Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Enthaltungen: 4

Beschlussvorschlag:

 

Es ergeht die Beschlussempfehlung, die zugrundeliegende Kalkulation und die Satzung über die Erhebung der Gebühren für die Kindertagesstätten der Stadt Wiesmoor zu beschließen.   


Sachverhalt:

 

Der Fachausschuss hat in seiner letzten Sitzung die Beschlussempfehlung gefasst, eine Anpassung der Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Wiesmoor zum 01.08.2016 vorzunehmen. Beschlossen wurde eine Gebührenanhebung mit einem Gesamtvolumen von rd. 35.000,00 € jährlich. Die Modalitäten und die Auswirkungen wurden bereits in der letzten Sitzung durch die Verwaltung ausgiebig erläutert.

 

Unter Berücksichtigung der sich geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen und praktischer Notwendigkeiten ist es auch hier nötig, eine Neufassung der Satzung zu beschließen.

 

Die nach dem Nds. Kommunalabgabengesetz für eine Gebührensatzung notwendige Gebührenkalkulation ist auch beigefügt. Auch diese wird die Stadt Wiesmoor in der Sitzung erläutern.

 

Die Verwaltung schlägt eine Beschlussempfehlung für die Kalkulation und die Gebührensatzung vor.

 

Auch hier geht Fachbereichsleiter Horst-Dieter Schoon auf die Vorlage ein und stellt die Satzung kurz vor.

 

Ausschussmitglied Annemarie Martens verlässt die Sitzung um 15.47 Uhr.

 

Unter § 2 Absatz 4 ist u.a. geregelt, dass die Maximalgebühr einer 6,5stündigen Betreuung entspricht, egal, ob die Betreuungszeit über diese 6,5 Stunden hinausgehen würde. Hier stellt sich laut Horst-Dieter Schoon die Frage, ob es so bleiben soll. Da es hierzu keine Äußerungen durch die Ausschussmitglieder gibt, bleibt dieser Absatz erstmal unberührt.

 

Ausschussmitglied Annemarie Martens nimmt um 15.52 Uhr wieder an der Sitzung teil.

 

Nach Beendigung des Vortrages durch Fachbereichsleiter Horst-Dieter Schoon wird von Fachgruppenleiter Heiner Schoon die Kalkulation vorgestellt. Dabei stellt er dar, wie sich u.a. die Betreuungsstunden ermitteln.

 

Anschließend wird von Ausschussmitglied Johann Saathoff nachgefragt, wie sich das in den anderen Kommunen darstellt. Daraufhin wird von Fachbereichsleiter Horst-Dieter Schoon mitgeteilt, dass die Stadt Wiesmoor sich auf gleicher Höhe  mit den anderen Kommunen befinden würde. Im unteren Bereich ist man dabei zurzeit am günstigsten, wobei man im oberen Bereich allerdings die Schmerzgrenze erreicht habe. Auf die Frage von Ausschussmitglied Andreas Hölmer, ob es bekannt sei, dass im Jahr 2016 laut Ministerium Gesetzänderungen in Kraft treten sollen und somit evtl. mit höheren Zuschüssen gerechnet werden kann, teilt Horst-Dieter Schoon mit, dass dieses natürlich in der neuen Satzung berücksichtigt ist. Wie sich die Bundesgesetze auf die Gebührenstrukturen auswirken, kann jedoch noch nicht gesagt werden.

 

Des Weiteren teilt Fachbereichsleiter Schoon mit, dass bei sogenannten Härtefällen die Verwaltung natürlich weiterhin behilflich sein wird (Stichwort Jugendhilfe).

 

Mit 7 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen wird der Empfehlungsbeschluss gefasst, die Satzung über die Erhebung der Gebühren für die Kindertagesstätten der Stadt Wiesmoor zum 01.08.2016 entsprechend des dargelegten Veraltungsvorschlages neu zu beschließen.     


Abstimmungsergebnis: