Sitzung: 20.04.2015 Rat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/070/2015
Beschlussvorschlag:
Um keine Doppelbeschlüsse zu haben, sollten auch
aus Klarheitsgründen die gefassten Beschlüsse des VA vom 06.10.2014 unter TOP 8
a-d im Rahmen der ersten Auslegung en bloc aufgehoben werden.
Zu a: Die
Niederschrift über die am 25.06.2014 stattgefundene Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die von der Verwaltung vorbereiteten Beschlussvorschläge
werden von der Verwaltung vorgetragen und erläutert. Die Beschlussvorschläge
sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Niederschrift mit den entsprechenden
Beschlussvorschlägen ist dieser VA-Vorlage als Anlage beigefügt.
Zu
b: ) Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit den entsprechenden
Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs. 2 BauGB aus der ersten und zweiten Anhörung
werden in der Sitzung durch die Verwaltung erläutert bzw. vorgetragen. Die
entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die
Zusammenstellungen der eingegangenen Stellungnahmen mit den entsprechenden
Beschlussvorschlägen sind dieser VA-Vorlage als Anlage beigefügt.
Zu
c: Die eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB während der beiden
Auslegungen seitens der Träger öffentlicher Belange und von sonstigen
Beteiligten sowie von dritter Seite mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen
werden in der Sitzung von der Verwaltung vorgetragen bzw. erläutert. Die
entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die
Zusammenstellungen der eingegangenen Stellungnahmen mit den entsprechenden
Beschlussvorschlägen sind dieser VA-Vorlage als Anlage beigefügt.
Zu 6 d: Aufgrund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (Bundesgesetzblatt I 2004 Seite 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (Bundesgesetzblatt I 2014, Seite 1748) und des § 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.12.2014 (Nds. GVBL. S. 434), sollte der VA der Stadt Wiesmoor die 51. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, beschließen (Feststellungsbeschluss). Die Begründung mit dem Umweltbericht und seiner Anlage ist zur Kenntnis zu nehmen.
Sachverhalt:
Der Geltungsbereich der 51.
Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst das unter dem folgenden
Tagesordnungspunkt behandelte Baugebiet Haferweg und zusätzlich das vorhandene
Baugebiet Roggenweg und die Baugebiete südlich des Grenzweges
(Anemonenweg-Ostseite, Wolfsweg, Wieselweg, Marderweg, Fuchsweg, Dachsweg,
Iltisweg und Im Hasenwinkel). Die Flächennutzungsplanung über das Baugebiet
Haferweg hinaus dient der planungsrechtlichen Absicherung der bestehenden
Baugebiete.
Der Planentwurf sieht
überwiegend Wohnbauflächen entsprechend der tatsächlichen Entwicklung der
Baugebiete vor. Die zusätzlichen Flächen für die F-Planung sind alle
vollständig bebaut. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 29 ha.
Die Planung wurde in der
Sitzung ausführlich von der Verwaltung vorgestellt. Die Unterlagen der öffentlichen
Auslegung (Planentwurf F-Plan, Umweltbericht, Begründung) waren in Form einer
CD der VA – Vorlage zur Sitzung am 06.10.2014 beigefügt. Es wird um
Kenntnisnahme gebeten. Die CD enthielt Dateien dieser 51. Änderung des Flächennutzungsplanes und
des Bebauungsplanes A 23.
Das Planverfahren wurde mit
der frühzeitigen Anhörung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
eingeleitet. 51 Träger öffentlicher Belange und Sonstige wurden mit Schreiben
vom 30.05.2014 mit Fristsetzung zum 19.06.2014 bzw. mit der Bitte um Teilnahme
am Erörterungstermin am 19.06.2014 gehört. Eine Beschlussfassung im VA hierzu
ist nicht erforderlich.
Eine
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand am 25.06.2014 im
Sitzungssaal des Rathauses statt. Hier waren leider keine Bürgerinnen und
Bürger der Stadt Wiesmoor bzw. aus den Nachbarkommunen anwesend.
Die erste öffentliche
Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 25.08.2014 bis
einschließlich 29.09.2014. 51 Träger öffentlicher Belange und Sonstige wurden
über die Auslegung informiert. Ebenfalls wurden die Träger öffentlicher Belange
um eine Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB gebeten. Einige Stellungnahmen der
Träger öffentlicher Belang liegen vor. Von dritter Seite wurden die
Planunterlagen von drei Personen eingesehen. Stellungnahmen / Einwendungen von
dritter Seite liegen nicht vor.
Da sich im Rahmen der ersten
Auslegung Mängel im Hinblick auf die Kompensationsmaßnahmen zeigten, beschloss
der VA in seiner Sitzung am 27.10.2014 auch aus Rechtssicherheitsgründen die
Unterlagen erneut öffentlich auszulegen.
Die Planunterlage wurde nicht
geändert. Die Kompensationsmaßnahmen wurden ergänzt. Die Unterlagen werden in
der Sitzung nochmals ausführlich vorgestellt.
Die zweite öffentliche
Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 20.02.2015 bis
einschließlich 24.03.2015. 54 Träger öffentlicher Belange und Sonstige wurden
über die erneute Auslegung informiert. Ebenfalls wurden die Träger öffentlicher
Belange um eine Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB gebeten. Einige
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange liegen vor. Von dritter Seite
wurden die Planunterlagen nicht eingesehen. Stellungnahmen / Einwendungen von
dritter Seite liegen nicht vor.
Um das Planverfahren nunmehr
voranzubringen, sind jeweils die entsprechenden Beschlüsse erforderlich.
Zu a: Die Niederschrift über
die am 25.06.2014 stattgefundene Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1
BauGB sowie die von der Verwaltung vorbereiteten Beschlussvorschläge werden von
der Verwaltung vorgetragen und erläutert. Die Beschlussvorschläge sollten zum
Beschluss erhoben werden. Die Niederschrift mit den entsprechenden
Beschlussvorschlägen war der VA-Vorlage zur Sitzung am 15.04.2014 als Anlage
beigefügt und wird Bestandteil der Niederschrift.
Zu b: Die Stellungnahmen der
Träger öffentlicher Belange mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. §
4 Abs. 2 BauGB aus der ersten und zweiten Anhörung werden in der Sitzung durch
die Verwaltung erläutert bzw. vorgetragen. Die entsprechenden Beschlussvorschläge
sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellungen der eingegangenen
Stellungnahmen mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen waren der VA-Vorlage
zur Sitzung am 15.04.2015 als Anlage beigefügt und werden Bestandteil der Niederschrift.
Zu c: Die eingegangenen
Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB während der beiden Auslegungen seitens der
Träger öffentlicher Belange und von sonstigen Beteiligten sowie von dritter
Seite mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen werden in der Sitzung von der
Verwaltung vorgetragen bzw. erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge
sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellungen der eingegangenen
Stellungnahmen mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen waren der VA-Vorlage
zur Sitzung am 15.04.2015 als Anlage beigefügt und werden Bestandteil der
Niederschrift.
Zu d : Aufgrund des § 1 Abs.
3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (Bundesgesetzblatt
I 2004 Seite 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
20.11.2014 (Bundesgesetzblatt I 2014, Seite 1748) und des § 58 des Nds.
Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt
S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.12.2014 (Nds.
GVBL. S. 434), sollte der Rat der Stadt Wiesmoor die 51. Änderung des
Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, beschließen
(Feststellungsbeschluss). Die Begründung mit dem Umweltbericht und seiner
Anlage ist zur Kenntnis zu nehmen.
Die Vorlage wird durch die
Verwaltung ausführlich vorgetragen. Die entsprechenden Planzeichnungen werden
per Beamer dargestellt.
Edgar Weiss, WB, weist darauf
hin, dass der Stellungnahme vom Naturschutzbund zu entnehmen ist, dass die
vorhandenen Bäume im Plangebiet erhalten werden sollten. Er bittet darum, dass
mit den vorhandenen Bäumen vorsichtig umgegangen wird und das sowohl das Bauamt
als auch der Bauhof regelmäßig gefordert sind, hierauf zu achten bzw. dieses zu
überprüfen. Johannes Bohlen antwortet, dass im Bereich der Planstraße bereits 7
bis 8 Bäume nicht mehr vorhanden sind. Eine Buche mit ca. 90 cm Durchmesser im
Eingangsbereich des Baugebietes muss erhalten bleiben. Dieses ist auch
entsprechend in den Festsetzungen aufgenommen worden.
Da keine weiteren
Wortmeldungen vorliegen, wird zum TOP 16 wie folgt abgestimmt:
Zu a): Einstimmig
erfolgt der Beschluss über die Niederschrift über die am 25.06.2014
stattgefundene Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB.
Zu b): Einstimmig
erfolgt der Beschluss über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
Zu c): Einstimmig
erfolgt der Beschluss über die Anregungen seitens der Träger öffentlicher
Belange und der sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite im Rahmen der
öffentlichen Auslegungen gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
Zu d): Einstimmig fasst der Rat den Feststellungsbeschluss. Die Begründung mit dem Umweltbericht und seinen Anlagen werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: