Sitzung: 17.11.2015 Ausschuss für Jugend, Schule, Sport, Soziales und Kultur
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Enthaltungen: 4
Vorlage: BV/237/2015
Beschlussvorschlag:
Es ergeht die Beschlussempfehlung, die zugrundeliegende Kalkulation und die Satzung über die Erhebung der Gebühren für die Kindertagesstätten der Stadt Wiesmoor zu beschließen.
Sachverhalt:
Der Fachausschuss
hat in seiner letzten Sitzung die Beschlussempfehlung gefasst, eine Anpassung
der Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Wiesmoor zum
01.08.2016 vorzunehmen. Beschlossen wurde eine Gebührenanhebung mit einem
Gesamtvolumen von rd. 35.000,00 € jährlich. Die Modalitäten und die
Auswirkungen wurden bereits in der letzten Sitzung durch die Verwaltung
ausgiebig erläutert.
Unter
Berücksichtigung der sich geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen und
praktischer Notwendigkeiten ist es auch hier nötig, eine Neufassung der Satzung
zu beschließen.
Die nach dem Nds.
Kommunalabgabengesetz für eine Gebührensatzung notwendige Gebührenkalkulation
ist auch beigefügt. Auch diese wird die Stadt Wiesmoor in der Sitzung
erläutern.
Die Verwaltung
schlägt eine Beschlussempfehlung für die Kalkulation und die Gebührensatzung
vor.
Auch hier geht
Fachbereichsleiter Horst-Dieter Schoon auf die Vorlage ein und stellt die
Satzung kurz vor.
Ausschussmitglied
Annemarie Martens verlässt die Sitzung um 15.47 Uhr.
Unter § 2 Absatz 4
ist u.a. geregelt, dass die Maximalgebühr einer 6,5stündigen Betreuung
entspricht, egal, ob die Betreuungszeit über diese 6,5 Stunden hinausgehen
würde. Hier stellt sich laut Horst-Dieter Schoon die Frage, ob es so bleiben
soll. Da es hierzu keine Äußerungen durch die Ausschussmitglieder gibt, bleibt
dieser Absatz erstmal unberührt.
Ausschussmitglied
Annemarie Martens nimmt um 15.52 Uhr wieder an der Sitzung teil.
Nach Beendigung des
Vortrages durch Fachbereichsleiter Horst-Dieter Schoon wird von
Fachgruppenleiter Heiner Schoon die Kalkulation vorgestellt. Dabei stellt er
dar, wie sich u.a. die Betreuungsstunden ermitteln.
Anschließend wird
von Ausschussmitglied Johann Saathoff nachgefragt, wie sich das in den anderen
Kommunen darstellt. Daraufhin wird von Fachbereichsleiter Horst-Dieter Schoon
mitgeteilt, dass die Stadt Wiesmoor sich auf gleicher Höhe mit den anderen Kommunen befinden würde. Im
unteren Bereich ist man dabei zurzeit am günstigsten, wobei man im oberen
Bereich allerdings die Schmerzgrenze erreicht habe. Auf die Frage von
Ausschussmitglied Andreas Hölmer, ob es bekannt sei, dass im Jahr 2016 laut
Ministerium Gesetzänderungen in Kraft treten sollen und somit evtl. mit höheren
Zuschüssen gerechnet werden kann, teilt Horst-Dieter Schoon mit, dass dieses
natürlich in der neuen Satzung berücksichtigt ist. Wie sich die Bundesgesetze
auf die Gebührenstrukturen auswirken, kann jedoch noch nicht gesagt werden.
Des Weiteren teilt
Fachbereichsleiter Schoon mit, dass bei sogenannten Härtefällen die Verwaltung
natürlich weiterhin behilflich sein wird (Stichwort Jugendhilfe).
Mit 7 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen wird der Empfehlungsbeschluss gefasst, die Satzung über die Erhebung der Gebühren für die Kindertagesstätten der Stadt Wiesmoor zum 01.08.2016 entsprechend des dargelegten Veraltungsvorschlages neu zu beschließen.
Abstimmungsergebnis: