Sitzung: 14.12.2015 Rat
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 12, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/101/2015
Sachverhalt:
Die Steuerhebesätze werden
seit 2013 in einer eigenen Steuerhebesatzsatzung festgesetzt. Die
Steuerhebesatzsatzung kann unabhängig vom Haushaltsplan beschlossen werden und
in Kraft treten. Für 2016 empfiehlt die Verwaltung, die Steuerhebesätze auf das
Landesniveau anzuheben. Dabei können die Hebesätze für Grundsteuer A und
Grundsteuer B auf ein einheitliches Niveau festgesetzt werden. Durch die
Umwandlung von land- und fortwirtschaftlichen genutzten Flächen in
Baugrundstücken würde sich somit der Grundsteuerhebesatz nicht ändern. Dieses
Verfahren ist auch bisher so in Wiesmoor üblich gewesen. Deshalb wird
vorgeschlagen, für das Haushaltsjahr 2016 die Hebesätze für die Grundsteuer A
und B auf 383 v. H. (bisher: 366 v. H.) und den Hebesatz für die Gewerbesteuer
auf 377 v. H. (bisher: 364 v. H.) festzusetzen.
Die vorgeschlagene Erhöhung
der Grundsteuern beträgt 4,64 %. Da sich diese Erhöhung auf drei Jahre
verteilt, beträgt die Erhöhung ca. 1,55 % pro Jahr. Dies entspricht in etwa
einem Inflationsausgleich.
Die vorgeschlagene Erhöhung
der Gewerbesteuern beträgt 3,57 %. Da sich diese Erhöhung auf drei Jahre
verteilt, beträgt die Erhöhung ca. 1,19 % pro Jahr. Dies entspricht ebenfalls
in etwa einem Inflationsausgleich.
Grundsteuer bisher jährlich |
Grundsteuer neu jährlich |
Grundsteuer mehr in € jährlich |
450,00 |
470,90 |
20,90 |
400,00 |
418,58 |
18,58 |
350,00 |
366,26 |
16,26 |
300,00 |
313,93 |
13,93 |
250,00 |
261,61 |
11,61 |
200,00 |
209,29 |
9,29 |
150,00 |
156,97 |
6,97 |
100,00 |
104,64 |
4,64 |
50,00 |
52,32 |
2,32 |
Gewerbesteuer bisher jährlich |
Gewerbesteuer neu jährlich |
Gewerbesteuer mehr in € jährlich |
100.000,00 |
103.571,43 |
3.571,43 |
50.000,00 |
51.785,71 |
1.785,71 |
10.000,00 |
10.357,14 |
357,14 |
5.000,00 |
5.178,57 |
178,57 |
1.500,00 |
1.553,57 |
53,57 |
1.000,00 |
1.035,71 |
35,71 |
500,00 |
517,86 |
17,86 |
200,00 |
207,14 |
7,14 |
100,00 |
103,57 |
3,57 |
50,00 |
51,79 |
1,79 |
Die Mehreinnahmen betrügen
auf der Basis des Haushaltsplanentwurfs 2016
bei Grundsteuer A 9.700 €
bei Grundsteuer B 90.200 €
bei Gewerbesteuer 151.700
€
insgesamt
251.600 €.
Die Vorlage wird durch die Verwaltung vorgetragen. Ergänzend zur Vorlage
werden noch die Beweggründe der Veraltung für eine Steuererhöhung vorgetragen.
Anhand einer Übersicht, die per Beamer dargestellt wird, wird gerade die
defizitäre Entwicklung des sozialen Bereiches bei der Stadt Wiesmoor in den
Jahren 2006 bis 2016 vorgestellt. Abschließend weist die Verwaltung noch darauf
hin, dass der Ausschuss für Haushalt und Finanzen am 07.12.2015 empfohlen hat,
die Steuerhebesätze wie 2015, d.h. die Grundsteuerhebesätze A und B auf 366 %
und den Gewerbesteuersatz auf 364 % festzusetzen. Dieser Empfehlungsbeschluss
wurde durch den VA in seiner Sitzung am 10.12.2015 nicht bestätigt. Der
Verwaltungsausschuss hat in dieser Sitzung den Empfehlungsbeschluss gefasst,
wie von der Verwaltung vorgeschlagen, die Realsteuerhebesätze für 2016 auf
Landesniveau anzuheben.
Walter Harms, CDU, erklärt, dass es sich durch eine Steuererhöhung
wieder sehr einfach gemacht wird. Gerade durch die Gewerbesteuer wird es den
durch den Internethandel bedrohten Einzelhändlern nicht leichter gemacht. Nach
seiner Meinung sollte man vielmehr die Unternehmer durch weniger Abgaben
unterstützen, um dadurch auch den negativen Auswirkungen, wie Leerstände,
entgegenzutreten.
Wie auch Wolfgang Sievers, GfW, mitteilt, lehnt die Gruppe Gemeinsam für
Wiesmoor die Steuererhöhung ab. Eine Verbesserung des Ergebnishaushalts werde
man so kaum erzielen. Auch das derzeit bestehende Defizit für den Haushalt 2016
werde durch die zusätzlichen Steuereinnahmen bestenfalls von 1,3 Mio. auf 1 Mio.
gesenkt werden können. Er fordert die Verwaltung auf, nach Einsparmöglichkeiten
zu suchen, besonders hierbei die freiwilligen Ausgaben im Blick zu haben.
Für Helmut Meyer, WB, ist es keine Lösung, die Steuern nicht zu erhöhen.
Wenn man jetzt einer Steuererhöhung nicht zustimmt, wird das Problem vertagt
und nachfolgende Generationen werden belastet. Dieses ist für ihn
unverantwortlich.
Johannes Kleen teilt für die Gruppe SPD mit, dass die SPD von Anfang an
für eine moderate Steuererhöhung in allen Bereichen gestanden hat. Er weist
auch darauf hin, dass Steuererhöhungen niemandem leicht fallen würden. Doch
gebe es eine lange Liste an Dingen, wie z.B. Straßensanierung, Unterhaltung von
Schulen und Kindergärten, die Feuerwehr und Vereine die finanziert werden
müssen.
Für Edgar Weiss, WB, ist es ungerecht, bei den Schwächsten in der
Gesellschaft die Steuererhöhung anzusetzen. Diese Probleme, die heute für eine
defizitäre Lage der Stadt Wiesmoor sorgen, sind in der Vergangenheit begangen
worden. Hier werden z.B. die LWTG, die Vergabe des Auftrages als auch die
Kompensation für das Torfabbaugebiet Amsel- und Drosselweg genannt.
Danach entsteht innerhalb des Rates noch eine Diskussion über die
Wiederverfüllung und der Kosten für die Kompensation des Torfabbaugebietes
zwischen Amsel- und Drosselweg.
Friedhelm Jelken teilt für die CDU-Fraktion mit, dass seine Fraktion auf
mehreren Fraktionssitzungen einer Steuererhöhung kontrovers diskutiert hat.
Abschließend ist man zu dem Ergebnis gekommen, eine Steuererhöhung abzulehnen.
Er fordert stattdessen eine aktivere Wirtschaftsförderung, um mehr Unternehmen
nach Wiesmoor zu holen und so mehr Einnahmen zu erzielen. Eine Steuererhöhung
erscheint der CDU-.Fraktion dabei kontraproduktiv. Auch im Vergleich mit den umliegenden
Kommunen gibt es in der Stadt Wiesmoor die höchsten Steuersätze.
BGM Völler teilt abschließend mit, dass es gerade für
Wirtschaftsbetriebe nicht allein beim Standortfaktor um die Höhe einer
Gewerbesteuer geht. Zudem müsse man auch differenzieren, welche Betriebe
überhaupt Gewerbesteuer zahlen. Die Stadt Wiesmoor muss ihre Finanzsituation in
den Griff bekommen. Bereits heute können viele Kommunen ihren Haushalt nicht
mehr ausgleichen. Die Stadt Wiesmoor muss auf lange Sicht bei einem
Sparhaushalt aber auch die Einnahmesituation verbessern. Für ihn ist diese
Steuererhöhung ein weiterer Baustein für eine Haushaltssanierung. Er bittet um
eine breite Zustimmung für eine Steuererhöhung.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, wird über den Empfehlungsbeschluss des VA vom 10.12.2015, die Steuerhebesätze für 2016 auf Landesniveau anzuheben, d.h. die Grundsteuerhebesätze A und B auf 383 % und den Gewerbesteuersatz auf 377 % festzusetzen, abgestimmt.
Abstimmungsergebnis: