Sitzung: 14.12.2015 Rat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/175/2015
Sachverhalt:
Der
Verwaltungsausschuss beschloss in seiner Sitzung am 09.05.2011 gemäß § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) die 1. Änderung des Bebauungsplanes C 4 im Bereich
Wittmunder Straße / Resedaweg. Die Stadt Wiesmoor beabsichtigt mit der 1.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. C 4 die bereits eingeleitete Bebauung von
hinteren Grundstücksteilen im Bereich westlich der Wittmunder Straße zwischen
Resedaweg und Hallenbad planungsrechtlich abzusichern. Die Textpassage in der
zugehörigen Satzung - „Eine zweireihige Bebauung ist nicht erlaubt“ - soll
daher aufgehoben werden. Weiterhin
soll ein Mischgebiet umgewandelt werden in ein Allgemeines Wohngebiet, die
Anzahl der zulässigen Vollgeschosse wird auf 1 festgesetzt. Das Änderungsverfahren erfolgt im
beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Von der zusammenfassenden Erklärung nach §
10 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.
Der
Verwaltungsausschuss beschloss in seinen Sitzungen am 09.05.2011 und am
18.05.2015 die Unterlagen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen. Eine
erste öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom
08.10.2013 bis einschließlich 08.11.2013. 48 Träger öffentlicher Belange und
Sonstige wurden über die Auslegung informiert. Aufgrund von entsprechenden
Planänderungen wurden die Unterlagen in der Zeit vom 20.07.2015 bis
einschließlich 27.08.2015 erneut
öffentlich ausgelegt. 49 Träger öffentlicher Belange und Sonstige wurden über
die Auslegung informiert. Anregungen und Bedenken zur Planung wurden
vorgetragen. In der Sitzung wird diesbezüglich ausführlich berichtet. Von
dritter Seite liegen keine Stellungnahmen vor. Die Unterlagen wurden von einer
Person eingesehen.
Die Unterlagen der
zweiten öffentlichen Auslegung ( Satzungsentwurf, Begründung, schalltechnisches
Gutachten ) wurden allen Ratsmitgliedern kurzfristig per E-Mail zur Verfügung
gestellt.
Beschlussvorschlag:
Um hier das
Planverfahren nunmehr voranzubringen, sind die nachstehenden Beschlüsse
erforderlich:
Zu a) Die
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit den entsprechenden
Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs. 2 BauGB aus beiden Anhörungen werden in der
Sitzung durch die Verwaltung ausführlich erläutert. Die entsprechenden
Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung
der eingegangenen Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen wird Bestandteil der
Niederschrift. Die Zusammenstellungen wurden allen Ratsmitgliedern per E-mail
bzw. in gedruckter Fassung zur Verfügung gestellt.
Zu b) Die
eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB aus beiden öffentlichen
Auslegungen seitens der Träger öffentlicher Belange und von sonstigen
Beteiligten sowie von dritter Seite mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen
werden in der Sitzung von der Verwaltung ausführlich vorgetragen. Die
entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die
Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen
wird Bestandteil der Niederschrift. Die Zusammenstellungen wurden allen
Ratsmitgliedern per E-mail bzw. in gedruckter Fassung zur Verfügung gestellt.
Zu c) Aufgrund des
§ 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004
(Bundesgesetzblatt I 2004 Seite 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des
Gesetzes vom 20.10.2015 (Bundesgesetzblatt I 2015, Seite 1722) und des § 58 des
Nds. Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz- und
Verordnungsblatt S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom
16.12.2014 (Nds. GVBL. S. 434), sollte der Rat der Stadt Wiesmoor die 1.
Änderung des Bebauungsplanes C 4, bestehend aus der Satzung, gem. § 10 BauGB
als Satzung beschließen. Die Begründung sowie die schalltechnische
Stellungnahme sind zur Kenntnis zu nehmen.
Die Vorlage wird
durch die Verwaltung ausführlich vorgetragen. Die entsprechende Planzeichnung
wird per Beamer dargestellt. Auch auf die Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange und der sonstigen Beteiligten wird durch die Verwaltung
ausführlich eingegangen.
Da keine
Wortmeldungen vorliegen, wird zum TOP 10 wie folgt abgestimmt:
Zu a): Einstimmig erfolgt der
Beschluss über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.
2 BauGB.
Zu b): Einstimmig erfolgt der
Beschluss über die Anregungen seitens der Träger öffentlicher Belange und der
sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite im Rahmen der öffentlichen
Auslegungen gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
Zu c): Einstimmig fasst der
Rat den Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB. Die Begründung mit der
schalltechnischen Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: