Nachtrag: 09.04.2015 Nummer 2

Beschluss: Zur Kenntnis genommen

 

 


Sachverhalt:

 

Das Wiesmoorer Bündnis (WB) hat mit Datum vom 24.03.2015 beantragt, das Rechtsverhältnis zwischen der Stadt Wiesmoor und der LWTG in Bezug auf § 137 NkomVG darzustellen. Dabei geht es unter anderem darum, ob und wie das hohe Defizit der LWTG einerseits und die nicht vorhandene Deckelung in der Gesellschaftssatzung andererseits mit § 137 NkomVG in Einklang stehen.

 

Die Verwaltung hat diese Anfrage mit Schreiben vom 30.03.2015 entsprechend beantwortet.

 

Auf Wunsch des Ausschussmitgliedes Weiss trägt der Ausschussvorsitzende Ahlfs den Antrag des WB vor. Ausschussmitglied Weiss möchte mittels eines mitgebrachten USB-Sticks den Antrag erläutern. Aus der Ausschussmitte werden keine Einwände erhoben.

Er weist darauf hin, dass es sich hierbei lediglich um eine schematische Darstellung handelt.
Mittels des Beamers werden von ihm Grafiken über die Entwicklung des Schuldenstandes und des jährlichen Defizits der LWTG aufgezeigt. Des Weiteren führt er die hohen Investitionskosten für die Blumenhallenerweiterung und der Erlebnisgolfanlage auf. Er weist darauf hin, dass die Abschreibungsdauer noch ca. bis zum Jahr 2035 laufen wird und somit weiterhin von hohen Zuschusskosten ausgegangen werden kann. Außerdem stellt er das Gesamthaushaltsvolumen sowie den Anteil von freiwilligen Ausgaben der Stadt dar. Aus seiner Sicht sind nur die Mittel für die freiwilligen Ausgaben der Stadt dem Zuschuss für die  LWTG gegenüberzustellen. Bei  diesem Vergleich werden ca. 33 % der Mittel für die freiwilligen Ausgaben von der LWTG in Anspruch genommen. Er weist darauf hin, dass im Wirtschaftsplan der LWTG 649.000,00 € zzgl. 35.000,00 €, die mit einem Sperrvermerk versehen sind als Entnahme aus der Kapitalrücklage vorgesehen sind. Im Haushalt der Stadt sind aber 700.000,00 € eingeplant und zusätzlich noch 50.000,00 € für unerwartete Kosten.


Ausschussmitglied Weiss möchte nunmehr wissen, ob dieser hohe Zuschussanteil mit § 137 NKomVG zusammenpasst. Jens Brooksiek weist darauf hin, dass die 35.000,00 € und noch weitere 15.000,00 €, die mit einem Sperrvermerk versehen sind, vom Aufsichtsrat der LWTG freigegeben werden können. In diesem Fall würde sich der Zuschussbetrag um diese Summe erhöhen. Darum müssen die Mittel auch im Haushalt der Stadt eingeplant werden.

Bürgermeister Völler sieht die Kosten ebenfalls als zu hoch an, aber die Problematik ist aus seiner Sicht umfassender. Außerdem kann die LWTG nicht so einfach geschlossen werden. Es ist allgemein bekannt, dass die örtliche Wirtschaft von der Touristik profitiert und somit letztendlich auch wieder die Kommune. Der Rückfluss hieraus lässt sich jedoch schwerlich beziffern.


Ausschussmitglied Sievers moniert ebenfalls den hohen Zuschussbedarf und möchte eindeutig geklärt haben, ob diese Vorgehensweise mit § 137 NKomVG vereinbar ist.

Ausschussmitglied Jelken bemängelt, dass die Zahlen bezüglich der Herstellungskosten für die Erlebnisgolfanlage nicht korrekt dargestellt worden sind. So wurde dargestellt, dass die Herstellungskosten gemäß der Planung sich auf 690.000,00 € belaufen, aber die tatsächlichen Kosten laut Rechnung jedoch 1.053.000,00 € betragen haben. In der Darstellung der Herstellungskosten ist nicht berücksichtigt, dass in diesem Betrag 450.000,00 € Sponsorengelder enthalten sind. Dies ändert zwar nichts an den hohen Abschreibungskosten, jedoch an der Darstellung der Herstellungskosten. Er fordert die Ausschussmitglieder auf, konkrete Vorschläge zu machen, wie das operative Geschäft der LWTG verbessert werden kann. Des Weiteren ist er der Auffassung, dass der Inhalt von Vorträgen auf mitgebrachten Medien den Ausschussmitgliedern rechtzeitig bekanntgegeben werden sollten, damit diese sich auch darauf einstellen können.

Ausschussmitglied Friederike Dirks ist erstaunt darüber, dass derart über die touristische Einrichtung diskutiert wird. Ihrer Ansicht nach haben sich die damaligen Entscheidungsträger umfassend darüber informiert, welche touristischen Angebote für Wiesmoor in Frage kommen. Es wurde damals grundlegend entschieden, dass die Touristik nicht eingestampft wird, sondern ausgebaut werden muss. Hierbei hat man mit der jetzigen Einrichtung einen Mittelweg gefunden. Aufgrund der hohen Kosten hält sie eine Anpassung für dringend erforderlich, dieses lässt sich aber nicht kurzfristig umsetzen.

Ausschussmitglied Weiss möchte diesen Tagesordnungspunkt abgeschlossen haben, da er mit seinem Antrag keine grundlegende Diskussion herbeiführen wollte, sondern lediglich wissen möchte, ob der hohe Zuschuss an die LWTG mit dem Gesetz im Einklang steht.

Die Aussprache zu diesem TOP wird hiermit beendet und es wird zum nächsten TOP übergegangen.

 


Abstimmungsergebnis: