Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltungen: 2

 


Sachverhalt:

 

Der Geltungsbereich der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst das unter dem folgenden Tagesordnungspunkt behandelte Baugebiet Haferweg und zusätzlich das vorhandene Baugebiet Roggenweg und die Baugebiete südlich des Grenzweges (Anemonenweg-Ostseite, Wolfsweg, Wieselweg, Marderweg, Fuchsweg, Dachsweg, Iltisweg und Im Hasenwinkel). Die Flächennutzungsplanung über das Baugebiet Haferweg hinaus dient der planungsrechtlichen Absicherung der bestehenden Baugebiete.

 

Der Planentwurf sieht überwiegend Wohnbauflächen entsprechend der tatsächlichen Entwicklung der Baugebiete vor. Die zusätzlichen Flächen für die F-Planung sind alle vollständig bebaut. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 29 ha.

 

Die Planung wurde bereits in vorausgegangenen Sitzungen ausführlich von der Verwaltung vorgestellt. Die Unterlagen der öffentlichen Auslegung (Planentwurf F-Plan, Umweltbericht, Begründung) waren in Form einer CD der VA – Vorlage zur Sitzung am 06.10.2014 beigefügt. Es wird um Kenntnisnahme gebeten. Die CD enthielt Dateien dieser  51. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes A 23.

 

Das Planverfahren wurde mit der frühzeitigen Anhörung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingeleitet. 51 Träger öffentlicher Belange und Sonstige wurden mit Schreiben vom 30.05.2014 mit Fristsetzung zum 19.06.2014 bzw. mit der Bitte um Teilnahme am Erörterungstermin am 19.06.2014 gehört. Eine Beschlussfassung im VA hierzu ist nicht erforderlich.

 

Eine Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand am 25.06.2014 im Sitzungssaal des Rathauses statt. Hier waren leider keine Bürgerinnen und Bürger der Stadt Wiesmoor bzw. aus den Nachbarkommunen anwesend.

 

Die erste öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 25.08.2014 bis einschließlich 29.09.2014. 51 Träger öffentlicher Belange und Sonstige wurden über die Auslegung informiert. Ebenfalls wurden die Träger öffentlicher Belange um eine Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB gebeten. Einige Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belang liegen vor. Von dritter Seite wurden die Planunterlagen von drei Personen eingesehen. Stellungnahmen / Einwendungen von dritter Seite liegen nicht vor.

 

Da sich im Rahmen der ersten Auslegung Mängel im Hinblick auf die Kompensationsmaßnahmen zeigten, beschloss der VA in seiner Sitzung am 27.10.2014 auch aus Rechtssicherheitsgründen die Unterlagen erneut öffentlich auszulegen.

 

Die Planunterlage wurde nicht geändert. Die Kompensationsmaßnahmen wurden ergänzt. Die Unterlagen wurden in vorausgegangenen Sitzungen ausführlich vorgestellt.

 

Die zweite öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 20.02.2015 bis einschließlich 24.03.2015. 54 Träger öffentlicher Belange und Sonstige wurden über die erneute Auslegung informiert. Ebenfalls wurden die Träger öffentlicher Belange um eine Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB gebeten. Einige Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange liegen vor. Von dritter Seite wurden die Planunterlagen nicht eingesehen. Stellungnahmen / Einwendungen von dritter Seite liegen nicht vor.

 

In der Sitzung des VA am 15.04.2015 bzw. des Rates am 20.04.2015 wurden die entsprechenden Beschlüsse bis hin zum Feststellungsbeschluss gefasst. Aufgrund jüngerer Rechtssprechung wurde deutlich, dass die Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung der Planunterlagen wohl etwas unzureichend auf die sogenannten umweltbezogenen Informationen eingegangen ist. Aus Rechtssicherheitsgründen ist daher die öffentliche Auslegung komplett wiederholt worden. Gegenüber der zweiten Auslegung wurden jetzt gem. den gefassten Abwägungsbeschlüssen die Unterlagen nur geringfügig redaktionell ergänzt. Die Unterlagen werden in der VA- bzw. in der Ratssitzung nochmals vorgestellt.

 

Die dritte öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 22.06.2015 bis einschließlich 22.07.2015. 54 Träger öffentlicher Belange und Sonstige wurden über die erneute Auslegung informiert. Ebenfalls wurden die Träger öffentlicher Belange um eine Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB gebeten. Einige Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange lagen bis zur Erstellung der Vorlage vor. Neue Anregungen oder Bedenken gegen die Planung liegen nicht vor. Von dritter Seite wurden die Planunterlagen bis zur Einstellung der Vorlage nicht eingesehen. Stellungnahmen / Einwendungen von dritter Seite liegen bislang nicht vor.

 

Beschlussvorschlag:

 

Um das Planverfahren nunmehr voranzubringen, sind jeweils die entsprechenden Beschlüsse erforderlich.

 

Zu a: Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs. 2 BauGB aus der dritten Anhörung werden in der Sitzung durch die Verwaltung erläutert bzw. vorgetragen. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellungen der eingegangenen Stellungnahmen mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen werden vor Beginn der Sitzung verteilt und werden Bestandteil der Niederschrift.

 

Zu b: Die eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB während der dritten Auslegung seitens der Träger öffentlicher Belange und von sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen werden in der Sitzung von der Verwaltung vorgetragen bzw. erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellungen der eingegangenen Stellungnahmen mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen  werden vor Beginn der Sitzung verteilt und werden Bestandteil der Niederschrift.

 

Zu c: Aus Klarheitsgründen ist der Feststellungsbeschluss aus der Ratssitzung vom 20.04.2015 wieder aufzuheben.

 

Zu d : Aufgrund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (Bundesgesetzblatt I 2004 Seite 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (Bundesgesetzblatt I 2014, Seite 1748) und des § 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.12.2014 (Nds. GVBL. S. 434), sollte der Rat der Stadt Wiesmoor die 51. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, beschließen (Feststellungsbeschluss). Die Begründung mit dem Umweltbericht und seiner Anlage ist zur Kenntnis zu nehmen.

Entsprechende Empfehlungsbeschlüsse des VA vom 23.07.2015 liegen vor.

 

Ab 19.15 Uhr nimmt Ratsmitglied Wilfried Ahlers an der Sitzung teil.

 

Die Vorlage wird von der Verwaltung ausführlich vorgetragen. Die entsprechenden Planzeichnungen werden per Beamer dargestellt.

 

Alfred Marzodko, GfW, fragt an, ob die Verwaltung zur Anregung der Jägerschaft Aurich (Anregung Nr. 36) zwischenzeitlich Einigung erzielen konnte. Johannes Bohlen antwortet, dass es bereits vor einem Monat ein Gespräch mit Herrn Schilling von der Jägerschaft Aurich gab. Man hat sich darauf verständigt, dass Verwaltung und die Jägerschaft Aurich in Kürze ein Gespräch über die Einbindung der Jägerschaft bei derartigen Vorhaben führen.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, wird zum TOP 5 wie folgt abgestimmt:

 

Zu a: Bei 23 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen erfolgt einstimmig der Beschluss über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

 

Zu b: Bei 23 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen erfolgt einstimmig der Beschuss über die Anregungen seitens der Träger öffentlicher Belange und der sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Zu c: Bei 23 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen wird einstimmig der Feststellungsbeschluss des Rates vom 20.04.2015 aufgehoben.

 

Zu d: Bei 23 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen fasst der Rat einstimmig den Feststellungsbeschluss. Die Begründung mit dem Umweltbericht und seinen Anlagen werden zur Kenntnis genommen.   


Abstimmungsergebnis: