Sitzung: 14.12.2015 Rat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: AN/197/2015
Sachverhalt:
Es liegt ein Antrag der Gruppe Wiesmoorer Bündnis vom 02.09.2015 vor. Der
Antrag ist der Vorlage beigefügt. Soweit möglich, wird die Verwaltung hierzu
Stellung nehmen. Über den Sachstand der Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
wird berichtet.
Über den
Antrag wurde im Ausschuss für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau am
15.10.2015 beraten. Der Ausschuss hat einstimmig beschlossen, dass eine
Abstimmung mit den umliegenden Kommunen dann erfolgt, sobald eine entsprechende
Gesetzeslage vorliegt.
Ratsvorsitzender
Jens Peter Grohn erteilt dem Antragsteller, Edgar Weiss, WB, das Wort.
Edgar Weiss
bittet zur Unterstreichung seines Antrages darum, die auf seinem USB-Stick
enthaltenen Dateien per Beamer zu präsentieren.
Daraufhin
lässt Ratsvorsitzender Grohn über die Zulassung dieses Mediums abstimmen.
Mit 25 Ja-Stimmen, 1
Nein-Stimme und 1 Enthaltung spricht sich der Rat mehrheitlich für die
Zulassung des USB-Sticks aus.
Sven Lübbers
erläutert dazu, dass der Einsatz derartiger Medien die Sitzungsordnung nach §
63 NKomVG berührt. Grundlage für diese Entscheidung muss daher sein, dass sich
kein Ratsmitglied durch einen derartigen Einsatz eines Mediums überfahren
fühlt. Sollte dieses der Fall sein, wird ein Einsatz nicht zugelassen. Daher
kann ein entsprechender Beschluss über die Zulassung nur einstimmig
ausgesprochen werden. Da in der vorliegenden Abstimmung eine Nein-Stimme
enthalten ist, liegt ein Verstoß gegen die Sitzungsordnung vor.
Der USB-Stick wird
daher aus den vorgenannten Gründen vom Ratsvorsitzenden Grohn nicht zugelassen.
Für Edgar
Weiss, WB, sind die Aussagen der Verwaltung hierzu falsch und fordert daher die
Verwaltung auf, die Zulassung derartiger Medien für eine der nächsten Sitzungen
auszuarbeiten und vorzustellen. Durch die derartige Vorgehensweise wird die
Ratsarbeit torpediert.
Danach
bittet der Antragsteller den Ratsvorsitzenden, den Antrag zu verlesen. Den
danach folgenden Ausführungen des Antragstellers ist zu entnehmen, dass
Ansinnen seines Antrages ist, gegenüber der Tennet mit den übrigen Kommunen
geschlossen aufzutreten, um eine Erdverkabelung für die 380-kV-Leitung zu
erreichen. Die geplante Trasse berührt bereits jetzt einige FFH-Gebiete. Für
diese Bereiche kann aufgrund der landesplanerischen Feststellung im Rahmen des
Raumordnungsverfahrens nur eine Erdverkabelung zielführend sein. Durch den
Zusammenschluss der Kommunen soll erreicht werden, vom Fehntjer Tief bis hin
zum Neudorfer Moor auch in den Zwischenbereichen, wo derzeit eine
Hochspannungsleitung als Freileitung vorgesehen ist, eine entsprechende Erdverkabelung
durchzusetzen. Hierfür ist ein Zusammenschluss unumgänglich.
Abschließend
weist Edgar Weiss darauf hin, dass der Bundestag zwischenzeitlich das
Bundesbedarfsplangesetz beschlossen hat. Da der Antrag in der letzten
Ratssitzung nicht behandelt wurde, ist bereits jetzt ein Schaden entstanden, da
auch bereits der Scopingtermin stattgefunden hat. Johannes Bohlen antwortet,
dass der Scopingtermin durch den Vorhabenträger festgelegt wird und die
Verwaltung hierauf keinerlei Einfluss hat. Die Stadt Wiesmoor hat an diesem
Scopingtermin teilgenommen. Dort hat die Verwaltung auch darauf hingewiesen,
dass eine Erdverkabelung gefordert wird. Aufgrund rechtlicher Änderungen muss
der Vorhabenträger den Scopingtermin wiederholen. Ein entstandener Schaden kann
von Seiten der Verwaltung nicht festgestellt werden.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt Ratsvorsitzender Jens Peter Grohn über den Empfehlungsbeschluss des Ausschusses für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau abstimmen.
Abstimmungsergebnis: