Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 


Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss beschloss in seiner Sitzung am 09.05.2011 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die 1. Änderung des Bebauungsplanes C 4 im Bereich Wittmunder Straße / Resedaweg. Die Stadt Wiesmoor beabsichtigt mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. C 4 die bereits eingeleitete Bebauung von hinteren Grundstücksteilen im Bereich westlich der Wittmunder Straße zwischen Resedaweg und Hallenbad planungsrechtlich abzusichern. Die Textpassage in der zugehörigen Satzung - „Eine zweireihige Bebauung ist nicht erlaubt“ - soll daher aufgehoben werden. Weiterhin soll ein Mischgebiet umgewandelt werden in ein Allgemeines Wohngebiet, die Anzahl der zulässigen Vollgeschosse wird auf 1 festgesetzt. Das Änderungsverfahren erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

 

Der Verwaltungsausschuss beschloss in seinen Sitzungen am 09.05.2011 und am 18.05.2015 die Unterlagen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen. Eine erste öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 08.10.2013 bis einschließlich 08.11.2013. 48 Träger öffentlicher Belange und Sonstige wurden über die Auslegung informiert. Aufgrund von entsprechenden Planänderungen wurden die Unterlagen in der Zeit vom 20.07.2015 bis einschließlich  27.08.2015 erneut öffentlich ausgelegt. 49 Träger öffentlicher Belange und Sonstige wurden über die Auslegung informiert. Anregungen und Bedenken zur Planung wurden vorgetragen. In der Sitzung wird diesbezüglich ausführlich berichtet. Von dritter Seite liegen keine Stellungnahmen vor. Die Unterlagen wurden von einer Person eingesehen.

 

Die Unterlagen der zweiten öffentlichen Auslegung ( Satzungsentwurf, Begründung, schalltechnisches Gutachten ) wurden allen Ratsmitgliedern kurzfristig per E-Mail zur Verfügung gestellt.

 

Beschlussvorschlag:

 

Um hier das Planverfahren nunmehr voranzubringen, sind die nachstehenden Beschlüsse erforderlich:

 

Zu a) Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs. 2 BauGB aus beiden Anhörungen werden in der Sitzung durch die Verwaltung ausführlich erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen wird Bestandteil der Niederschrift. Die Zusammenstellungen wurden allen Ratsmitgliedern per E-mail bzw. in gedruckter Fassung zur Verfügung gestellt.

 

Zu b) Die eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB aus beiden öffentlichen Auslegungen seitens der Träger öffentlicher Belange und von sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen werden in der Sitzung von der Verwaltung ausführlich vorgetragen. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen wird Bestandteil der Niederschrift. Die Zusammenstellungen wurden allen Ratsmitgliedern per E-mail bzw. in gedruckter Fassung zur Verfügung gestellt.

 

Zu c) Aufgrund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (Bundesgesetzblatt I 2004 Seite 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (Bundesgesetzblatt I 2015, Seite 1722) und des § 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.12.2014 (Nds. GVBL. S. 434), sollte der Rat der Stadt Wiesmoor die 1. Änderung des Bebauungsplanes C 4, bestehend aus der Satzung, gem. § 10 BauGB als Satzung beschließen. Die Begründung sowie die schalltechnische Stellungnahme sind zur Kenntnis zu nehmen.

 

Die Vorlage wird durch die Verwaltung ausführlich vorgetragen. Die entsprechende Planzeichnung wird per Beamer dargestellt. Auch auf die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der sonstigen Beteiligten wird durch die Verwaltung ausführlich eingegangen.

 

Da keine Wortmeldungen vorliegen, wird zum TOP 10 wie folgt abgestimmt:

 

Zu a): Einstimmig erfolgt der Beschluss über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

 

Zu b): Einstimmig erfolgt der Beschluss über die Anregungen seitens der Träger öffentlicher Belange und der sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite im Rahmen der öffentlichen Auslegungen gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Zu c): Einstimmig fasst der Rat den Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB. Die Begründung mit der schalltechnischen Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 

 


Abstimmungsergebnis: