Sitzung: 01.02.2016 Rat
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 6, Enthaltungen: 0
Vorlage: AN/215/2015
Beschlussvorschlag:
Der Antrag der Gruppe GfW auf eine veränderte Darstellung des
Stellenplanes der Stadt Wiesmoor wird abgelehnt.
Sachverhalt:
Von der
Gruppe GfW wurde mit Antrag vom 19.09.2015 für die Haushaltssatzung 2016 eine
neue Darstellung des Stellenplanes der Stadt Wiesmoor beantragt.
Die Verwaltung möchte in diesem Zusammenhang auf folgendes
hinweisen. Zur besseren Darstellung der vorhandenen Stellen und zur geforderten
Qualitätsverbesserung hat die Verwaltung seit dem Haushaltsjahr 2015 das
Zusatzmodul „Stellenplan“ des über die
kommunale Datenverarbeitung Oldenburg (KDO) verwendeten
Personalabrechnungsverfahrens „P&I Loga“ im Einsatz. In diesem Modul sind
alle Funktionen zusammengefasst, die für die Stellenbewirtschaftung für die
öffentliche Verwaltung erforderlich sind. Über die Anwendung lassen sich
Stellen besetzen oder sperren sowie Vermerke anbringen. Es wird die
Gesamtorganisationsstruktur abgebildet und die Zuordnung von Mitarbeiter/-in
und Stelle erfolgt höchst flexibel.
Dennoch wird die Darstellung eines Stellenplanes durch die
verbindlichen Haushaltsmuster der Gemeindehaushalts- und kassenverordnung
(GemHKVO) vorgegeben. So auch bei der Stadt Wiesmoor. Es besteht daher keine
Möglichkeit, einen Stellenplan nach seinen Wünschen und Vorstellungen
umzustellen. Zudem besteht für die Verwaltung, aus den von der GfW vorgetragen
Gründen, keinerlei Notwendigkeit hierfür.
1.
Forderung GfW:
Fortlaufende Nummerierung der Stellen im Stellenplan.
Eine fortlaufende Nummerierung
erfolgt innerhalb des Stellenplanes. Die Haushaltsmuster geben jedoch vor, dass
im Stellenplan zwischen Beamte (Teil A) und Beschäftigten (Teil B) zu
unterscheiden ist.
2.
Forderung GfW:
Jede Stelle im Stellenplan wird mit den Namen des Stelleninhabers versehen.
Die Verwaltung hat der
Haushaltssatzung 2015 eine Stellenbesetzungsliste anhand Verwaltungsstruktur
beigefügt. Diese zusätzliche Darstellung ist eine Ergänzung zu den vorgegebenen
verbindlichen Haushaltsmustern und dient der generell besseren
Übersichtlichkeit. Die Verwaltung hat aus Datenschutzgründen die Namen der
einzelnen Mitarbeiter/-innen aus der Stellenbesetzungsliste entfernt. Diese
datenschutzrechtliche Auffassung der Verwaltung, wurde zwischenzeitlich durch
den Datenschutzbeauftragten der Stadt Wiesmoor (KDO) bestätigt.
3.
Forderung GfW:
Jede Stelle wird mit einer Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe versehen.
Jede Stelle im Stellenplan ist
bereits mit der entsprechenden Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe versehen.
Begründet wird der Antrag durch die GfW damit, dass im
Haushalt 2015 ein Einstellungsstopp verankert wurde und es trotzdem wiederholt
zu Einstellungen gekommen ist.
Die Verwaltung möchte darauf hinweisen, dass man auch bei der
Stadt Wiesmoor nicht vor personellen Veränderungen (z. B. Kündigung, Krankheit,
zusätzliche Öffnungszeiten im Bereich
Kindergärten/Krippen usw.) geschützt ist. So ist auch wichtiger
Bestandteil des Einstellungsstopps, dass dieser durch den Verwaltungsausschuss
aufgehoben werden kann. Bei den von der GfW im Antrag aufgeführten Einstellungen,
bis auf die Vertretungskraft im Vorzimmer des Bürgermeisters, handelt es sich
um Einstellungen, die im Rahmen des Stellenplanes durch Beschluss des
Verwaltungsausschusses vorgenommen wurden. Lediglich bei der Stelle im Büro des
Bürgermeisters, handelt es sich um eine Stelle als Krankheitsvertretung. Aber
auch hier, liegt eine ausdrückliche Zustimmung des Verwaltungsausschusses zu
einer befristeten Einstellung vor.
Die
Verwaltung möchte abschließend noch auf folgendes hinweisen. Wie in den
Vorjahren sind alle ausgewiesenen Stellen
- auch für Teilzeitkräfte - als Vollzeitstellen (1,0) ausgewiesen.
Hintergrund ist, dass in Folge einer Erhöhung der Arbeitszeit die
erfahrungsgemäß im Haushaltsjahr in Einzelfällen erforderlich ist, die Vorgaben
des Stellenplanes hinsichtlich des Stellenumfangs überschritten werden und
somit kein Handlungsspielraum verbleibt. Dieses betrifft beispielsweise die
Erhöhung der Arbeitszeit für das erzieherische Personal in den Kindergärten und
Krippen, bei Ableistung von Diensten in Randzeiten (Früh- und Spätdienst) oder
auch eine nur geringfügige Anpassung der Arbeitszeit einzelner
Reinigungskräfte. Diese Änderungen sind zu Beginn des Haushaltsjahres nicht
absehbar.
Der volle Stellenplan gibt den Umfang der Stellenplanermächtigung wieder.
Gegenübergestellt ist der Umfang der tatsächlichen Inanspruchnahme
(Ist-Umfang). Der Ist-Umfang ist auch
Grundlage für die Berechnung der Personalaufwendungen.
Die
Verwaltung schlägt vor, den Antrag der GfW aufgrund der vorgetragenen Gründe
abzulehnen.
Der Antrag
wird durch den Antragsteller Wolfgang Sievers, GfW, verlesen.
Da keine Wortmeldungen vorliegen, lässt Ratsvorsitzender Jens Peter Grohn über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.
Abstimmungsergebnis: