Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Um keine Doppelbeschlüsse zu haben, sollten auch aus Klarheitsgründen die gefassten Beschlüsse des VA vom 06.10.2014 unter TOP 7 a-d im Rahmen der ersten Auslegung en bloc aufgehoben werden.

 

Zu a:  Die Niederschrift über die am 25.06.2014 stattgefundene Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die von der Verwaltung vorbereiteten Beschlussvorschläge werden von der Verwaltung vorgetragen und erläutert. Die Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Niederschrift mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen ist dieser VA-Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Zu b: ) Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs. 2 BauGB aus der ersten und zweiten Anhörung werden in der Sitzung durch die Verwaltung erläutert bzw. vorgetragen. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellungen der eingegangenen Stellungnahmen mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen sind dieser VA-Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Zu c: Die eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB während der beiden Auslegungen seitens der Träger öffentlicher Belange und von sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen werden in der Sitzung von der Verwaltung vorgetragen bzw. erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellungen der eingegangenen Stellungnahmen mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen sind dieser VA-Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Zu 6 d: Aufgrund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (Bundesgesetzblatt I 2004 Seite 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (Bundesgesetzblatt I 2014, Seite 1748) und des § 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.12.2014 (Nds. GVBL. S. 434), sollte der VA der Stadt Wiesmoor die Aufstellung des Bebauungsplanes A 23, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen sowie den örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung, gem. § 10 BauGB als Satzung beschließen. Die Begründung mit dem Umweltbericht und seiner Anlage ist zur Kenntnis zu nehmen.


Sachverhalt:

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes A 23 umfasst das Neubaugebiet Haferweg zwischen Grenzweg und Baugebiet Roggenweg sowie zwischen dem Heidelberger Weg und dem Wanderweg zwischen Grenzweg und Jannburger Weg entlang des Regenrückhaltebeckens. Der Planentwurf sieht überwiegend öffentliche Verkehrsflächen und ein Allgemeines Wohngebiet in eingeschossiger Bauweise vor. Das Plangebiet hat eine Größe von knapp 5,2 ha. Mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes A 23 soll hier ein attraktives Neubaugebiet mit ca. 35 Bauplätzen entwickelt werden.

 

Die Planung wurde in der Sitzung ausführlich von der Verwaltung vorgestellt. Die Unterlagen der ersten öffentlichen Auslegung (Planentwurf B-Plan, Umweltbericht, Begründung) waren in Form einer CD der VA - Vorlage zur Sitzung am 06.10.2014 beigefügt. Es wird um Kenntnisnahme gebeten. Die CD enthielt Dateien dieses Bebauungsplanes und der entsprechenden 51. Änderung des Flächennutzungsplanes.

 

Das Planverfahren wurde mit der frühzeitigen Anhörung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingeleitet. 51 Träger öffentlicher Belange und Sonstige wurden mit Schreiben vom 30.05.2014 mit Fristsetzung zum 19.06.2014 bzw. mit der Bitte um Teilnahme am Erörterungstermin am 19.06.2014 gehört. Eine Beschlussfassung im VA hierzu ist nicht erforderlich.

 

Eine Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand am 25.06.2014 im Sitzungssaal des Rathauses statt. Hier waren leider keine Bürgerinnen und Bürger der Stadt Wiesmoor bzw. aus den Nachbarkommunen anwesend.

 

Die erste öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 25.08.2014 bis einschließlich 29.09.2014. 51 Träger öffentlicher Belange und Sonstige wurden über die Auslegung informiert. Ebenfalls wurden die Träger öffentlicher Belange um eine Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB gebeten. Einige Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange liegen vor. Von dritter Seite wurden die Planunterlagen von drei Personen eingesehen. Stellungnahmen / Einwendungen von dritter Seite liegen nicht vor.

 

Da sich im Rahmen der ersten Auslegung Mängel im Hinblick auf die Kompensationsmaßnahmen zeigten, beschloss der VA in seiner Sitzung am 27.10.2014 auch aus Rechtssicherheitsgründen die Unterlagen erneut öffentlich auszulegen.

 

Die Planunterlage wurde nur in einem sehr kleinen Umfang geändert (naturschutzfachliche Ergänzungen). Die Kompensationsmaßnahmen wurden ergänzt. Die Unterlagen werden in der Sitzung nochmals ausführlich vorgestellt.

 

Die zweite öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 20.02.2015 bis einschließlich 24.03.2015. 54 Träger öffentlicher Belange und Sonstige wurden über die erneute Auslegung informiert. Ebenfalls wurden die Träger öffentlicher Belange um eine Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB gebeten. Einige Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange liegen vor. Von dritter Seite wurden die Planunterlagen nicht eingesehen. Stellungnahmen / Einwendungen von dritter Seite liegen nicht vor.

 

Um das Planverfahren nunmehr voranzubringen, sind jeweils die entsprechenden Beschlüsse erforderlich.

 

Zu a:  Die Niederschrift über die am 25.06.2014 stattgefundene Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die von der Verwaltung vorbereiteten Beschlussvorschläge werden von der Verwaltung vorgetragen und erläutert. Die Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Niederschrift mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen war der VA-Vorlage zur Sitzung am 15.04.2015 als Anlage beigefügt und wird Bestandteil der Niederschrift.

 

Zu b: Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs. 2 BauGB aus der ersten und zweiten Anhörung werden in der Sitzung durch die Verwaltung erläutert bzw. vorgetragen. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellungen der eingegangenen Stellungnahmen mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen waren der VA-Vorlage zur Sitzung am 15.04.2015 als Anlage beigefügt und werden Bestandteil der Niederschrift.

 

Zu c: Die eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB während der beiden Auslegungen seitens der Träger öffentlicher Belange und von sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen werden in der Sitzung von der Verwaltung vorgetragen bzw. erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellungen der eingegangenen Stellungnahmen mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen waren der VA-Vorlage zur Sitzung am 15.04.2015 als Anlage beigefügt und werden Bestandteil der Niederschrift.

 

Zu d: Aufgrund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (Bundesgesetzblatt I 2004 Seite 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (Bundesgesetzblatt I 2014, Seite 1748) und des § 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.12.2014 (Nds. GVBL. S. 434), sollte der Rat der Stadt Wiesmoor die Aufstellung des Bebauungsplanes A 23, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen sowie den örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung, gem. § 10 BauGB als Satzung beschließen. Die Begründung mit dem Umweltbericht und seiner Anlage ist zur Kenntnis zu nehmen.

 

Die Vorlage wird durch die Verwaltung ausführlich vorgetragen. Die entsprechenden Planzeichnungen werden per Beamer dargestellt.

 

Die Aussprache zu diesem TOP erfolgte bereits unter TOP 16.

 

Entsprechende Empfehlungsbeschlüsse des VA vom 15.04.2015 liegen vor.

 

Da keine Wortmeldungen vorliegen, wird zum TOP 17 wie folgt abgestimmt:

 

Zu a): Einstimmig erfolgt der Beschluss über die Niederschrift über die am 25.06.2014 stattgefundene Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB.

 

Zu b): Einstimmig erfolgt der Beschluss über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

 

Zu c): Einstimmig erfolgt der Beschluss über die Anregungen seitens der Träger öffentlicher Belange und der sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite im Rahmen der öffentlichen Auslegungen gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Zu d): Einstimmig fasst der Rat den Satzungsbeschluss. Die Begründung mit dem Umweltbericht und seinen Anlagen werden zur Kenntnis genommen.


Abstimmungsergebnis: