Nachtrag: 09.04.2015 Nummer 2
Sitzung: 13.04.2015 Ausschuss für Haushalt und Finanzen
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
Vorlage: AN/074/2015
Sachverhalt:
Das
Wiesmoorer Bündnis (WB) hat mit Datum vom 24.03.2015 beantragt, das
Rechtsverhältnis zwischen der Stadt Wiesmoor und der LWTG in Bezug auf § 137
NkomVG darzustellen. Dabei geht es unter anderem darum, ob und wie das hohe
Defizit der LWTG einerseits und die nicht vorhandene Deckelung in der
Gesellschaftssatzung andererseits mit § 137 NkomVG in Einklang stehen.
Die
Verwaltung hat diese Anfrage mit Schreiben vom 30.03.2015 entsprechend
beantwortet.
Auf Wunsch
des Ausschussmitgliedes Weiss trägt der Ausschussvorsitzende Ahlfs den Antrag
des WB vor. Ausschussmitglied Weiss möchte mittels eines mitgebrachten
USB-Sticks den Antrag erläutern. Aus der Ausschussmitte werden keine Einwände
erhoben.
Er weist darauf hin, dass es sich hierbei lediglich um eine schematische
Darstellung handelt.
Mittels des Beamers werden von ihm Grafiken über die Entwicklung des
Schuldenstandes und des jährlichen Defizits der LWTG aufgezeigt. Des Weiteren
führt er die hohen Investitionskosten für die Blumenhallenerweiterung und der
Erlebnisgolfanlage auf. Er weist darauf hin, dass die Abschreibungsdauer noch
ca. bis zum Jahr 2035 laufen wird und somit weiterhin von hohen Zuschusskosten
ausgegangen werden kann. Außerdem stellt er das Gesamthaushaltsvolumen sowie
den Anteil von freiwilligen Ausgaben der Stadt dar. Aus seiner Sicht sind nur
die Mittel für die freiwilligen Ausgaben der Stadt dem Zuschuss für die LWTG gegenüberzustellen. Bei diesem Vergleich werden ca. 33 % der Mittel
für die freiwilligen Ausgaben von der LWTG in Anspruch genommen. Er weist
darauf hin, dass im Wirtschaftsplan der LWTG 649.000,00 € zzgl. 35.000,00 €,
die mit einem Sperrvermerk versehen sind als Entnahme aus der Kapitalrücklage
vorgesehen sind. Im Haushalt der Stadt sind aber 700.000,00 € eingeplant und
zusätzlich noch 50.000,00 € für unerwartete Kosten.
Ausschussmitglied Weiss möchte nunmehr wissen, ob dieser hohe Zuschussanteil
mit § 137 NKomVG zusammenpasst. Jens Brooksiek weist darauf hin, dass die
35.000,00 € und noch weitere 15.000,00 €, die mit einem Sperrvermerk versehen
sind, vom Aufsichtsrat der LWTG freigegeben werden können. In diesem Fall würde
sich der Zuschussbetrag um diese Summe erhöhen. Darum müssen die Mittel auch im
Haushalt der Stadt eingeplant werden.
Bürgermeister Völler sieht die Kosten ebenfalls als zu hoch an, aber die
Problematik ist aus seiner Sicht umfassender. Außerdem kann die LWTG nicht so
einfach geschlossen werden. Es ist allgemein bekannt, dass die örtliche
Wirtschaft von der Touristik profitiert und somit letztendlich auch wieder die
Kommune. Der Rückfluss hieraus lässt sich jedoch schwerlich beziffern.
Ausschussmitglied Sievers moniert ebenfalls den hohen Zuschussbedarf und möchte
eindeutig geklärt haben, ob diese Vorgehensweise mit § 137 NKomVG vereinbar
ist.
Ausschussmitglied Jelken bemängelt, dass die Zahlen bezüglich der
Herstellungskosten für die Erlebnisgolfanlage nicht korrekt dargestellt worden
sind. So wurde dargestellt, dass die Herstellungskosten gemäß der Planung sich
auf 690.000,00 € belaufen, aber die tatsächlichen Kosten laut Rechnung jedoch
1.053.000,00 € betragen haben. In der Darstellung der Herstellungskosten ist
nicht berücksichtigt, dass in diesem Betrag 450.000,00 € Sponsorengelder
enthalten sind. Dies ändert zwar nichts an den hohen Abschreibungskosten,
jedoch an der Darstellung der Herstellungskosten. Er fordert die
Ausschussmitglieder auf, konkrete Vorschläge zu machen, wie das operative
Geschäft der LWTG verbessert werden kann. Des Weiteren ist er der Auffassung,
dass der Inhalt von Vorträgen auf mitgebrachten Medien den Ausschussmitgliedern
rechtzeitig bekanntgegeben werden sollten, damit diese sich auch darauf
einstellen können.
Ausschussmitglied Friederike Dirks ist erstaunt darüber, dass derart über die
touristische Einrichtung diskutiert wird. Ihrer Ansicht nach haben sich die
damaligen Entscheidungsträger umfassend darüber informiert, welche
touristischen Angebote für Wiesmoor in Frage kommen. Es wurde damals
grundlegend entschieden, dass die Touristik nicht eingestampft wird, sondern
ausgebaut werden muss. Hierbei hat man mit der jetzigen Einrichtung einen
Mittelweg gefunden. Aufgrund der hohen Kosten hält sie eine Anpassung für dringend
erforderlich, dieses lässt sich aber nicht kurzfristig umsetzen.
Ausschussmitglied Weiss möchte diesen Tagesordnungspunkt abgeschlossen haben,
da er mit seinem Antrag keine grundlegende Diskussion herbeiführen wollte,
sondern lediglich wissen möchte, ob der hohe Zuschuss an die LWTG mit dem
Gesetz im Einklang steht.
Die Aussprache zu diesem TOP wird hiermit beendet und es wird zum nächsten TOP
übergegangen.
Abstimmungsergebnis: