Sitzung: 17.11.2015 Ausschuss für Jugend, Schule, Sport, Soziales und Kultur
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: BV/238/2015
Beschlussvorschlag:
Es ergeht die Beschlussempfehlung, die Satzung der Stadt Wiesmoor über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Wiesmoor zu beschießen.
Sachverhalt:
Wie bereits in der
letzten Sitzung des Fachausschusses angesprochen, ist zusammen mit dem Erlass
einer neuen Gebührensatzung auch der Erlass einer Neufassung der Satzung über
die Nutzung der Kindertagesstätten der Stadt Wiesmoor nötig. Die alte Satzung
aus dem Jahre 1974 wurde zuletzt mit Wirkung vom 01.01.2004 geändert und
entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen. Neben redaktionellen
Änderungen sind auch Anpassungen an die heutigen gesetzlichen Rahmenbedingungen
und praktischen Notwendigkeiten erforderlich.
Die Verwaltung
schlägt eine Beschlussempfehlung vor.
Fachbereichsleiter
Horst-Dieter Schon geht nochmals kurz auf die Vorlage ein. Da die alte Satzung
von 1974 ist, ist es langsam an der Zeit, auch in Bezug der neuen Gesetzgebung
eine neue Satzung zu erlassen.
Ausschussvorsitzende
Friederike Dirks bedankt sich bei Herrn Schoon.
Gemäß § 10 dieser
Satzung soll diese am 01.08.2016 in Kraft treten. Hier bittet der BGM darum, ob
es nicht möglich wäre, die Satzung bereits zum 01.01.2016 in Kraft treten zu
lassen. Dieses müsste man natürlich vorher rechtlich prüfen.
Einstimmig wird der
Empfehlungsbeschluss gefasst, die Satzung über die Benutzung der
Kindertagesstätten der Stadt Wiesmoor unter Vorbehalt einer rechtlichen Prüfung
zum 01.01.2016 entsprechend des dargelegten Verwaltungsvorschlages zu
beschließen.
Anmerkung des Protokollführers: Aus Rechtssicherheitsgründen sollte laut Verwaltung die Satzung zum 01.08.2016 in Kraft treten.
Abstimmungsergebnis: