Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Sachverhalt:

 

Es liegt ein Antrag der Gruppe Wiesmoorer Bündnis vom 02.09.2015 vor. Der Antrag ist der Vorlage beigefügt. Soweit möglich, wird die Verwaltung hierzu Stellung nehmen. Über den Sachstand der Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes wird berichtet.

 

Der Ausschussvorsitzende verliest den Antrag der Gruppe WB und erteilt der Antragstellerin das Wort.

 

Die Gruppe WB hat soweit keine Ergänzungen.

 

Der Verwaltung wird das Wort erteilt. Die ausführliche Erläuterung des Sachstandes erfolgte bereits unter TOP 5.1, so der Fachbereichsleiter 3, J. Bohlen. Rechtsmittel können derzeit bekanntlich keine eingelegt werden.

Eine Gesetzesänderung zur Erdverkabelung als Pilotprojekt liegt als Entwurf dem Bundestag zur Beratung vor. Das Bundeskabinett hat den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus“ am 07.10.2015 beschlossen. Eine öffentliche Anhörung des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Energie fand am 14.10.2015 in Berlin statt.

 

Als Pilotprojekt Erdverkabelung in Teilbereichen könnte die 380 kV-Leitung Emden –Conneforde in den Bundesbedarfsplan aufgenommen werden. Herr J. Bohlen verdeutlich nochmals, dass, solange die Gesetzeslage nicht geklärt ist, kein Handlungsbedarf bestehe. Auch sei die Hinzuziehung von externen Referenten nicht weiter zielführend.

Der BGM ergänzt, dass der Entwurf auch im Bundesrat erörtert wird. Für die 380kV-Leitung wird ein entsprechendes Gesetz sicherlich eine geänderte Planung bedeuten. Er stehe deshalb auch im engen Kontakt mit MdB Johann Saathoff, der u.a. dem Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie angehört.

 

Ausschussmitglied Feiler hält eine Erdverkabel für wünschenswert. Jedoch müsse man die weiteren Entscheidungen des Gesetzgebers abwarten, bevor eine Entscheidung getroffen werde.

 

Der Ausschussvorsitzende Reder teilt mit, dass die CDU-Fraktion die Erdverkabelung ebenfalls favorisiert.

 

Bezüglich der Frage nach der Abstimmung mit den anderen betroffenen Kommunen beantwortet

der BGM die Frage dahingehend, dass die Meinung aller betroffenen Kommunen nicht beurteilt werden könne. Jedoch sollte Wiesmoor gemeinsam mit der Nachbargemeinde Großefehn weitere Schritte vorbereiten.

 

Ausschussmitglied Feiler sieht die Zusammenarbeit mit den Nachbarkommunen äußert kritisch, da doch das Kirchturmdenken vorherrsche.

 

Der Ausschussvorsitzende äußert seine Bedenken bezüglich einer Abstimmung gemäß dem Antrag.

 

Der Ausschuss einigt sich auf eine Abstimmung dahingehend, dass eine Abstimmung mit den umliegenden Kommunen erfolgt, sobald eine entsprechende Gesetzeslage vorliegt.

 

Der Ausschussvorsitzende lässt entsprechend dem Wortlaut abstimmen.

 

Die Abstimmung erfolgt einstimmig.

 

Der Ausschussvorsitzende schließt diesen TOP.

 


Abstimmungsergebnis: