Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Sachverhalt:

 

Es liegt ein Antrag der Gruppe Wiesmoorer Bündnis vom 02.09.2015 vor. Der Antrag ist der Vorlage beigefügt. Soweit möglich, wird die Verwaltung hierzu Stellung nehmen. Über den Sachstand der Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes wird berichtet.

 

Über den Antrag wurde im Ausschuss für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau am 15.10.2015 beraten. Der Ausschuss hat einstimmig beschlossen, dass eine Abstimmung mit den umliegenden Kommunen dann erfolgt, sobald eine entsprechende Gesetzeslage vorliegt.

 

Ratsvorsitzender Jens Peter Grohn erteilt dem Antragsteller, Edgar Weiss, WB, das Wort.

 

Edgar Weiss bittet zur Unterstreichung seines Antrages darum, die auf seinem USB-Stick enthaltenen Dateien per Beamer zu präsentieren.

 

Daraufhin lässt Ratsvorsitzender Grohn über die Zulassung dieses Mediums abstimmen.

 

Mit 25 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung spricht sich der Rat mehrheitlich für die Zulassung des USB-Sticks aus.

 

Sven Lübbers erläutert dazu, dass der Einsatz derartiger Medien die Sitzungsordnung nach § 63 NKomVG berührt. Grundlage für diese Entscheidung muss daher sein, dass sich kein Ratsmitglied durch einen derartigen Einsatz eines Mediums überfahren fühlt. Sollte dieses der Fall sein, wird ein Einsatz nicht zugelassen. Daher kann ein entsprechender Beschluss über die Zulassung nur einstimmig ausgesprochen werden. Da in der vorliegenden Abstimmung eine Nein-Stimme enthalten ist, liegt ein Verstoß gegen die Sitzungsordnung vor.

 

Der USB-Stick wird daher aus den vorgenannten Gründen vom Ratsvorsitzenden Grohn nicht zugelassen.

 

Für Edgar Weiss, WB, sind die Aussagen der Verwaltung hierzu falsch und fordert daher die Verwaltung auf, die Zulassung derartiger Medien für eine der nächsten Sitzungen auszuarbeiten und vorzustellen. Durch die derartige Vorgehensweise wird die Ratsarbeit torpediert.

 

Danach bittet der Antragsteller den Ratsvorsitzenden, den Antrag zu verlesen. Den danach folgenden Ausführungen des Antragstellers ist zu entnehmen, dass Ansinnen seines Antrages ist, gegenüber der Tennet mit den übrigen Kommunen geschlossen aufzutreten, um eine Erdverkabelung für die 380-kV-Leitung zu erreichen. Die geplante Trasse berührt bereits jetzt einige FFH-Gebiete. Für diese Bereiche kann aufgrund der landesplanerischen Feststellung im Rahmen des Raumordnungsverfahrens nur eine Erdverkabelung zielführend sein. Durch den Zusammenschluss der Kommunen soll erreicht werden, vom Fehntjer Tief bis hin zum Neudorfer Moor auch in den Zwischenbereichen, wo derzeit eine Hochspannungsleitung als Freileitung vorgesehen ist,  eine entsprechende Erdverkabelung durchzusetzen. Hierfür ist ein Zusammenschluss unumgänglich.

 

Abschließend weist Edgar Weiss darauf hin, dass der Bundestag zwischenzeitlich das Bundesbedarfsplangesetz beschlossen hat. Da der Antrag in der letzten Ratssitzung nicht behandelt wurde, ist bereits jetzt ein Schaden entstanden, da auch bereits der Scopingtermin stattgefunden hat. Johannes Bohlen antwortet, dass der Scopingtermin durch den Vorhabenträger festgelegt wird und die Verwaltung hierauf keinerlei Einfluss hat. Die Stadt Wiesmoor hat an diesem Scopingtermin teilgenommen. Dort hat die Verwaltung auch darauf hingewiesen, dass eine Erdverkabelung gefordert wird. Aufgrund rechtlicher Änderungen muss der Vorhabenträger den Scopingtermin wiederholen. Ein entstandener Schaden kann von Seiten der Verwaltung nicht festgestellt werden.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt Ratsvorsitzender Jens Peter Grohn über den Empfehlungsbeschluss des Ausschusses für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau abstimmen.


Abstimmungsergebnis: