Sitzung: 23.07.2015 Rat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Vorlage: BV/145/2015
Sachverhalt:
Der Geltungsbereich der 51.
Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst das unter dem folgenden
Tagesordnungspunkt behandelte Baugebiet Haferweg und zusätzlich das vorhandene
Baugebiet Roggenweg und die Baugebiete südlich des Grenzweges
(Anemonenweg-Ostseite, Wolfsweg, Wieselweg, Marderweg, Fuchsweg, Dachsweg,
Iltisweg und Im Hasenwinkel). Die Flächennutzungsplanung über das Baugebiet
Haferweg hinaus dient der planungsrechtlichen Absicherung der bestehenden
Baugebiete.
Der Planentwurf sieht
überwiegend Wohnbauflächen entsprechend der tatsächlichen Entwicklung der
Baugebiete vor. Die zusätzlichen Flächen für die F-Planung sind alle
vollständig bebaut. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 29 ha.
Die Planung wurde bereits in
vorausgegangenen Sitzungen ausführlich von der Verwaltung vorgestellt. Die
Unterlagen der öffentlichen Auslegung (Planentwurf F-Plan, Umweltbericht,
Begründung) waren in Form einer CD der VA – Vorlage zur Sitzung am 06.10.2014
beigefügt. Es wird um Kenntnisnahme gebeten. Die CD enthielt Dateien
dieser 51. Änderung des
Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes A 23.
Das Planverfahren wurde mit
der frühzeitigen Anhörung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
eingeleitet. 51 Träger öffentlicher Belange und Sonstige wurden mit Schreiben
vom 30.05.2014 mit Fristsetzung zum 19.06.2014 bzw. mit der Bitte um Teilnahme
am Erörterungstermin am 19.06.2014 gehört. Eine Beschlussfassung im VA hierzu
ist nicht erforderlich.
Eine
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand am 25.06.2014 im
Sitzungssaal des Rathauses statt. Hier waren leider keine Bürgerinnen und
Bürger der Stadt Wiesmoor bzw. aus den Nachbarkommunen anwesend.
Die erste öffentliche
Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 25.08.2014 bis
einschließlich 29.09.2014. 51 Träger öffentlicher Belange und Sonstige wurden
über die Auslegung informiert. Ebenfalls wurden die Träger öffentlicher Belange
um eine Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB gebeten. Einige Stellungnahmen der
Träger öffentlicher Belang liegen vor. Von dritter Seite wurden die
Planunterlagen von drei Personen eingesehen. Stellungnahmen / Einwendungen von
dritter Seite liegen nicht vor.
Da sich im Rahmen der ersten
Auslegung Mängel im Hinblick auf die Kompensationsmaßnahmen zeigten, beschloss
der VA in seiner Sitzung am 27.10.2014 auch aus Rechtssicherheitsgründen die
Unterlagen erneut öffentlich auszulegen.
Die Planunterlage wurde nicht
geändert. Die Kompensationsmaßnahmen wurden ergänzt. Die Unterlagen wurden in
vorausgegangenen Sitzungen ausführlich vorgestellt.
Die zweite öffentliche
Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 20.02.2015 bis
einschließlich 24.03.2015. 54 Träger öffentlicher Belange und Sonstige wurden
über die erneute Auslegung informiert. Ebenfalls wurden die Träger öffentlicher
Belange um eine Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB gebeten. Einige
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange liegen vor. Von dritter Seite
wurden die Planunterlagen nicht eingesehen. Stellungnahmen / Einwendungen von
dritter Seite liegen nicht vor.
In der Sitzung des VA am
15.04.2015 bzw. des Rates am 20.04.2015 wurden die entsprechenden Beschlüsse
bis hin zum Feststellungsbeschluss gefasst. Aufgrund jüngerer Rechtssprechung
wurde deutlich, dass die Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung der
Planunterlagen wohl etwas unzureichend auf die sogenannten umweltbezogenen
Informationen eingegangen ist. Aus Rechtssicherheitsgründen ist daher die
öffentliche Auslegung komplett wiederholt worden. Gegenüber der zweiten
Auslegung wurden jetzt gem. den gefassten Abwägungsbeschlüssen die Unterlagen
nur geringfügig redaktionell ergänzt. Die Unterlagen werden in der VA- bzw. in
der Ratssitzung nochmals vorgestellt.
Die dritte öffentliche
Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 22.06.2015 bis
einschließlich 22.07.2015. 54 Träger öffentlicher Belange und Sonstige wurden
über die erneute Auslegung informiert. Ebenfalls wurden die Träger öffentlicher
Belange um eine Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB gebeten. Einige
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange lagen bis zur Erstellung der
Vorlage vor. Neue Anregungen oder Bedenken gegen die Planung liegen nicht vor.
Von dritter Seite wurden die Planunterlagen bis zur Einstellung der Vorlage
nicht eingesehen. Stellungnahmen / Einwendungen von dritter Seite liegen
bislang nicht vor.
Beschlussvorschlag:
Um das Planverfahren nunmehr
voranzubringen, sind jeweils die entsprechenden Beschlüsse erforderlich.
Zu a: Die Stellungnahmen der
Träger öffentlicher Belange mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. §
4 Abs. 2 BauGB aus der dritten Anhörung werden in der Sitzung durch die
Verwaltung erläutert bzw. vorgetragen. Die entsprechenden Beschlussvorschläge
sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellungen der eingegangenen
Stellungnahmen mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen werden vor Beginn
der Sitzung verteilt und werden Bestandteil der Niederschrift.
Zu b: Die eingegangenen
Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB während der dritten Auslegung seitens der
Träger öffentlicher Belange und von sonstigen Beteiligten sowie von dritter
Seite mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen werden in der Sitzung von der
Verwaltung vorgetragen bzw. erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge
sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellungen der eingegangenen
Stellungnahmen mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen werden vor Beginn der Sitzung verteilt und
werden Bestandteil der Niederschrift.
Zu c: Aus Klarheitsgründen
ist der Feststellungsbeschluss aus der Ratssitzung vom 20.04.2015 wieder
aufzuheben.
Zu d : Aufgrund des § 1 Abs.
3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (Bundesgesetzblatt
I 2004 Seite 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
20.11.2014 (Bundesgesetzblatt I 2014, Seite 1748) und des § 58 des Nds.
Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt
S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.12.2014 (Nds.
GVBL. S. 434), sollte der Rat der Stadt Wiesmoor die 51. Änderung des
Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, beschließen
(Feststellungsbeschluss). Die Begründung mit dem Umweltbericht und seiner
Anlage ist zur Kenntnis zu nehmen.
Entsprechende
Empfehlungsbeschlüsse des VA vom 23.07.2015 liegen vor.
Ab 19.15 Uhr nimmt
Ratsmitglied Wilfried Ahlers an der Sitzung teil.
Die Vorlage wird von der
Verwaltung ausführlich vorgetragen. Die entsprechenden Planzeichnungen werden
per Beamer dargestellt.
Alfred Marzodko, GfW, fragt
an, ob die Verwaltung zur Anregung der Jägerschaft Aurich (Anregung Nr. 36)
zwischenzeitlich Einigung erzielen konnte. Johannes Bohlen antwortet, dass es
bereits vor einem Monat ein Gespräch mit Herrn Schilling von der Jägerschaft
Aurich gab. Man hat sich darauf verständigt, dass Verwaltung und die
Jägerschaft Aurich in Kürze ein Gespräch über die Einbindung der Jägerschaft
bei derartigen Vorhaben führen.
Da keine weiteren Wortmeldungen
vorliegen, wird zum TOP 5 wie folgt abgestimmt:
Zu a: Bei 23 Ja-Stimmen
und 2 Enthaltungen erfolgt einstimmig der Beschluss über die Stellungnahmen der
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
Zu b: Bei 23 Ja-Stimmen
und 2 Enthaltungen erfolgt einstimmig der Beschuss über die Anregungen seitens
der Träger öffentlicher Belange und der sonstigen Beteiligten sowie von dritter
Seite im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
Zu c: Bei 23 Ja-Stimmen
und 2 Enthaltungen wird einstimmig der Feststellungsbeschluss des Rates vom
20.04.2015 aufgehoben.
Zu d: Bei 23 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen fasst der Rat einstimmig den Feststellungsbeschluss. Die Begründung mit dem Umweltbericht und seinen Anlagen werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: