Sitzung: 14.12.2015 Rat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/270/2015
Sachverhalt:
Der
Verwaltungsausschuss beschloss in seiner Sitzung am 31.03.2014 gemäß § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) die 3. Änderung des Bebauungsplanes D 7 – Gewerbegebiet
Ilexstraße. Der Geltungsbereich der Planung umfasst das Plangebiet des
Bebauungsplanes D 7 (neues Gewerbegebiet Ilexstraße in Wiesmoor – Hinrichsfehn
an der Grenze zur Gemeinde Uplengen) komplett. Mit der Rechtskrafterlangung für
den Bebauungsplan D 7 am 19.07.2006 wurden zahlreiche Grundstücksflächen in der
Gemeinde Uplengen, Gemarkung Oltmannsfehn (östlich des Naturschutzgebietes
Neudorfer Moor) für Kompensationsmaßnahmen ausgewiesen (vorwiegend extensive
Bewirtschaftung). Die festgesetzten Maßnahmen wurden in einem Grünordnungsplan
zum Bebauungsplan D 7 detailliert beschrieben. Im Rahmen von Windparkplanungen
wurde seinerzeit noch eine weitere Parzelle in der Gemarkung Oltmannsfehn zur
Größe von 4,57.46 ha dazugekauft. Es handelt sich somit um die Flurstücke 72/1,
72/2, 95, 74, 4/3, 88, 100/1 teilweise und 17/3, alle der Flur 4 der Gemarkung
Oltmannsfehn, mit einer Gesamtgröße von gut 20 ha. Diese Kompensationsflächen
sollen nunmehr auf das Land Niedersachsen übertragen werden.
Im Raum östlich des
Neudorfer Moores verfügt das Land Niedersachsen bereits heute durch
Flächenankäufe der Naturschutzverwaltung über ca. 60 ha Hochmoorgrünland. Diese
Flächen sind langjährig mit Auflagen zur extensiven Grünlandnutzung verpachtet.
Dieser bestehende landeseigene Grundbesitz soll nunmehr sinnvoll durch die o.
g. Flurstücke ergänzt werden. Zielvorstellung des Landes für diese Flächen ist
weiterhin die Nutzung als extensives Grünland bei gleichzeitiger Verbesserung
der Nutzungs- und Pflegezustände ohne die bisherigen hohen
Bewirtschaftungsauflagen. Mit Hilfe angepasster Bewirtschaftungsmaßnahmen soll
eine Verbesserung bei der Erreichung von Naturschutzzielen im Raum „Neudorfer
Moor“ in Angriff genommen werden.
Die kommunalen
Kompensationsverpflichtungen sind aufrecht zu erhalten. Daher sollen nunmehr
diese Kompensationsverpflichtungen in den Raum Wiesmoor-Nord/Naturschutzgebiet
„Klinge“ verlegt werden. Hierfür ist die Änderung des Bebauungsplanes D 7
erforderlich, um innerhalb dieses Planes zu dokumentieren, dass die dort
ausgewiesenen Kompensationsflächen nun in andere Gebiete verlagert werden. Für
den Teilbereich „Klinge“ wurde ein Pflege- und Entwicklungskonzept in Form
eines landschaftspflegerischen Fachbeitrages erstellt.
Die Unterlagen der
öffentlichen Auslegung ( Satzungsentwurf, Begründung, Landschaftspflegerischer
Fachbeitrag ) wurden allen Ratsmitgliedern per E-Mail bzw. in gedruckter
Fassung zur Verfügung gestellt.
Das Planverfahren
wurde mit der frühzeitigen Anhörung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 1 BauGB eingeleitet. 49 Träger öffentlicher Belange und Sonstige wurden
mit Schreiben vom 30.04.2014 mit Fristsetzung zum 10.06.2014 gehört.
Wesentliche Stellungnahmen wurden nicht vorgetragen. Eine Beschlussfassung im
VA hierzu ist nicht erforderlich.
Eine
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand am 25.06.2014 im
Sitzungssaal des Rathauses statt. Hier waren leider keine Bürgerinnen und
Bürger der Stadt Wiesmoor bzw. aus den Nachbarkommunen anwesend.
Der Verwaltungsausschuss
beschloss in seiner Sitzung am 31.03.2014 die Unterlagen gemäß § 3 Absatz 2
BauGB öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen
erfolgte in der Zeit vom 06.11.2015 bis einschließlich 08.12.2015. 52 Träger
öffentlicher Belange und Sonstige wurden mit Schreiben vom 30.10.2015 über die
Auslegung informiert. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Ratsvorlage lagen noch
keine wesentlichen Stellungnahmen vor. Von dritter Seite lag eine Stellungnahme
vor. Die Unterlagen wurden von keiner Person eingesehen. In der Sitzung wird
diesbezüglich ausführlich berichtet.
Beschlussvorschlag:
Um hier das
Planverfahren nunmehr voranzubringen, sind die nachstehenden Beschlüsse
erforderlich:
Zu a) Die
Niederschrift über die am 25.06.2014 stattgefundene Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die von der Verwaltung vorbereiteten
Beschlussvorschläge werden von der Verwaltung vorgetragen und erläutert. Die
Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Niederschrift mit
den entsprechenden Beschlussvorschlägen wurde allen Ratsmitgliedern per E-mail
bzw. in gedruckter Fassung zur Verfügung gestellt und wird der Niederschrift
beigefügt.
Zu b) Die
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit den entsprechenden
Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs. 2 BauGB werden in der Sitzung durch die
Verwaltung ausführlich erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge
sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen
Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen wird der Niederschrift beigefügt.
Die Zusammenstellung wurde allen Ratsmitgliedern per E-mail bzw. in gedruckter
Fassung nach Ablauf der Auslegungsfrist zur Verfügung gestellt.
Zu c) Die
eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB aus der öffentlichen
Auslegung seitens der Träger öffentlicher Belange und von sonstigen Beteiligten
sowie von dritter Seite mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen werden in
der Sitzung von der Verwaltung ausführlich vorgetragen. Die entsprechenden
Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung
der eingegangenen Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen wird der
Niederschrift beigefügt. Die Zusammenstellung wurde allen Ratsmitgliedern per
E-mail bzw. in gedruckter Fassung nach Ablauf der Auslegungsfrist zur Verfügung
gestellt.
Zu d) Aufgrund des
§ 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004
(Bundesgesetzblatt I 2004 Seite 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des
Gesetzes vom 20.10.2015 (Bundesgesetzblatt I 2015, Seite 1722) und des § 58 des
Nds. Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz- und
Verordnungsblatt S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom
16.12.2014 (Nds. GVBL. S. 434), sollte der
Rat der Stadt Wiesmoor die 3. Änderung des Bebauungsplanes D 7,
bestehend aus der Satzung, gem. § 10 BauGB als Satzung beschließen. Die
Begründung sowie der Landschaftspflegerischer Fachbeitrag sind zur Kenntnis zu
nehmen.
Die Vorlage wird
durch die Verwaltung ausführlich vorgetragen. Die entsprechende Planzeichnung
wird per Beamer dargestellt. Ergänzend zur Vorlage wird durch die Verwaltung in
der Sitzung eine Zusammenstellung der Stellungnahmen der Behörden und der
sonstigen Träger öffentlicher Belange verteilt. Wie Johannes Bohlen dazu mitteilt,
hat die Verwaltung eine Stunde vor Sitzungsbeginn noch eine Stellungnahme des
Landkreises Leer erhalten. Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
und der sonstigen Beteiligten werden durch die Verwaltung vorgetragen.
Wolfgang Sievers,
GfW, fragt an, ob die Zusammenstellung der Stellungnahmen der Behörden und der
sonstigen Träger öffentlicher Belange dem Protokoll als Anlage beigefügt wird.
Dieses wird durch Johannes Bohlen bejaht.
Hinweis
Protokollführer:
Die Unterlagen sind
dem Protokoll als Anlage zu TOP 11 beigefügt.
Ergänzend zur
Vorlage teilt die Verwaltung mit, dass der VA in seiner Sitzung am 10.12.2015
den einstimmigen Empfehlungsbeschluss gefasst hat, den Beschlussvorschlag der
Verwaltung zu folgen.
Da keine weiteren
Wortmeldungen vorliegen, wird zum TOP 11 wie folgt abgestimmt:
Zu a): Einstimmig erfolgt der
Beschluss über die Niederschrift über die am 25.06.2014 stattgefundene
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB.
Zu b): Einstimmig erfolgt der Beschluss
über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
Zu c): Einstimmig erfolgt der
Beschluss über die Anregungen seitens der Träger öffentlicher Belange und der
sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite im Rahmen der öffentlichen
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
Zu d): Einstimmig fasst der
Rat den Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB. Die Begründung mit dem
landschaftspflegerischen Fachbeitrag wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: