur in einem sehr kleinen Umfang geändert. Die Unterlagen werden in der Sitzung nochmals ausführlich vorgestellt.

 

Die zweite öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 20.02.2015 bis einschließlich 24.03.2015. 53 Träger öffentlicher Belange und Sonstige wurden über die erneute Auslegung informiert. Ebenfalls wurden die Träger öffentlicher Belange um eine Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB gebeten. Einige Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange liegen vor. Von dritter Seite wurden die Planunterlagen von zwei Personen eingesehen. Es liegt eine Stellungnahme von dritter Seite vor.

 

Um das Planverfahren nunmehr voranzubringen, sind jeweils die entsprechenden Beschlüsse erforderlich.

 

Zu a:  Die Niederschrift über die am 04.08.2010 stattgefundene Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die von der Verwaltung vorbereiteten Beschlussvorschläge werden von der Verwaltung vorgetragen und erläutert. Die Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Niederschrift mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen war der VA-Vorlage zur Sitzung am 15.04.2015 beigefügt und wird Bestandteil der Niederschrift.

 

Zu b: Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs. 2 BauGB aus der ersten und zweiten Anhörung werden in der Sitzung durch die Verwaltung erläutert bzw. vorgetragen. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellungen der eingegangenen Stellungnahmen mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen waren der VA-Vorlage zur Sitzung am 15.04.2015 beigefügt und werden Bestandteil der Niederschrift.

 

Zu c: Die eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB während der beiden Auslegungen seitens der Träger öffentlicher Belange und von sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen werden in der Sitzung von der Verwaltung vorgetragen bzw. erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellungen der eingegangenen Stellungnahmen mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen waren der VA-Vorlage zur Sitzung am 15.04.2015 als Anlage beigefügt und werden Bestandteil der Niederschrift.

 

Zu d: Aufgrund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (Bundesgesetzblatt I 2004 Seite 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (Bundesgesetzblatt I 2014, Seite 1748) und des § 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.12.2014 (Nds. GVBL. S. 434), sollte der Rat der Stadt Wiesmoor die Aufstellung des Bebauungsplanes C 21, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, gem. § 10 BauGB als Satzung beschließen. Die Begründung mit ihrer Anlage sowie dem Umweltbericht ist zur Kenntnis zu nehmen.

 

Die Vorlage wird ausführlich durch die Verwaltung  vorgetragen. Die entsprechenden Planzeichnungen werden per Beamer dargestellt.

 

Ergänzend zur Vorlage weist die Verwaltung darauf hin, dass die Einwendungen des Landkreises Aurich zur Aufstellung des Bebauungsplanes C 21 zwischenzeitlich überwiegend ausgeräumt werden konnten. Lediglich die Waldproblematik bleibt bestehen (siehe Beschlussvorschlag zur Stellungnahme). Von privater Seite liegt ein Einwand vor, der auf entsprechende Lärmentstehung durch das mögliche Dorfgemeinschaftshaus, den Parkplatz und den vorhandenen Busverkehr hinweist. Die Verwaltung hat hierfür ein entsprechendes Lärmschutzgutachten erstellen lassen.

 

Die Beschlussvorschläge wurden redaktionell noch überarbeitet (gelb unterlegt) und wurden vor der Sitzung noch mal verteilt.

 

Entsprechende Empfehlungsbeschlüsse des VA vom 15.04.2015 liegen vor.

 

 

Da keine Wortmeldungen vorliegen, wird zum TOP 15 wie folgt abgestimmt:

 

Zu a): Einstimmig erfolgt der Beschluss über die Niederschrift über die am 04.08.2010 stattgefundene Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB.

 

Zu b): Einstimmig erfolgt der Beschluss über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

 

Zu c): Einstimmig erfolgt der Beschluss über die Anregungen seitens der Träger öffentlicher Belange und der sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite im Rahmen der öffentlichen Auslegungen gem. § 3 Abs. 2 BauGB

 

Zu d): Einstimmig fasst der Rat den Satzungsbeschluss. Die Begründung mit ihren Anlagen sowie der Umweltbericht werden zur Kenntnis genommen.   


Abstimmungsergebnis: