Sitzung: 21.12.2015 Ausschuss für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: IV/277/2015
Dem Vortrag der Stellungnahme 2015 wird zugestimmt
Sachverhalt:
Im Rahmen des
Verfahrens zur Änderung der Verordnung über das Landesraumordnungsprogramm
Niedersachsen (LROP) konnten öffentliche Stellen, Verbände und Vereinigungen
sowie die Öffentlichkeit zur den Entwurfsunterlagen 2014 Stellung nehmen. Die
abgegebenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und haben zu Änderungen geführt,
die nunmehr eine Neuauslegung der geänderten Teile des Landesraumordnungsprogramms
erforderlich machen. Insbesondere wurden Abgrenzungen von Vorranggebieten
geändert – so bei den Vorranggebieten Biotopverbund und Vorranggebieten
Torferhaltung -, auf die Streichung von Vorranggebieten Rohstoffgewinnung für
den Torfabbau wurde teilweise verzichtet. Aufgenommen ist auch die
raumgeordnete Leitungstrasse Emden-Conneforde. Die ursprünglich als Anlage der
Änderungsverordnung vorgesehene Karte „Anhang 7 – Entwicklung der
Daseinsvorsorge und zentralen Orte; Erreichbarkeitsräume der Mittelzentren“ ist
im Entwurf von 2015 nicht mehr aufgenommen. Die Verwaltung wird die Eckdaten
der geänderten Verordnung vorstellen. Die kommunale Stellungnahme basierend auf
die im Dezember 2014 abgegebene Stellungnahme wird mit seinen Eckdaten in der
Sitzung vorgestellt.
Der
Ausschussvorsitzende eröffnet den Tagesordnungspunkt und erteilt dem
Fachbereichsleiter Bohlen das Wort.
Fachbereichsleiter
Bohlen erläutert nochmals den bekannten Sachstand. Er ergänzt, dass bekanntlich
die kommunale Stellungnahme bis zum 06.01.2016 vorliegen müsse. Der
Erörterungstermin bei der Regierungsvertretung Oldenburg ist für den 10.02.2016
terminiert.
Dort sollen alle
vorliegenden Stellungnahmen, auch die aus 2014, erörtert werden.
Fachbereichsleiter
Bohlen schlägt vor, die 30-seitige Stellungnahme aus dem Jahr 2014 entsprechend
zu ergänzen. Hierzu erläutert er die Stellungnahme 2014 und den Entwurf 2015
mit den Ergänzungen. Diese beinhaltet u.a. die Forderung Wiesmoors nach der
mittelzentralen Teilfunktion für den Einzelhandel. Der Entwurf 2015 wurde
hierzu ergänzt.
Ausschussmitglied
Weiss erkundigt sich, ob es bereits einen Entwurf in Textform gebe.
Fachbereichsleiter
Bohlen verneint dieses und fährt mit seiner Erläuterung fort und verliest die
Änderungen und Ergänzungen. Diese sind u. a. der Entfall des
Verflechtungsbereiches, Bodenschutz sowie Rohstoffsicherung u. Abbauflächen.
Weiter die Punkte
- 15.3 neu Torferhalt für die nicht abgetroften
Flächen
-
15.4 neu
Torferhalt – flächendeckend entfällt somit
- 26 gestrichen ohne Ersatzvorschrift
- 38 Vorranggebiet Rohstoffgewinnung – für bereits genehmigte Abbauanträge sowie
IGEK. Zusätzliche Flächen südlich der Bentstreeker Straße. Landwirtschaft soll
weiterhin uneingeschränkt möglich sein, sog. Landwirtschaftsklausel.
Fachbereichsleiter
Bohlen merkt an, dass das Landvolk diese Klausel in dieser Form anzweifelt.
Es liegen der
Verwaltung zwei Stellungnahmen von privater Seite vor. Das sind zum einen die
Marcardsmoorer Bürger sowie zum anderen die Gruppe WB. Inhaltlich sind beide
Stellungnahmen nahezu identisch, so Fachbereichsleiter Bohlen.
Zum Inhalt der
vorliegenden Stellungnahme geht J. Bohlen kurz ein und nennt die Punkte
stichpunktartig. Dieses sind Gebietsentwicklungskonzept u. a. für
Marcarcardsmoor, Torferhalt, Landwirtschaft, untergeordneter Torfabbau, Zusatz
Satz 13 größtmöglicher Torferhalt, Kolonatsstrukturen mit einer Mindestgröße
von 25ha, Kolonatsplan der Stellungnahme zum RROP, Natur- u. Landschaft,
Moormächtigkeiten >= 1,30m.
Zusätzlich gibt es
eine Eingabe der Gruppe WB mit der Forderung zum Punkt Energie bezüglich der
Aufnahme der 380 kV-Leitung Emden – Conneforde als Pilotprojekt für eine
Erdverkabelung.
Zum weiteren
Vorgehen erklärt der Fachbereichsleiter, dass nun eine entsprechende
Stellungnahme erstellt würde, für eine zusätzliche Sitzung auf Grund des engen
Zeitfensters kein Termin gefunden werden könne, er aber auch keine Erfordernis
sehe.
Ausschussmitglied
Weiss bedauert das Fehlen eines schriftlichen Entwurfes. Die Ausführungen der
Verwaltung zeigen die Wichtigkeit von Stellungnahmen, so Weiss. Man solle den
Forderungen und Wünschen jetzt nochmals Nachdruck verleihen. Weiss wünscht sich
die konkrete Übernahme der privaten Stellungnahme. Für Weiss sind auch einzelne
Worte von größter Bedeutung. Als Beispiel nennt Weiss den Torfkörper und
verliest seine Stellungnahme ausführlich.
Der
Ausschussvorsitzende mahnt die Redezeit an.
Ausschussmitglied
Weiss erkundigt sich, ob es noch die Möglichkeit zur weiteren Einflussnahme gebe.
Fachbereichsleiter
Bohlen erklärt, dass die Punkte der Stellungnahmen Dritter so übernommen
werden. Weitere Änderungswünsche und Ergänzungen könnten der Verwaltung
gegenüber geäußert werden.
BGM Völler begrüßt
die Ausführungen des Fachbereichsleiters Bohlen zur kommunalen Stellungnahme
zum LROP 2015. Stellungnahmen seien erforderlich, aber nicht maßgebend, so der
BGM. Er betont, dass die Kommunen weiter Einfluss auch über den
Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund bezüglich des LROP nehmen müssten,
vor allem im Hinblick auf die mittelzentrale Teilfunktion für den Einzelhandel.
Der fertige
Entwurf der kommunalen Stellungnahme werde wieder auf der Internetseite der
Stadt Wiesmoor zu lesen sein.
Ausschussmitglied
Schlösser vermisst die Thematik Einzelhandel
in der Stellungnahme zum LROP.
Fachbereichsleiter
Bohlen erklärt hierzu, dass für die Landesraumordnung der Einzelhandel kein
Thema sei. Derzeit wird dieses nur in der regionalen Raumordnung thematisiert.
BGM Völler bedankt
sich beim Fachbereichsleiter J. Bohlen für seine Ausführungen.
Da es keine
weiteren Wortmeldungen aus der Ausschussmitte gibt, lässt der
Ausschussvorsitzende abstimmen, ob der Ausschuss die vorgetragen Änderungen zur
kommunalen Stellungnahme zum LROP so
mittragen kann.
Die Abstimmung
erfolgt einstimmig.
Der Tagesordnungspunkt 7 wird geschlossen.
Abstimmungsergebnis: