Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Um keine Doppelbeschlüsse zu haben, sollten auch aus Klarheitsgründen die gefassten Beschlüsse des VA vom 06.10.2014 unter TOP 8 a-d im Rahmen der ersten Auslegung en bloc aufgehoben werden.

 

Zu a:  Die Niederschrift über die am 25.06.2014 stattgefundene Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die von der Verwaltung vorbereiteten Beschlussvorschläge werden von der Verwaltung vorgetragen und erläutert. Die Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Niederschrift mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen ist dieser VA-Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Zu b: ) Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs. 2 BauGB aus der ersten und zweiten Anhörung werden in der Sitzung durch die Verwaltung erläutert bzw. vorgetragen. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellungen der eingegangenen Stellungnahmen mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen sind dieser VA-Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Zu c: Die eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB während der beiden Auslegungen seitens der Träger öffentlicher Belange und von sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen werden in der Sitzung von der Verwaltung vorgetragen bzw. erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellungen der eingegangenen Stellungnahmen mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen sind dieser VA-Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Zu 6 d: Aufgrund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (Bundesgesetzblatt I 2004 Seite 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (Bundesgesetzblatt I 2014, Seite 1748) und des § 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.12.2014 (Nds. GVBL. S. 434), sollte der VA der Stadt Wiesmoor die 51. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, beschließen (Feststellungsbeschluss). Die Begründung mit dem Umweltbericht und seiner Anlage ist zur Kenntnis zu nehmen.


Sachverhalt:

 

Der Geltungsbereich der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst das unter dem folgenden Tagesordnungspunkt behandelte Baugebiet Haferweg und zusätzlich das vorhandene Baugebiet Roggenweg und die Baugebiete südlich des Grenzweges (Anemonenweg-Ostseite, Wolfsweg, Wieselweg, Marderweg, Fuchsweg, Dachsweg, Iltisweg und Im Hasenwinkel). Die Flächennutzungsplanung über das Baugebiet Haferweg hinaus dient der planungsrechtlichen Absicherung der bestehenden Baugebiete.

 

Der Planentwurf sieht überwiegend Wohnbauflächen entsprechend der tatsächlichen Entwicklung der Baugebiete vor. Die zusätzlichen Flächen für die F-Planung sind alle vollständig bebaut. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 29 ha.

 

Die Planung wurde in der Sitzung ausführlich von der Verwaltung vorgestellt. Die Unterlagen der öffentlichen Auslegung (Planentwurf F-Plan, Umweltbericht, Begründung) waren in Form einer CD der VA – Vorlage zur Sitzung am 06.10.2014 beigefügt. Es wird um Kenntnisnahme gebeten. Die CD enthielt Dateien dieser  51. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes A 23.

 

Das Planverfahren wurde mit der frühzeitigen Anhörung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingeleitet. 51 Träger öffentlicher Belange und Sonstige wurden mit Schreiben vom 30.05.2014 mit Fristsetzung zum 19.06.2014 bzw. mit der Bitte um Teilnahme am Erörterungstermin am 19.06.2014 gehört. Eine Beschlussfassung im VA hierzu ist nicht erforderlich.

 

Eine Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand am 25.06.2014 im Sitzungssaal des Rathauses statt. Hier waren leider keine Bürgerinnen und Bürger der Stadt Wiesmoor bzw. aus den Nachbarkommunen anwesend.

 

Die erste öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 25.08.2014 bis einschließlich 29.09.2014. 51 Träger öffentlicher Belange und Sonstige wurden über die Auslegung informiert. Ebenfalls wurden die Träger öffentlicher Belange um eine Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB gebeten. Einige Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belang liegen vor. Von dritter Seite wurden die Planunterlagen von drei Personen eingesehen. Stellungnahmen / Einwendungen von dritter Seite liegen nicht vor.

 

Da sich im Rahmen der ersten Auslegung Mängel im Hinblick auf die Kompensationsmaßnahmen zeigten, beschloss der VA in seiner Sitzung am 27.10.2014 auch aus Rechtssicherheitsgründen die Unterlagen erneut öffentlich auszulegen.

 

Die Planunterlage wurde nicht geändert. Die Kompensationsmaßnahmen wurden ergänzt. Die Unterlagen werden in der Sitzung nochmals ausführlich vorgestellt.

 

Die zweite öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 20.02.2015 bis einschließlich 24.03.2015. 54 Träger öffentlicher Belange und Sonstige wurden über die erneute Auslegung informiert. Ebenfalls wurden die Träger öffentlicher Belange um eine Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB gebeten. Einige Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange liegen vor. Von dritter Seite wurden die Planunterlagen nicht eingesehen. Stellungnahmen / Einwendungen von dritter Seite liegen nicht vor.

 

Um das Planverfahren nunmehr voranzubringen, sind jeweils die entsprechenden Beschlüsse erforderlich.

 

Zu a: Die Niederschrift über die am 25.06.2014 stattgefundene Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die von der Verwaltung vorbereiteten Beschlussvorschläge werden von der Verwaltung vorgetragen und erläutert. Die Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Niederschrift mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen war der VA-Vorlage zur Sitzung am 15.04.2014 als Anlage beigefügt und wird Bestandteil der Niederschrift.

 

Zu b: Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs. 2 BauGB aus der ersten und zweiten Anhörung werden in der Sitzung durch die Verwaltung erläutert bzw. vorgetragen. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellungen der eingegangenen Stellungnahmen mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen waren der VA-Vorlage zur Sitzung am 15.04.2015 als Anlage beigefügt und werden Bestandteil der Niederschrift.

 

Zu c: Die eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB während der beiden Auslegungen seitens der Träger öffentlicher Belange und von sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen werden in der Sitzung von der Verwaltung vorgetragen bzw. erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellungen der eingegangenen Stellungnahmen mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen waren der VA-Vorlage zur Sitzung am 15.04.2015 als Anlage beigefügt und werden Bestandteil der Niederschrift.

 

Zu d : Aufgrund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (Bundesgesetzblatt I 2004 Seite 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (Bundesgesetzblatt I 2014, Seite 1748) und des § 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.12.2014 (Nds. GVBL. S. 434), sollte der Rat der Stadt Wiesmoor die 51. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, beschließen (Feststellungsbeschluss). Die Begründung mit dem Umweltbericht und seiner Anlage ist zur Kenntnis zu nehmen.

 

Die Vorlage wird durch die Verwaltung ausführlich vorgetragen. Die entsprechenden Planzeichnungen werden per Beamer dargestellt.

 

Edgar Weiss, WB, weist darauf hin, dass der Stellungnahme vom Naturschutzbund zu entnehmen ist, dass die vorhandenen Bäume im Plangebiet erhalten werden sollten. Er bittet darum, dass mit den vorhandenen Bäumen vorsichtig umgegangen wird und das sowohl das Bauamt als auch der Bauhof regelmäßig gefordert sind, hierauf zu achten bzw. dieses zu überprüfen. Johannes Bohlen antwortet, dass im Bereich der Planstraße bereits 7 bis 8 Bäume nicht mehr vorhanden sind. Eine Buche mit ca. 90 cm Durchmesser im Eingangsbereich des Baugebietes muss erhalten bleiben. Dieses ist auch entsprechend in den Festsetzungen aufgenommen worden.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, wird zum TOP 16 wie folgt abgestimmt:

 

Zu a): Einstimmig erfolgt der Beschluss über die Niederschrift über die am 25.06.2014 stattgefundene Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB.

 

Zu b): Einstimmig erfolgt der Beschluss über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

 

Zu c): Einstimmig erfolgt der Beschluss über die Anregungen seitens der Träger öffentlicher Belange und der sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite im Rahmen der öffentlichen Auslegungen gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Zu d): Einstimmig fasst der Rat den Feststellungsbeschluss.  Die Begründung mit dem Umweltbericht und seinen Anlagen werden zur Kenntnis genommen. 


Abstimmungsergebnis: