Sitzung: 26.04.2016 Ausschuss für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau
Beschluss: Zurückgestellt
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: AN/030/2016
Sachverhalt:
Die Gruppe GfW beantragt mit Schreiben vom 09.02.2016 die Erstellung eines
Bebauungsplanes für die im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt
Wiesmoor (37. Änderungsverfahren) dargestellten Sonderbauflächen mit der
Zweckbestimmung Windenergieanlagen, so wie dieses bereits für den Windpark
Hinrichsfehn erfolgt ist. Der Plan soll dann in öffentlicher Sitzung vorgestellt
und abschließend vom Rat verabschiedet werden. Die Schwerpunkte der Planung
sollen Höhe und Anzahl der Windenergieanlagen, die Abstandsregelungen zum
Innen- und Außenbereich, die naturschutzfachlichen Belange und Vorgaben, das
Landschaftsbild sowie immissionsrechtlichen Grundlagen sein.
Die Thematik sollte vom Antragsteller in der Sitzung vorgetragen und
erläutert werden. In der Sitzung sollte dann beraten werden, ob weitere
städtebauliche Planungen in Form eines Bebauungsplanes für das angesprochene
Plangebiet erarbeitet werden sollen. Die Verwaltung wird sich zum Stand des
Genehmigungsverfahrens für die beantragten vier Windenergieanlagen äußern.
Der Vorsitzende Reder eröffnet den Tagesordnungspunkt 6 und erteilt dem
Antragsteller das Wort.
Ausschussmitglied Marzodko von der Gruppe GfW verliest den Antrag der
Gruppe GfW vom 09.02.2016 und wünscht Auskunft zur derzeitigen baurechtlichen
Situation in Bezug auf die Windkraft.
Der Verwaltung wird das Wort erteilt. Fachbereichsleiter J. Bohlen
erläutert die derzeitige baurechtliche Situation in Wiesmoor. Hierzu wird die
37.Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wiesmoor als
Konzentrationsplanung Windenergie ausführlich erklärt. Die zeichnerische
Darstellung wird über den Beamer präsentiert. Fachbereichsleiter J. Bohlen
teilt dem Ausschuss mit, dass bekanntlich dem Landkreis Aurich ein
Genehmigungsantrag zur Errichtung vier weiterer Windenergieanlagen mit einer
Nabenhöhe von 135,5m nach dem BimschG vorliegt. Der vorliegende Antrag mit den
geplanten Standorten wird erläutert. Die Stadt hat hierzu eine negative
Stellungnahme abgegeben und das Einvernehmen nicht hergestellt.
Ein Bebauungsplan könne sicherlich die Bebauung lenken, jedoch sieht die
Verwaltung derzeit keine Begründungsmöglichkeit für einen entsprechenden
Bebauungsplan mit Höhenbegrenzung.
Zudem könne ein Vertrauensschaden nach § 39 BauGB für den Antragsteller und
die Grundstückseigentümer entstehen. Der Grundstückswert sinkt merklich. Eine
Entschädigung könne anstehen, so J. Bohlen.
Die Kommentierung geht davon aus, dass der Flächennutzungsplan als
Konzentrationsplanung, wie hier vorhanden, einem Bebauungsplan gleichgesetzt
wird. Fachbereichsleiter J. Bohlen sieht ggfs. eine Rechtsberatung für
erforderlich und schließt seine Ausführungen.
Ausschussmitglied Marzodko als Antragsteller bedankt sich. Ihm reichen die
Ausführungen soweit aus.
Der Ausschussvorsitzenden Reder eröffnet die Aussprache.
Das Ausschussmitglied Weiss erhält das Wort und resümiert den Vortrag der
Verwaltung. Er wünscht eine Rechtsberatung hinsichtlich der möglichen
Regressforderungen.
Fachbereichsleiter Bohlen betont nochmals, falls eine Höhenbegrenzung
beschlossen werde, es durchaus zu
Regressforderungen kommen kann.
Ausschussmitglied Weiss erkundigt sich nach der Ausweisung weiterer
Potentialflächen für die Windenergie. Zudem erkundigt sich Weiss nach dem
TÜV-Gutachten bezüglich der Überprüfung der Lärmthematik der bestehenden
Anlagen.
Fachbereichsleiter J. Bohlen teilt mit, dass hierzu im Verwaltungsausschuss
berichtet werde. Bei Ausweisung weiterer Flächen für die Windenergie sieht er
durchaus die Chance auf einen Bebauungsplan mit entsprechender Höhenbegrenzung.
Die TÜV-Gutachten sind der Verwaltung nicht bekannt, so Fachbereichsleiter
Bohlen. Diese müssten seitens des Landkreises Aurich bereitgestellt werden. Die
Hergabe des Gutachtens ist bereits beim Landkreis Aurich mehrfach angefragt
worden.
BGM Völler erhält das Wort. Er erläutert nochmals den Sachverhalt bezüglich
des dem Landkreis Aurich vorliegenden Antrages zur Errichtung von vier
Windenergieanlagen im Bereich Wiesmoor-Süd. Da die Stadt Wiesmoor das
Einvernehmen nicht hergestellt habe, wird die Stadt Wiesmoor hierzu ohnehin
erneut gehört.
Die Ausweisung weiterer Flächen für die Windenergie im Bereich westlich des
Birkhahnweges entlang der Gemeindegrenze zu Uplengen sei sehr problematisch, so
BGM Völler. Er stellt den Antrag, diesen Tagesordnungspunkt an die Fraktionen
und Gruppen zu verweisen.
Der Antragssteller stimmt dem zu.
Ausschussmitglied Weiss bemängelt, dass ihm die Stellungnahme der Stadt
Wiesmoor bezüglich des Antrages zur Errichtung von vier Windenergieanlagen
nicht vorläge.
Fachbereichsleiter Bohlen sagt zu, dass die Stellungnahme als Anlage zum
Protokoll zugesandt wird. Zudem sollen Mitte bis Ende Mai die UVP zum Antrag
vorliegen. Diese geht den Fraktionen und Gruppen zu.
Der Ausschussvorsitzende Reder schließt die Aussprache und lässt über einen
Verweis an die Fraktionen und Gruppen abstimmen.
Die Abstimmung erfolgt mit 8 Ja-Stimmen einstimmig. Somit wird der
Tagesordnungspunkt an die Fraktionen verwiesen.
Der Ausschussvorsitzende Reder schließt den Tagesordnungspunkt.
Abstimmungsergebnis: