Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussvorschlag:

 

Es ergeht die Beschlussempfehlung, die Satzung der Stadt Wiesmoor über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Wiesmoor zu beschießen.  


Sachverhalt:

 

Wie bereits in der letzten Sitzung des Fachausschusses angesprochen, ist zusammen mit dem Erlass einer neuen Gebührensatzung auch der Erlass einer Neufassung der Satzung über die Nutzung der Kindertagesstätten der Stadt Wiesmoor nötig. Die alte Satzung aus dem Jahre 1974 wurde zuletzt mit Wirkung vom 01.01.2004 geändert und entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen. Neben redaktionellen Änderungen sind auch Anpassungen an die heutigen gesetzlichen Rahmenbedingungen und praktischen Notwendigkeiten erforderlich.

 

Die Verwaltung schlägt eine Beschlussempfehlung vor.

 

Fachbereichsleiter Horst-Dieter Schon geht nochmals kurz auf die Vorlage ein. Da die alte Satzung von 1974 ist, ist es langsam an der Zeit, auch in Bezug der neuen Gesetzgebung eine neue Satzung zu erlassen.

 

Ausschussvorsitzende Friederike Dirks bedankt sich bei Herrn Schoon.

 

Gemäß § 10 dieser Satzung soll diese am 01.08.2016 in Kraft treten. Hier bittet der BGM darum, ob es nicht möglich wäre, die Satzung bereits zum 01.01.2016 in Kraft treten zu lassen. Dieses müsste man natürlich vorher rechtlich prüfen.

 

Einstimmig wird der Empfehlungsbeschluss gefasst, die Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Wiesmoor unter Vorbehalt einer rechtlichen Prüfung zum 01.01.2016 entsprechend des dargelegten Verwaltungsvorschlages zu beschließen.

 

 

Anmerkung des Protokollführers: Aus Rechtssicherheitsgründen sollte laut Verwaltung die Satzung zum 01.08.2016 in Kraft treten.   


Abstimmungsergebnis: