Sitzung: 20.04.2015 Rat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/071/2015
Beschlussvorschlag:
Um keine Doppelbeschlüsse zu haben, sollten auch
aus Klarheitsgründen die gefassten Beschlüsse des VA vom 06.10.2014 unter TOP 7
a-d im Rahmen der ersten Auslegung en bloc aufgehoben werden.
Zu a: Die
Niederschrift über die am 25.06.2014 stattgefundene Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die von der Verwaltung vorbereiteten Beschlussvorschläge
werden von der Verwaltung vorgetragen und erläutert. Die Beschlussvorschläge
sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Niederschrift mit den entsprechenden
Beschlussvorschlägen ist dieser VA-Vorlage als Anlage beigefügt.
Zu
b: ) Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit den entsprechenden
Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs. 2 BauGB aus der ersten und zweiten Anhörung
werden in der Sitzung durch die Verwaltung erläutert bzw. vorgetragen. Die
entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die
Zusammenstellungen der eingegangenen Stellungnahmen mit den entsprechenden
Beschlussvorschlägen sind dieser VA-Vorlage als Anlage beigefügt.
Zu
c: Die eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB während der beiden
Auslegungen seitens der Träger öffentlicher Belange und von sonstigen
Beteiligten sowie von dritter Seite mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen
werden in der Sitzung von der Verwaltung vorgetragen bzw. erläutert. Die
entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die
Zusammenstellungen der eingegangenen Stellungnahmen mit den entsprechenden
Beschlussvorschlägen sind dieser VA-Vorlage als Anlage beigefügt.
Zu 6 d: Aufgrund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (Bundesgesetzblatt I 2004 Seite 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (Bundesgesetzblatt I 2014, Seite 1748) und des § 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.12.2014 (Nds. GVBL. S. 434), sollte der VA der Stadt Wiesmoor die Aufstellung des Bebauungsplanes A 23, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen sowie den örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung, gem. § 10 BauGB als Satzung beschließen. Die Begründung mit dem Umweltbericht und seiner Anlage ist zur Kenntnis zu nehmen.
Sachverhalt:
Der Geltungsbereich des
Bebauungsplanes A 23 umfasst das Neubaugebiet Haferweg zwischen Grenzweg und
Baugebiet Roggenweg sowie zwischen dem Heidelberger Weg und dem Wanderweg
zwischen Grenzweg und Jannburger Weg entlang des Regenrückhaltebeckens. Der Planentwurf
sieht überwiegend öffentliche Verkehrsflächen und ein Allgemeines Wohngebiet in
eingeschossiger Bauweise vor. Das Plangebiet hat eine Größe von knapp 5,2 ha.
Mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes A 23 soll hier ein attraktives
Neubaugebiet mit ca. 35 Bauplätzen entwickelt werden.
Die Planung wurde in der
Sitzung ausführlich von der Verwaltung vorgestellt. Die Unterlagen der ersten
öffentlichen Auslegung (Planentwurf B-Plan, Umweltbericht, Begründung) waren in
Form einer CD der VA - Vorlage zur Sitzung am 06.10.2014 beigefügt. Es wird um
Kenntnisnahme gebeten. Die CD enthielt Dateien dieses Bebauungsplanes und der
entsprechenden 51. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Das Planverfahren wurde mit
der frühzeitigen Anhörung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
eingeleitet. 51 Träger öffentlicher Belange und Sonstige wurden mit Schreiben
vom 30.05.2014 mit Fristsetzung zum 19.06.2014 bzw. mit der Bitte um Teilnahme
am Erörterungstermin am 19.06.2014 gehört. Eine Beschlussfassung im VA hierzu
ist nicht erforderlich.
Eine
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand am 25.06.2014 im
Sitzungssaal des Rathauses statt. Hier waren leider keine Bürgerinnen und
Bürger der Stadt Wiesmoor bzw. aus den Nachbarkommunen anwesend.
Die erste öffentliche
Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 25.08.2014 bis
einschließlich 29.09.2014. 51 Träger öffentlicher Belange und Sonstige wurden
über die Auslegung informiert. Ebenfalls wurden die Träger öffentlicher Belange
um eine Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB gebeten. Einige Stellungnahmen der
Träger öffentlicher Belange liegen vor. Von dritter Seite wurden die
Planunterlagen von drei Personen eingesehen. Stellungnahmen / Einwendungen von
dritter Seite liegen nicht vor.
Da sich im Rahmen der ersten
Auslegung Mängel im Hinblick auf die Kompensationsmaßnahmen zeigten, beschloss
der VA in seiner Sitzung am 27.10.2014 auch aus Rechtssicherheitsgründen die
Unterlagen erneut öffentlich auszulegen.
Die Planunterlage wurde nur
in einem sehr kleinen Umfang geändert (naturschutzfachliche Ergänzungen). Die
Kompensationsmaßnahmen wurden ergänzt. Die Unterlagen werden in der Sitzung
nochmals ausführlich vorgestellt.
Die zweite öffentliche
Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 20.02.2015 bis
einschließlich 24.03.2015. 54 Träger öffentlicher Belange und Sonstige wurden
über die erneute Auslegung informiert. Ebenfalls wurden die Träger öffentlicher
Belange um eine Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB gebeten. Einige Stellungnahmen
der Träger öffentlicher Belange liegen vor. Von dritter Seite wurden die
Planunterlagen nicht eingesehen. Stellungnahmen / Einwendungen von dritter
Seite liegen nicht vor.
Um das Planverfahren nunmehr
voranzubringen, sind jeweils die entsprechenden Beschlüsse erforderlich.
Zu a: Die Niederschrift über die am 25.06.2014
stattgefundene Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die von
der Verwaltung vorbereiteten Beschlussvorschläge werden von der Verwaltung
vorgetragen und erläutert. Die Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss
erhoben werden. Die Niederschrift mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen
war der VA-Vorlage zur Sitzung am 15.04.2015 als Anlage beigefügt und wird
Bestandteil der Niederschrift.
Zu b: Die Stellungnahmen der
Träger öffentlicher Belange mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. §
4 Abs. 2 BauGB aus der ersten und zweiten Anhörung werden in der Sitzung durch
die Verwaltung erläutert bzw. vorgetragen. Die entsprechenden
Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die
Zusammenstellungen der eingegangenen Stellungnahmen mit den entsprechenden
Beschlussvorschlägen waren der VA-Vorlage zur Sitzung am 15.04.2015 als Anlage
beigefügt und werden Bestandteil der Niederschrift.
Zu c: Die eingegangenen Stellungnahmen
gem. § 3 Abs. 2 BauGB während der beiden Auslegungen seitens der Träger
öffentlicher Belange und von sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite mit
den entsprechenden Beschlussvorschlägen werden in der Sitzung von der
Verwaltung vorgetragen bzw. erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge
sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellungen der eingegangenen
Stellungnahmen mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen waren der VA-Vorlage
zur Sitzung am 15.04.2015 als Anlage beigefügt und werden Bestandteil der
Niederschrift.
Zu d: Aufgrund des § 1 Abs. 3
des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (Bundesgesetzblatt I
2004 Seite 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014
(Bundesgesetzblatt I 2014, Seite 1748) und des § 58 des Nds.
Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt
S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.12.2014 (Nds.
GVBL. S. 434), sollte der Rat der Stadt Wiesmoor die Aufstellung des
Bebauungsplanes A 23, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen
Festsetzungen sowie den örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung, gem. §
10 BauGB als Satzung beschließen. Die Begründung mit dem Umweltbericht und
seiner Anlage ist zur Kenntnis zu nehmen.
Die Vorlage wird durch die
Verwaltung ausführlich vorgetragen. Die entsprechenden Planzeichnungen werden
per Beamer dargestellt.
Die Aussprache zu diesem TOP
erfolgte bereits unter TOP 16.
Entsprechende
Empfehlungsbeschlüsse des VA vom 15.04.2015 liegen vor.
Da keine Wortmeldungen
vorliegen, wird zum TOP 17 wie folgt abgestimmt:
Zu a): Einstimmig
erfolgt der Beschluss über die Niederschrift über die am 25.06.2014
stattgefundene Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB.
Zu b): Einstimmig
erfolgt der Beschluss über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
Zu c): Einstimmig
erfolgt der Beschluss über die Anregungen seitens der Träger öffentlicher
Belange und der sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite im Rahmen der
öffentlichen Auslegungen gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
Zu d): Einstimmig fasst der Rat den Satzungsbeschluss. Die Begründung mit dem Umweltbericht und seinen Anlagen werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: