Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 12, Enthaltungen: 0

 


Sachverhalt:

 

Die Steuerhebesätze werden seit 2013 in einer eigenen Steuerhebesatzsatzung festgesetzt. Die Steuerhebesatzsatzung kann unabhängig vom Haushaltsplan beschlossen werden und in Kraft treten. Für 2016 empfiehlt die Verwaltung, die Steuerhebesätze auf das Landesniveau anzuheben. Dabei können die Hebesätze für Grundsteuer A und Grundsteuer B auf ein einheitliches Niveau festgesetzt werden. Durch die Umwandlung von land- und fortwirtschaftlichen genutzten Flächen in Baugrundstücken würde sich somit der Grundsteuerhebesatz nicht ändern. Dieses Verfahren ist auch bisher so in Wiesmoor üblich gewesen. Deshalb wird vorgeschlagen, für das Haushaltsjahr 2016 die Hebesätze für die Grundsteuer A und B auf 383 v. H. (bisher: 366 v. H.) und den Hebesatz für die Gewerbesteuer auf 377 v. H. (bisher: 364 v. H.) festzusetzen.

 

Die vorgeschlagene Erhöhung der Grundsteuern beträgt 4,64 %. Da sich diese Erhöhung auf drei Jahre verteilt, beträgt die Erhöhung ca. 1,55 % pro Jahr. Dies entspricht in etwa einem Inflationsausgleich.

 

Die vorgeschlagene Erhöhung der Gewerbesteuern beträgt 3,57 %. Da sich diese Erhöhung auf drei Jahre verteilt, beträgt die Erhöhung ca. 1,19 % pro Jahr. Dies entspricht ebenfalls in etwa einem Inflationsausgleich.

 

Grundsteuer bisher jährlich

Grundsteuer neu jährlich

Grundsteuer mehr in € jährlich

450,00

470,90

20,90

400,00

418,58

18,58

350,00

366,26

16,26

300,00

313,93

13,93

250,00

261,61

11,61

200,00

209,29

9,29

150,00

156,97

6,97

100,00

104,64

4,64

50,00

52,32

2,32

 

 

Gewerbesteuer bisher jährlich

Gewerbesteuer neu jährlich

Gewerbesteuer mehr in € jährlich

100.000,00

103.571,43

3.571,43

50.000,00

51.785,71

1.785,71

10.000,00

10.357,14

357,14

5.000,00

5.178,57

178,57

1.500,00

1.553,57

53,57

1.000,00

1.035,71

35,71

500,00

517,86

17,86

200,00

207,14

7,14

100,00

103,57

3,57

50,00

51,79

1,79

 

 

Die Mehreinnahmen betrügen auf der Basis des Haushaltsplanentwurfs 2016

 

bei Grundsteuer A                                              9.700 €

bei Grundsteuer B                                            90.200 €

bei Gewerbesteuer                                          151.700 €

insgesamt                                                     251.600 €.

 

Die Vorlage wird durch die Verwaltung vorgetragen. Ergänzend zur Vorlage werden noch die Beweggründe der Veraltung für eine Steuererhöhung vorgetragen. Anhand einer Übersicht, die per Beamer dargestellt wird, wird gerade die defizitäre Entwicklung des sozialen Bereiches bei der Stadt Wiesmoor in den Jahren 2006 bis 2016 vorgestellt. Abschließend weist die Verwaltung noch darauf hin, dass der Ausschuss für Haushalt und Finanzen am 07.12.2015 empfohlen hat, die Steuerhebesätze wie 2015, d.h. die Grundsteuerhebesätze A und B auf 366 % und den Gewerbesteuersatz auf 364 % festzusetzen. Dieser Empfehlungsbeschluss wurde durch den VA in seiner Sitzung am 10.12.2015 nicht bestätigt. Der Verwaltungsausschuss hat in dieser Sitzung den Empfehlungsbeschluss gefasst, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, die Realsteuerhebesätze für 2016 auf Landesniveau anzuheben.

 

Walter Harms, CDU, erklärt, dass es sich durch eine Steuererhöhung wieder sehr einfach gemacht wird. Gerade durch die Gewerbesteuer wird es den durch den Internethandel bedrohten Einzelhändlern nicht leichter gemacht. Nach seiner Meinung sollte man vielmehr die Unternehmer durch weniger Abgaben unterstützen, um dadurch auch den negativen Auswirkungen, wie Leerstände, entgegenzutreten.

 

Wie auch Wolfgang Sievers, GfW, mitteilt, lehnt die Gruppe Gemeinsam für Wiesmoor die Steuererhöhung ab. Eine Verbesserung des Ergebnishaushalts werde man so kaum erzielen. Auch das derzeit bestehende Defizit für den Haushalt 2016 werde durch die zusätzlichen Steuereinnahmen bestenfalls von 1,3 Mio. auf 1 Mio. gesenkt werden können. Er fordert die Verwaltung auf, nach Einsparmöglichkeiten zu suchen, besonders hierbei die freiwilligen Ausgaben im Blick zu haben.    

 

Für Helmut Meyer, WB, ist es keine Lösung, die Steuern nicht zu erhöhen. Wenn man jetzt einer Steuererhöhung nicht zustimmt, wird das Problem vertagt und nachfolgende Generationen werden belastet. Dieses ist für ihn unverantwortlich.

 

Johannes Kleen teilt für die Gruppe SPD mit, dass die SPD von Anfang an für eine moderate Steuererhöhung in allen Bereichen gestanden hat. Er weist auch darauf hin, dass Steuererhöhungen niemandem leicht fallen würden. Doch gebe es eine lange Liste an Dingen, wie z.B. Straßensanierung, Unterhaltung von Schulen und Kindergärten, die Feuerwehr und Vereine die finanziert werden müssen.

 

Für Edgar Weiss, WB, ist es ungerecht, bei den Schwächsten in der Gesellschaft die Steuererhöhung anzusetzen. Diese Probleme, die heute für eine defizitäre Lage der Stadt Wiesmoor sorgen, sind in der Vergangenheit begangen worden. Hier werden z.B. die LWTG, die Vergabe des Auftrages als auch die Kompensation für das Torfabbaugebiet Amsel- und Drosselweg genannt.

 

Danach entsteht innerhalb des Rates noch eine Diskussion über die Wiederverfüllung und der Kosten für die Kompensation des Torfabbaugebietes zwischen Amsel- und Drosselweg.

 

Friedhelm Jelken teilt für die CDU-Fraktion mit, dass seine Fraktion auf mehreren Fraktionssitzungen einer Steuererhöhung kontrovers diskutiert hat. Abschließend ist man zu dem Ergebnis gekommen, eine Steuererhöhung abzulehnen. Er fordert stattdessen eine aktivere Wirtschaftsförderung, um mehr Unternehmen nach Wiesmoor zu holen und so mehr Einnahmen zu erzielen. Eine Steuererhöhung erscheint der CDU-.Fraktion dabei kontraproduktiv. Auch im Vergleich mit den umliegenden Kommunen gibt es in der Stadt Wiesmoor die höchsten Steuersätze.

 

BGM Völler teilt abschließend mit, dass es gerade für Wirtschaftsbetriebe nicht allein beim Standortfaktor um die Höhe einer Gewerbesteuer geht. Zudem müsse man auch differenzieren, welche Betriebe überhaupt Gewerbesteuer zahlen. Die Stadt Wiesmoor muss ihre Finanzsituation in den Griff bekommen. Bereits heute können viele Kommunen ihren Haushalt nicht mehr ausgleichen. Die Stadt Wiesmoor muss auf lange Sicht bei einem Sparhaushalt aber auch die Einnahmesituation verbessern. Für ihn ist diese Steuererhöhung ein weiterer Baustein für eine Haushaltssanierung. Er bittet um eine breite Zustimmung für eine Steuererhöhung.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, wird über den Empfehlungsbeschluss des VA vom 10.12.2015, die Steuerhebesätze für 2016 auf Landesniveau anzuheben, d.h. die Grundsteuerhebesätze A und B auf 383 % und den Gewerbesteuersatz auf 377 % festzusetzen, abgestimmt.


Abstimmungsergebnis: