Sitzung: 13.04.2015 Ausschuss für Haushalt und Finanzen
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
Bürgermeister
Völler bittet darum, dass die Fraktionen und Gruppen sich frühzeitig mit den
Planungen für den Haushalt 2016 beschäftigen. Zielrichtung sollte sein, dass
grobe Planungen bis zu den Sommerferien 2015 vorliegen, sodass nach den
Sommerferien mit den Planungen begonnen werden kann. Ziel ist es, den Haushalt
2016 im Dezember 2015 zu verabschieden. Des Weiteren weist er darauf hin, dass
es aus Sicht der Verwaltung unumgänglich ist, eine moderate Anhebung der
Steuern vorzunehmen. Ebenso sind die Kindergartengebühren zu prüfen und
gegebenenfalls anzupassen. Es wäre wünschenswert, wenn sich die Fraktionen
spätestens im Mai mit den Anpassungen beschäftigen und Vorschläge einreichen
würden. In diesem Zusammenhang weist er noch darauf hin, dass auch umliegende
Kommunen bereits für 2015 Steuererhöhungen und Gebührenanpassungen vorgenommen
haben.
Ausschussmitglied Weiss möchte, dass die Stadt altersgerechter wird, z.B.
bessere Wege und Ausleuchtung usw.. Dies ist für die zukünftigen
Haushaltsplanungen zu berücksichtigen.
Auch weist er nochmals auf das hohe Defizit der LWTG hin.
Ausschussmitglied Sievers gibt zu bedenken, dass der demografische Wandel in
zukünftigen Haushaltsplanungen zu berücksichtigen ist. Er hält, die
Haushaltsabschlüsse 2013 und 2014 sowie die Gesamtabschlüsse für die
Entscheidung über den Haushalt 2016 für wichtig.
Ausschussmitglied Feiler bittet die Verwaltung um eine Aufstellung über die
Steuerhebesätze der Nachbargemeinden.
Ausschussmitglied Kleen ist der Auffassung, dass auch zukünftig weitere
Baugebiete ausgewiesen werden sollten, aber es müsste darüber nachgedacht
werden, ob aufgrund des hohen Arbeitsanfalles nicht evtl. ein externes
Unternehmen mit der Planung beauftragt werden sollte.
Ausschussmitglied Jelken wünscht sich für die zukünftigen Jahre wieder einen
normalen politischen Alltag und würde sich wünschen, dass im Vorfeld einige
Angelegenheiten geklärt werden, ohne dass gleich dazu Anträge gestellt werden
müssen.