Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 5, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Es wird empfohlen, die Realsteuerhebesatzsatzung für 2016 zu beschließen.


Sachverhalt:

 

Die Steuerhebesätze werden seit 2013 in einer eigenen Steuerhebesatzsatzung festgesetzt. Die Steuerhebesatzsatzung kann unabhängig vom Haushaltsplan beschlossen werden und in Kraft treten. Für 2016 empfiehlt die Verwaltung, die Steuerhebesätze auf das Landesniveau anzuheben. Dabei können die Hebesätze für Grundsteuer A und Grundsteuer B auf ein einheitliches Niveau festgesetzt werden. Durch die Umwandlung von land- und fortwirtschaftlichen genutzten Flächen in Baugrundstücken würde sich somit der Grundsteuerhebesatz nicht ändern. Dieses Verfahren ist auch bisher so in Wiesmoor üblich gewesen. Deshalb wird vorgeschlagen, für das Haushaltsjahr 2016 die Hebesätze für die Grundsteuer A und B auf 383 v. H. (bisher: 366 v. H.) und den Hebesatz für die Gewerbesteuer auf 377 v. H. (bisher: 364 v. H.) festzusetzen.

 

Die vorgeschlagene Erhöhung der Grundsteuern beträgt 4,64 %. Da sich diese Erhöhung auf drei Jahre verteilt, beträgt die Erhöhung ca. 1,55 % pro Jahr. Dies entspricht in etwa einem Inflationsausgleich.

 

Die vorgeschlagene Erhöhung der Gewerbesteuern beträgt 3,57 %. Da sich diese Erhöhung auf drei Jahre verteilt, beträgt die Erhöhung ca. 1,19 % pro Jahr. Dies entspricht ebenfalls in etwa einem Inflationsausgleich.

 

Grundsteuer bisher jährlich

Grundsteuer neu jährlich

Grundsteuer mehr in € jährlich

450,00

470,90

20,90

400,00

418,58

18,58

350,00

366,26

16,26

300,00

313,93

13,93

250,00

261,61

11,61

200,00

209,29

9,29

150,00

156,97

6,97

100,00

104,64

4,64

50,00

52,32

2,32

 

 

Gewerbesteuer bisher jährlich

Gewerbesteuer neu jährlich

Gewerbesteuer mehr in € jährlich

100.000,00

103.571,43

3.571,43

50.000,00

51.785,71

1.785,71

10.000,00

10.357,14

357,14

5.000,00

5.178,57

178,57

1.500,00

1.553,57

53,57

1.000,00

1.035,71

35,71

500,00

517,86

17,86

200,00

207,14

7,14

100,00

103,57

3,57

50,00

51,79

1,79

 

 

Die Mehreinnahmen betrügen auf der Basis des Haushaltsplanentwurfs 2016

 

bei Grundsteuer A                                              9.700 €

bei Grundsteuer B                                            90.200 €

bei Gewerbesteuer                                          151.700 €

insgesamt                                                     251.600 €.

 

Ausschussmitglied Johannes Kleen, SPD, nimmt ab 15.38 Uhr an der Sitzung teil.

 

Einleitend verteilt der Fachbereichsleiter Brooksiek eine neue Beschlussvorschlage der Steuerhebesatzung 2016, da sich in der ursprünglichen Vorlage alte Zahlen aus dem Jahr 2015 eingeschlichen haben. Danach trägt er den Sachverhalt vor und unterstreicht die Erfordernis der Steuererhöhung anhand der gestiegenen Ausgaben, alleine im Produktbereich 3, Soziales und Jugend.

 

So war im Jahre 2006 in diesem Bereich ein Betrag von 644.400,00 € als Defizit aus dem allgemeinen Haushalt zu decken. Durch die Weiterentwicklung in dem Bereich entsteht für 2016 bereits ein Defizit von 2.192.200,00 €. Bei dem Sozial- und Jugendbereich handelt es sich aus Sicht der Verwaltung um eine gesellschaftliche Aufgabe. Daher sind auch die Bürger insgesamt daran zu beteiligen. Außerdem weist er noch darauf hin, dass durch die Erhöhung die Hebesätze moderat auf Höhe des Landesdurchschnittes angepasst werden sollen. Beim Finanzausgleich rechnet das Land so, als wenn sämtliche Kommunen den Landesdurchschnitt an Steuerhebesätzen eingeführt haben.

 

Ausschussmitglied Weiss, WB, ist der Ansicht, dass die Bürger nicht mehr belastet werden sollten, sofern nicht erkennbar ist, dass seitens der Stadt ausreichend gespart wird. Hier sieht er insbesondere höhere Einsparmöglichkeiten in dem Bereich Touristik. Des Weiteren sollte auch nach weiteren Einnahmequellen gesucht werden.

 

Seitens der SPD wird darauf hingewiesen, dass der Haushaltsplanentwurf für 2016 vor der Beratung im Arbeitskreis Finanzen ein Defizit von 900.000,00 € bis 1.000.000,00 € ausgewiesen hat. Nach Beratung in dem Arbeitskreis hat sich der Fehlbetrag auf 1,35 Mio. Euro erhöht. Dieser Betrag kann nicht nur durch Rücklagen gedeckt werden, sondern muss auch durch zusätzlich generierte Mehreinnahmen ausgeglichen werden. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass nicht nur Eltern sondern auch Gewerbetreibende etwas von der guten Kindergarteninfrastruktur haben, da sie durch die gute Kinderbetreuung ihre Arbeitskräfte besser einsetzen können. Dadurch ist auch eine Erhöhung der Gewerbesteuer als gerechtfertigt anzusehen. Die insgesamt gute Infrastruktur ist auch für Neubürger sehr attraktiv. Von Steuererhöhungen ist man seitens der SPD auch nicht begeistert, jedoch ist die Unterhaltung dieser Werte nun mal mit Kosten verbunden und es darf nicht sein, dass durch Einsparungen dieses Vermögen verloren geht.

 

Des Weiteren ist zu bedenken, dass im Haushalt sehr viele freiwillige Ausgaben vorhanden sind, die ebenfalls finanziert werden müssen. Diese gilt es dann zu überdenken, sofern eine Mehrgenerierung der Einnahmen nicht möglich ist.

 

Für die CDU teilt Ausschussmitglied Friederike Dirks mit, dass diese ebenfalls keinen Spielraum für eine Steuererhöhung sehen und dass mehr Haushaltsdisziplin eingefordert werden sollte. Die CDU spricht sich daraufhin für den Erhalt der bisherigen Steuerhebesatzung aus. Außerdem möchte sie für die nächste Fachausschusssitzung eine Aufstellung der Personalkosten der Verwaltung haben.

 

Ausschussmitglied Sievers für die GfW sieht eine Erhöhung der Unternehmenssteuer ebenfalls kritisch. Er lobt jedoch den hohen Standard im Kinder- und Sozialbereich. Eine Erhöhung der Steuerhebesätze kommt für ihn jedoch nicht in Betracht.

 

Ausschussmitglied Sievers, GfW, verlässt um 16.30 Uhr die Sitzung.

 

BGM Völler weist darauf hin, dass Wiesmoor sich mit seinen Kindergärten, Schulen und den übrigen Infrastrukturbereichen sehr viel leistet, dieses aber auch bezahlt werden muss. Auch kann bei der Unterhaltung dieser Werte nicht immer gespart werden. Sicherlich gibt es im Touristik- und Hallenbereich Defizite, welche aufgrund der hohen Abschreibungs- und Unterhaltungskosten nicht wesentlich reduziert werden können. Sofern die Steuerhebesätze unter dem Landesdurchschnitt liegen, erhält die Stadt Wiesmoor auch weniger Mittel aus dem Finanzausgleich. Er plädiert daher nochmals für eine Erhöhung der Steuerhebesätze auf den Landesdurchschnitt. Sofern keine Erhöhung beschlossen werden sollte, sind für 2016 weitere Einsparungen nötig. Fachbereichsleiter Brooksiek gibt jedoch zu bedenken, dass für den Haushalt 2016 keine großen Einsparmöglichkeiten mehr vorhanden sind.

 

Ausschussmitglied Sievers, GfW, nimmt ab 16.33 Uhr wieder an der Sitzung teil.

 

Auf Nachfrage teilt der Fachbereichsleiter Brooksiek mit, dass der Haushalt 2016 zwar noch durch Rücklagen ausgeglichen werden könnte, jedoch können dann die Folgejahre in der Planung nicht mehr ausgeglichen werden. Dieses bedeutet, dass die Kommunalaufsicht den Haushalt 2016 nicht genehmigen würde und ein Haushaltssicherungskonzept aufgestellt werden müsste.

 

Der Ausschussvorsitzende Ahlfs lässt über den Vorschlag der Verwaltung, die Steuerhebesätze auf Landesdurchschnitt zu erhöhen, abstimmen.  

 

Ausschussmitglied Sievers, GfW, stellt den Antrag, dass die Steuerhebesätze, wie bisher, weiterhin gelten sollen. Dieser Beschluss ergeht mit 5 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen.       

 


Abstimmungsergebnis: