Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Dem Vortrag der Stellungnahme 2015 wird zugestimmt


Sachverhalt:

 

Im Rahmen des Verfahrens zur Änderung der Verordnung über das Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP) konnten öffentliche Stellen, Verbände und Vereinigungen sowie die Öffentlichkeit zur den Entwurfsunterlagen 2014 Stellung nehmen. Die abgegebenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und haben zu Änderungen geführt, die nunmehr eine Neuauslegung der geänderten Teile des Landesraumordnungsprogramms erforderlich machen. Insbesondere wurden Abgrenzungen von Vorranggebieten geändert – so bei den Vorranggebieten Biotopverbund und Vorranggebieten Torferhaltung -, auf die Streichung von Vorranggebieten Rohstoffgewinnung für den Torfabbau wurde teilweise verzichtet. Aufgenommen ist auch die raumgeordnete Leitungstrasse Emden-Conneforde. Die ursprünglich als Anlage der Änderungsverordnung vorgesehene Karte „Anhang 7 – Entwicklung der Daseinsvorsorge und zentralen Orte; Erreichbarkeitsräume der Mittelzentren“ ist im Entwurf von 2015 nicht mehr aufgenommen. Die Verwaltung wird die Eckdaten der geänderten Verordnung vorstellen. Die kommunale Stellungnahme basierend auf die im Dezember 2014 abgegebene Stellungnahme wird mit seinen Eckdaten in der Sitzung vorgestellt. 

 

Der Ausschussvorsitzende eröffnet den Tagesordnungspunkt und erteilt dem Fachbereichsleiter Bohlen das Wort.

 

Fachbereichsleiter Bohlen erläutert nochmals den bekannten Sachstand. Er ergänzt, dass bekanntlich die kommunale Stellungnahme bis zum 06.01.2016 vorliegen müsse. Der Erörterungstermin bei der Regierungsvertretung Oldenburg ist für den 10.02.2016 terminiert.

Dort sollen alle vorliegenden Stellungnahmen, auch die aus 2014, erörtert werden.

Fachbereichsleiter Bohlen schlägt vor, die 30-seitige Stellungnahme aus dem Jahr 2014 entsprechend zu ergänzen. Hierzu erläutert er die Stellungnahme 2014 und den Entwurf 2015 mit den Ergänzungen. Diese beinhaltet u.a. die Forderung Wiesmoors nach der mittelzentralen Teilfunktion für den Einzelhandel. Der Entwurf 2015 wurde hierzu ergänzt.

 

Ausschussmitglied Weiss erkundigt sich, ob es bereits einen Entwurf in Textform gebe.

 

Fachbereichsleiter Bohlen verneint dieses und fährt mit seiner Erläuterung fort und verliest die Änderungen und Ergänzungen. Diese sind u. a. der Entfall des Verflechtungsbereiches, Bodenschutz sowie Rohstoffsicherung u. Abbauflächen.

Weiter die Punkte

-       15.3 neu Torferhalt für die nicht abgetroften Flächen

-       15.4 neu Torferhalt – flächendeckend entfällt somit

-       26 gestrichen ohne Ersatzvorschrift

-       38 Vorranggebiet Rohstoffgewinnung –  für bereits genehmigte Abbauanträge sowie IGEK. Zusätzliche Flächen südlich der Bentstreeker Straße. Landwirtschaft soll weiterhin uneingeschränkt möglich sein, sog. Landwirtschaftsklausel.

 

Fachbereichsleiter Bohlen merkt an, dass das Landvolk diese Klausel in dieser Form anzweifelt.

 

Es liegen der Verwaltung zwei Stellungnahmen von privater Seite vor. Das sind zum einen die Marcardsmoorer Bürger sowie zum anderen die Gruppe WB. Inhaltlich sind beide Stellungnahmen nahezu identisch, so Fachbereichsleiter Bohlen.

 

Zum Inhalt der vorliegenden Stellungnahme geht J. Bohlen kurz ein und nennt die Punkte stichpunktartig. Dieses sind Gebietsentwicklungskonzept u. a. für Marcarcardsmoor, Torferhalt, Landwirtschaft, untergeordneter Torfabbau, Zusatz Satz 13 größtmöglicher Torferhalt, Kolonatsstrukturen mit einer Mindestgröße von 25ha, Kolonatsplan der Stellungnahme zum RROP, Natur- u. Landschaft, Moormächtigkeiten >= 1,30m.

Zusätzlich gibt es eine Eingabe der Gruppe WB mit der Forderung zum Punkt Energie bezüglich der Aufnahme der 380 kV-Leitung Emden – Conneforde als Pilotprojekt für eine Erdverkabelung.

 

Zum weiteren Vorgehen erklärt der Fachbereichsleiter, dass nun eine entsprechende Stellungnahme erstellt würde, für eine zusätzliche Sitzung auf Grund des engen Zeitfensters kein Termin gefunden werden könne, er aber auch keine Erfordernis sehe.

 

Ausschussmitglied Weiss bedauert das Fehlen eines schriftlichen Entwurfes. Die Ausführungen der Verwaltung zeigen die Wichtigkeit von Stellungnahmen, so Weiss. Man solle den Forderungen und Wünschen jetzt nochmals Nachdruck verleihen. Weiss wünscht sich die konkrete Übernahme der privaten Stellungnahme. Für Weiss sind auch einzelne Worte von größter Bedeutung. Als Beispiel nennt Weiss den Torfkörper und verliest seine Stellungnahme ausführlich.

 

Der Ausschussvorsitzende mahnt die Redezeit an.

 

Ausschussmitglied Weiss erkundigt sich, ob es noch die Möglichkeit zur weiteren Einflussnahme gebe.

 

Fachbereichsleiter Bohlen erklärt, dass die Punkte der Stellungnahmen Dritter so übernommen werden. Weitere Änderungswünsche und Ergänzungen könnten der Verwaltung gegenüber geäußert werden.

 

BGM Völler begrüßt die Ausführungen des Fachbereichsleiters Bohlen zur kommunalen Stellungnahme zum LROP 2015. Stellungnahmen seien erforderlich, aber nicht maßgebend, so der BGM. Er betont, dass die Kommunen weiter Einfluss auch über den Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund bezüglich des LROP nehmen müssten, vor allem im Hinblick auf die mittelzentrale Teilfunktion für den Einzelhandel.

Der fertige Entwurf der kommunalen Stellungnahme werde wieder auf der Internetseite der Stadt Wiesmoor zu lesen sein.

 

Ausschussmitglied Schlösser  vermisst die Thematik Einzelhandel in der Stellungnahme zum LROP.

 

Fachbereichsleiter Bohlen erklärt hierzu, dass für die Landesraumordnung der Einzelhandel kein Thema sei. Derzeit wird dieses nur in der regionalen Raumordnung thematisiert.

 

BGM Völler bedankt sich beim Fachbereichsleiter J. Bohlen für seine Ausführungen.

 

Da es keine weiteren Wortmeldungen aus der Ausschussmitte gibt, lässt der Ausschussvorsitzende abstimmen, ob der Ausschuss die vorgetragen Änderungen zur kommunalen Stellungnahme zum  LROP so mittragen kann.

 

Die Abstimmung erfolgt einstimmig.

 

Der Tagesordnungspunkt 7 wird geschlossen.


Abstimmungsergebnis: