Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Sachverhalt:

 

Die Firma Carpe Ventos Energie GmbH, Hauptstraße 144, 26639 Wiesmoor, plant in der Stadt Wiesmoor vier Windenergieanlagen der Firma Enercon vom Typ E-115 E2 mit 135,4 m Nabenhöhe und 193 m Gesamthöhe zu errichten. Die Anlagen haben eine Leistung von jeweils 3.000 kW und werden getriebelos mit einem Dreiblattrotor betrieben. Da die geplanten Windenergieanlagen eine Gesamthöhe von mehr als 50 m aufweisen, ist ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz durchzuführen. Die jeweiligen Standorte sind aus dem anliegenden Lageplan ersichtlich.

 

Mit der Genehmigung des Landkreises Aurich vom 03.03.2009 für die 37. Änderung des Flächennutzungsplanes und der öffentlichen Bekanntmachung am 12.06.2009 wurden u.a. im südöstlichen Bereich der Stadt Wiesmoor die Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung Windenergieanlagen in den Teiländerungsbereichen A nördlich des Rebhuhnweges und beidseitig des Birkhahnweges mit einer Gesamtfläche von 131,84 ha und in dem Teilbereich B mit einer Gesamtfläche von 47,14 ha südlich des Rebhuhnweges und östlich des Birkhahnweges rechtswirksam ausgewiesen und dargestellt. Im Teiländerungsbereich A (nördlich des Rebhuhnweges) stehen mittlerweile 17 Anlagen des Typs E 82 mit einer Nabenhöhe von 108 m und einer Gesamthöhe von ca. 150 m. Fünf weitere Anlagen mit den genannten Höhenangaben stehen im Teiländerungsbereich B südlich des Rebhuhnweges an der Gemeindegrenze zu Uplengen. Vier weitere erheblich höhere Anlagen sollen nunmehr in der Sonderbaufläche im Teiländerungsbereich A nördlich des Rebhuhnweges (eine Anlage westlich des Birkhahnweges und drei Anlagen östlich des Birkhahnweges bis zur Gemeindegrenze Friedeburg) errichtet werden.

 

Eine Bauhöhenbegrenzung ist innerhalb der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht dargestellt worden. Ebenfalls sieht die damalige Änderung keine Begrenzung der Anzahl von Windenergieanlagen vor, da dieses rechtlich nicht zulässig ist.

 

Der Landkreis Aurich hat nunmehr die Stadt Wiesmoor aufgefordert, bis spätestens zum 09.02.2016 (hier handelt es sich bereits um eine von der Stadt Wiesmoor erbetene Fristverlängerung) eine entsprechende Stellungnahme abzugeben.

 

Die Erschließung der Anlagen erfolgt aus nördlicher Richtung über die Kreisstraße K 150 (Bentstreeker Straße)  und dem Birkhahnweg. Die einzelnen Standorte werden dann über vorhandene private Zuwegungen vom Birkhahnweg aus einmal in westlicher Richtung und einmal in östlicher Richtung erreicht.

 

Die Flächen für die Windenergieanlagen werden landwirtschaftlich genutzt. Wohnbebauungen im Außenbereich und landwirtschaftliche Betriebe sind von den Standorten der Windenergieanlagen mindestens 550 m entfernt. Zu den nächstgelegenen Wohnsiedlungen wird ein Abstand von mindestens 800 m eingehalten.

 

In Bezug auf die Schallimmissionen werden die zulässigen Werte gem. TA-Lärm zugrunde gelegt. Als Nachweis, dass die Richtwerte gem. TA-Lärm bzw. die Kriterien der TA-Lärm eingehalten werden, wurde eine Prognose bezüglich der Schallimmissionen erstellt. Dieses Schallgutachten liegt der Verwaltung vor. Es ist bekannt, dass die Lärmbelastung der bereits dort vorhandenen Windenergieanlagen nicht mit den Richtwerten übereinstimmt und daher bereits einige Anlagen in der Nacht abgeschaltet werden müssen. Die Thematik der Schallimmissionen ist daher besonders zu beachten.

 

Ein einheitliches Berechnungsverfahren zur Ermittlung der Rotorschattenwurfdauer sowie ein Beurteilungsrahmen sind bisher nicht rechtlich verbindlich festgelegt worden. Der Länderausschuss für Immissionsschutz (LAI) empfiehlt einen Richtwert von max. 30 Stunden pro Jahr bzw. 30 Minuten pro Tag in Bezug auf die astronomisch mögliche Schattenwurfdauer. Als Nachweis bezüglich des Schattenwurfes wurde ebenfalls eine Prognose erstellt. Die Schattenwurfprognose liegt der Verwaltung vor.

 

Aus naturschutzfachlicher Sicht ist festzustellen, dass der Antragsteller zu dem Ergebnis kommt, dass das Vorhaben sehr wahrscheinlich nicht zu erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen führt.  Es besteht somit aus seiner Sicht keine Pflicht zur Prüfung der Umweltverträglichkeit.

 

Die Verwaltung wird das Vorhaben in der Sitzung noch näher vorstellen. 

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 18.01.2016 die Angelegenheit ohne Entscheidung an den Fachausschuss für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau, verwiesen.

 

Der Vorsitzende eröffnet den Tagesordnungspunkt 4 und erteilt Fachbereichsleiter Bohlen das Wort.

 

Fachbereichsleiter Bohlen erläutert, dass die dargestellten Sonderbauflächen für die Errichtung von Windenergieanlagen rechtswirksam sind. Er macht deutlich, dass ihm zugetragen wurde, dass die vorhandenen E82-Anlagen anscheinend die zulässigen Richtwerte nicht einhalten. Unterlagen diesbezüglich liegen ihm vom Landkreis Aurich aber nicht vor. Er sei bemüht diese Unterlagen zu erhalten, vertritt jedoch auch die Auffassung, dass der Landkreis Aurich diese nicht herauszugeben braucht, da es sich zunächst um ein Anliegen zwischen der Firma Carpe Ventos Energie GmbH und dem Landkreis Aurich handelt.

 

Weiterhin erläutert FBL Bohlen, dass die Schattenwurfdauer durch die zu errichtenden Windmühlen kritisch zu betrachten ist. Jedoch erfolgt eine Prüfung der entsprechenden Gutachten durch den Landkreis Aurich und nicht durch die Stadt Wiesmoor.

 

Herr Weiss erläutert erneut die Situation mit den Windmühlen. Er betrachtet die Gutachten, vor allem die Lärmprognose, als fehlerhaft. Zudem erkundigt sich das Ausschussmitglied, ob die Abschaltungen der Anlagen, wie im Sachverhalt berichtet, bestätigt sind.

 

FBL Bohlen entgegnet der Fragestellung mit der Antwort, dass es sich um ein Hören-Sagen bezüglich der zu lauten Anlagen handeln würde. Unterlagen liegen ihm nicht vor.

 

Herr Weiss fährt fort. Seiner Ansicht nach ist die Situation, dass Unterlagen der Stadt Wiesmoor vorenthalten werden, nicht zu dulden. Gemäß dem Umweltinformationsgesetz wäre der Landkreis Aurich dazu verpflichtet die Unterlagen herauszugeben. Zudem stellt er die Frage, ob die 22 vorhandenen Windmühlen bereits alle aufgrund von Überschreitungen überprüft worden sind.

 

FBL Bohlen merkt an, dass ihm hierzu keine Informationen vorliegen. Ebenso trägt dieser erneut vor, dass es seine Auffassung ist, dass der Landkreis Aurich die Unterlagen nicht herausgeben dürfe.

 

Herr Weiss stellt die Frage, wann die Überprüfung der Windmühlen erfolgt sein sollte.

 

Bürgermeister Völler wird das Wort erteilt. Der bittet darum die Diskussion auf den Tagesordnungspunkt zu richten. Der Ausschuss sollte darüber beraten, wie die Stadt Wiesmoor mit der Situation umgehen solle.

 

Als nächstes möchte Ausschussmitglied Sievers mit seiner Präsentation beginnen und merkt an, dass er hierzu mehr Redezeit benötigen werde.

Zunächst beginnt er hierbei mit der Entstehung des ersten Windparks in Wiesmoor. Die Bürger seien schon damals sehr besorgt gewesen. Seiner Meinung nach seien in den alten vorgelegten Gutachten nur Prognosen aufgestellt worden und auch heute würden in den Gutachten nur Prognosen aufgestellt werden.

Weiterhin werden durch Herrn Sievers die Windmühlen erläutert und deren Auswirkungen.

Als nächstes bezieht er sich auf den Flächennutzungsplan und ist der Ansicht, dass die Errichtung dieser Windmühlen zwar eng, aber innerhalb dieses Planes erfolgen würde.

Nach seiner Meinung entfaltet das Landesraumordnungsprogramm keine rechtliche Bindung.

Dann trägt Herr Sievers vor, dass das Landschaftsbild durch die Windmühlen beeinträchtigt

werde.

 

Der Ausschussvorsitzende Reder unterbricht und weist auf die Redezeit hin.

 

BGM Völler weist erneut darauf hin, dass das eigentliche Thema momentan durch Ausschussmitglied Sievers nicht beraten würde.

 

Herr Sievers kommt abschließend zu dem Ergebnis, dass durch die Stadt Wiesmoor eine Stellungnahme geschrieben werden solle. Es sei für ihn irrelevant, ob es sich hierbei um eine positive oder negative Stellungnahme handelt.

 

Ausschussmitglied Lenz wird das Wort erteilt. Er trägt vor, dass ein einheitliches Landschaftsbild durch die größeren Windmühlen nun gestört werden würde.

Herr Lenz erkundigt sich, welche Möglichkeiten es gäbe, um eingreifen zu können und welche Konsequenzen daraus für die Stadt Wiesmoor entstehen.

 

FBL Bohlen antwortet darauf. Als erste Möglichkeit komme in Betracht das Einvernehmen nicht zu erteilen. Hierbei sei zu beachten, dass diese Handlung eventuell rechtswidrig sei, da ein rechtsgültiger Flächennutzungsplan besteht. Als Konsequenz könnte sich daraus ergeben, dass die Stadt Wiesmoor für einen Verzögerungsschaden zahlen müsse.

Eine weitere Möglichkeit wäre es, einen Bebauungsplan, deckungsgleich mit den Sonderbauflächen oder kleiner, zu erstellen. Inhalt müssten Höhenbegrenzungen und Standorte der Windenergieanlagen sein. Ob es jedoch hierfür eine rechtssichere Begründung gibt, ist äußerst fraglich, da bereits zum jetzigen Zeitpunkt unter anderem eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes vorliegt.

 

Ausschussmitglied Kleen erläutert die Konsequenzen aus einer positiven und einer negativen Stellungnahme für die Stadt Wiesmoor. Er betrachtet ebenfalls die Höhe der Windmühlen vom Typ E-115 als das Problem. Er bittet darum, dass die Verwaltung einen Vorschlag ausarbeitet, worin Möglichkeiten und Konsequenzen aufgezeigt werden.

 

Herr Weiss ist der Meinung, es gäbe die Möglichkeit die Frist zur Abgabe der Stellungnahme ein weiteres Mal verlängern zu können aufgrund der Situation, dass das am heutigen Tage vorgelegte Gutachten zur Standorteignung (Turbolenzgutachten) bislang gefehlt habe. Parallel dazu solle die Stadt Wiesmoor eine Stellungnahme abgeben.

Ausschussmitglied Weiss bezieht sich nun auf den Schutz der Bürger, sowohl Schallschutz als auch Schattenwurf seien bereits heute eine starke Belastung.

Das Ausschussmitglied ist der Überzeugung, dass die Stadt Wiesmoor durch eine Begrenzung der Nabenhöhe die jeweilige Typengröße von Windenergieanlagen im Plangebiet definieren sollte.

Herr Weiss meint, die Stellungnahme sollte beinhalten, dass der Schutz der Bürger näher erläutert werden müsse.

 

Herr Lenz vertritt die Position, dass die Personen, die in das Neubaugebiet A12 „An der Fehnkaserne“ ziehen, auch den Sachverhalt mit den Windmühlen bereits kennen.

 

Herr Weiss antwortet darauf, dass einige Bürger die Situation nicht kennen und der Stadtrat habe den Bürger zu schützen und müsse deswegen tätig werden.

 

Herrn Sievers wird das Wort erteilt. Er hat die Rechtsauffassung, dass an die Stadt Wiesmoor keine Regressansprüche gestellt werden könnten. Zudem erwähnt er, dass der Landkreis Aurich über die Errichtung der Windmühlen zu entscheiden hat, nicht die Stadt Wiesmoor.

 

Herr Lenz merkt an, dass die Stellungnahme das Problem mit der Höhe der Windmühlen beinhalten sollte.

 

FBL Bohlen merkt an, dass die Richtwerte durch den Gesetzgeber vorgegeben werden. Ebenso möchte er anmerken, dass der Flächennutzungsplan demokratisch mit einer Mehrheit beschlossen wurde.

FBL Bohlen zeigt auf, dass eine Fristverlängerung aufgrund der Tatsache, dass die benannten Unterlagen bis dato fehlten, fraglich sei. Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem solch ähnlichen Fall entschieden und bestimmte Unterlagen als nicht für die Meinungsbildung erforderlich befunden. Somit muss die Wiesmoorer Stellungnahme bis zum 14.02.2016 beim Landkreis Aurich vorliegen. Das Gericht weist darauf hin, dass die Stadt das Risiko einer Fehleinschätzung der planungsrechtlichen Beurteilungsreife mit der Folge trägt, dass die Einvernehmungsfrist bereits mit der Einreichung des Bauantrages zu laufen beginnt.

 

Herr Weiss merkt an, dass die Darstellungen aus dem neuen Lärmgutachten weiterhin auf dem ersten Gutachten beruhen und somit eine fehlerhafte Darstellung besteht, da auch eventuell die Nachmessungen nicht berücksichtigt wurden.

 

Ausschussmitglied Sievers ist der Ansicht, dass noch mehr Windmühlen gebaut werden können. Jedoch ist bislang noch nicht klar, welche der Windmühlen Schuld für die einzelnen Lärmproblematiken haben.

 

Ausschussmitglied Weiss fügt hinzu, dass das Landschaftsbild laut Gutachten beeinträchtigt werde.

 

FBL Bohlen wird das Wort erneut erteilt. Er weist darauf hin, dass Windenergieanlagen immer größere Höhen erreichen. Als Warnung spricht er nochmals seine Bedenken zu dem Versuch der erneuten Fristverlängerung aus.

 

Herr Weiss spricht erneut vor. Er würde sich deswegen eine parallele Stellungnahme wünschen. Seiner Ansicht nach ist allein der Bauantrag unvollständig gewesen, da die genannten Unterlagen fehlten.

 

FBL Bohlen betont, dass das Standortgutachten für die planungsrechtliche Beurteilung gemäß

§ 36 BauGB unwichtig sei.

 

FBL Bohlen trägt den Vorschlag der Verwaltung vor. Der Antragsteller hat von einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) abgesehen, da er dies als unproblematisch ansieht. Die Stadt Wiesmoor sieht darin schon ein Problem. Somit schlägt die Verwaltung vor kein Einvernehmen für das Bauvorhaben zu erteilen und möchte eine UVP fordern.

 

BGM Völler ergreift das Wort. Er betont die Gültigkeit des Flächennutzungsplans. Es ist auch seine Aufgabe einen Schaden von der Stadt Wiesmoor abzuwenden. Eine UVP würde zum einen Zeit bringen, d.h. es könnten weitere Aspekte geprüft werden. Zudem erwähnt er, dass der LK Aurich die Genehmigungsbehörde ist, nicht die Stadt Wiesmoor. Als einzige Möglichkeit der Gegenwehr sieht er den Aspekt des Naturschutzes.

 

Herr Sievers begrüßt den Vorschlag der Verwaltung und merkt an, dass eine Pflicht zur Prüfung der Umweltverträglichkeit besteht. Jedoch hat der Landkreis die Aufgabe des Abwägens über diese UVP.

 

BGM Völler sieht in der Windenergie eine positive Energiegewinnungsmöglichkeit. Sie bietet eine Energiesicherheit.

Er betont, dass aus verwaltungsrechtlicher Sicht das Einvernehmen erteilt werden müsste und weist auf die VA-Vorlage zur Sitzung am 18.01.2016 hin.

Herr Völler sieht in der Forderung der UVP einen ersten Schritt und hat eine große Sorge dabei, wenn der Flächennutzungsplan nachträglich geändert werden würde.

 

Ausschussmitglied Lenz erkundigt sich nach den Regresskosten. die auf die Stadt zukommen könnten.

 

Aus der Ausschussmitte wird geantwortet, dass alle Planungskosten, Ausfallkosten etc. aufaddiert würden.

 

Herr Weiss schlägt vor, dass ein Bebauungsplan über die freien Flächen gelegt wird und hier Höhenbegrenzungen einbezogen werden sollen.

 

FBL Bohlen warnt davor. Der Antragssteller würde in der Ausnutzung seines Grundstückes eingeschränkt werden und somit würde der Wert des Grundstückes gemindert werden. Somit würde gegebenenfalls eine Entschädigungspflicht bestehen und Kosten auf die Stadt Wiesmoor zukommen.

 

Ausschussmitglied Kleen verlässt den Raum um 16:32 Uhr.

 

Herr Weiss möchte a) eine UVP und b) eine Prüfung von Schattenwurf- und Schallschutz.

 

Herr Feiler erkundigt sich, was die Folge einer negativen Prüfung der UVP wäre.

 

Aus der Ausschussmitte wird gesagt, dass in diesem Fall die Genehmigung nicht erteilt wird.

 

BGM Völler trägt vor, dass er die Notwendigkeit für den Vorschlag b) von Ausschussmitglied Weiss nicht sieht.

 

Um 16:35 Uhr betritt Ausschussmitglied Kleen den Raum wieder.

 

BGM Völler fügt hinzu, dass im Verwaltungsausschuss gegebenenfalls bei weiteren Erkenntnissen Änderungen getroffen werden können.

 

BGM Völler und Ausschussmitglied Sievers verlassen den Raum um 16:40 Uhr.

 

Herr Feiler stellt einen Antrag zur Anhörung der Besucher.

 

Der Vorsitzende lässt darüber abstimmen.

 

Die Abstimmung ist einstimmig.

 

Herr A. B. aus der Bürgermitte spricht vor. Er sieht die Problematik mit den Windmühlen besonders in dem neuem Wohnbaugebiet „An der Fehnkaserne“. Bevor er dort ein Grundstück gekauft habe, wurde er über weitere WEA-Standorte informiert. Nur waren ihm keine Höhenangaben bekannt gewesen. Er möchte, dass die zulässigen Grenzwerte in Bezug auf Lärm und Schall dort eingehalten werden.

 

FBL Bohlen wird das Wort erteilt und antwortet darauf, dass die Richtwerte für ein allgemeines Wohngebiet einzuhalten sind. Der Landkreis Aurich wird dieses sicherlich genau prüfen.

 

Da keine weiteren Fragen aus der Bürgermitte vorliegen, wir die Beratung fortgesetzt.

 

Um 16:43 Uhr betritt Ausschussmitglied Sievers den Raum.

 

Der Vorsitzende möchte, dass die Verwaltung den Beschlussvorschlag vorstellt.

 

FBL Bohlen trägt erneut vor, dass die Verwaltung vorschlägt, eine UVP zu fordern und das Einvernehmen daher nicht erteilt werden sollte.

 

Um 16:49 Uhr betritt BGM Völler wieder den Raum.

 

Ausschussmitglied Weiss möchte den Zusatz, dass im VA Änderungen möglich sind.

 

Herr Kleen fordert erneut, dass im VA die rechtlichen Konsequenzen durch die Verwaltung erläutert werden.

 

Herr Weiss möchte, dass der Menschenschutz (Lärm und Schall) als Ergänzung zum Beschluss mit aufgenommen wird und stellt einen entsprechenden Antrag.

 

Der Vorsitzende lässt nunmehr abstimmen. Die Abstimmung zur Versagung des Einvernehmens und Einforderung der UVP sowie zur intensiven Prüfung der Lärm- und Schallgutachten erfolgt einstimmig.

 

Der Tagesordnungspunkt 4 wird geschlossen.


Abstimmungsergebnis: