Beschluss: Zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Sachverhalt:

 

Die Gruppe GfW beantragt mit Schreiben vom 09.02.2016 die Erstellung eines Bebauungsplanes für die im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Wiesmoor (37. Änderungsverfahren) dargestellten Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung Windenergieanlagen, so wie dieses bereits für den Windpark Hinrichsfehn erfolgt ist. Der Plan soll dann in öffentlicher Sitzung vorgestellt und abschließend vom Rat verabschiedet werden. Die Schwerpunkte der Planung sollen Höhe und Anzahl der Windenergieanlagen, die Abstandsregelungen zum Innen- und Außenbereich, die naturschutzfachlichen Belange und Vorgaben, das Landschaftsbild sowie immissionsrechtlichen Grundlagen sein.

 

Die Thematik sollte vom Antragsteller in der Sitzung vorgetragen und erläutert werden. In der Sitzung sollte dann beraten werden, ob weitere städtebauliche Planungen in Form eines Bebauungsplanes für das angesprochene Plangebiet erarbeitet werden sollen. Die Verwaltung wird sich zum Stand des Genehmigungsverfahrens für die beantragten vier Windenergieanlagen äußern.

 

Der Vorsitzende Reder eröffnet den Tagesordnungspunkt 6 und erteilt dem Antragsteller das Wort.

 

Ausschussmitglied Marzodko von der Gruppe GfW verliest den Antrag der Gruppe GfW vom 09.02.2016 und wünscht Auskunft zur derzeitigen baurechtlichen Situation in Bezug auf die Windkraft.

 

Der Verwaltung wird das Wort erteilt. Fachbereichsleiter J. Bohlen erläutert die derzeitige baurechtliche Situation in Wiesmoor. Hierzu wird die 37.Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wiesmoor als Konzentrationsplanung Windenergie ausführlich erklärt. Die zeichnerische Darstellung wird über den Beamer präsentiert. Fachbereichsleiter J. Bohlen teilt dem Ausschuss mit, dass bekanntlich dem Landkreis Aurich ein Genehmigungsantrag zur Errichtung vier weiterer Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von 135,5m nach dem BimschG vorliegt. Der vorliegende Antrag mit den geplanten Standorten wird erläutert. Die Stadt hat hierzu eine negative Stellungnahme abgegeben und das Einvernehmen nicht hergestellt.

Ein Bebauungsplan könne sicherlich die Bebauung lenken, jedoch sieht die Verwaltung derzeit keine Begründungsmöglichkeit für einen entsprechenden Bebauungsplan mit Höhenbegrenzung.

Zudem könne ein Vertrauensschaden nach § 39 BauGB für den Antragsteller und die Grundstückseigentümer entstehen. Der Grundstückswert sinkt merklich. Eine Entschädigung könne anstehen, so J. Bohlen.

Die Kommentierung geht davon aus, dass der Flächennutzungsplan als Konzentrationsplanung, wie hier vorhanden, einem Bebauungsplan gleichgesetzt wird. Fachbereichsleiter J. Bohlen sieht ggfs. eine Rechtsberatung für erforderlich und schließt seine Ausführungen.

 

Ausschussmitglied Marzodko als Antragsteller bedankt sich. Ihm reichen die Ausführungen soweit aus.

 

Der Ausschussvorsitzenden Reder eröffnet die Aussprache.

 

Das Ausschussmitglied Weiss erhält das Wort und resümiert den Vortrag der Verwaltung. Er wünscht eine Rechtsberatung hinsichtlich der möglichen Regressforderungen.

 

Fachbereichsleiter Bohlen betont nochmals, falls eine Höhenbegrenzung beschlossen werde,  es durchaus zu Regressforderungen kommen kann.

 

Ausschussmitglied Weiss erkundigt sich nach der Ausweisung weiterer Potentialflächen für die Windenergie. Zudem erkundigt sich Weiss nach dem TÜV-Gutachten bezüglich der Überprüfung der Lärmthematik der bestehenden Anlagen.

 

Fachbereichsleiter J. Bohlen teilt mit, dass hierzu im Verwaltungsausschuss berichtet werde. Bei Ausweisung weiterer Flächen für die Windenergie sieht er durchaus die Chance auf einen Bebauungsplan mit entsprechender Höhenbegrenzung. Die TÜV-Gutachten sind der Verwaltung nicht bekannt, so Fachbereichsleiter Bohlen. Diese müssten seitens des Landkreises Aurich bereitgestellt werden. Die Hergabe des Gutachtens ist bereits beim Landkreis Aurich mehrfach angefragt worden.

 

BGM Völler erhält das Wort. Er erläutert nochmals den Sachverhalt bezüglich des dem Landkreis Aurich vorliegenden Antrages zur Errichtung von vier Windenergieanlagen im Bereich Wiesmoor-Süd. Da die Stadt Wiesmoor das Einvernehmen nicht hergestellt habe, wird die Stadt Wiesmoor hierzu ohnehin erneut gehört.

Die Ausweisung weiterer Flächen für die Windenergie im Bereich westlich des Birkhahnweges entlang der Gemeindegrenze zu Uplengen sei sehr problematisch, so BGM Völler. Er stellt den Antrag, diesen Tagesordnungspunkt an die Fraktionen und Gruppen zu verweisen.

 

Der Antragssteller stimmt dem zu.

 

Ausschussmitglied Weiss bemängelt, dass ihm die Stellungnahme der Stadt Wiesmoor bezüglich des Antrages zur Errichtung von vier Windenergieanlagen nicht vorläge.

 

Fachbereichsleiter Bohlen sagt zu, dass die Stellungnahme als Anlage zum Protokoll zugesandt wird. Zudem sollen Mitte bis Ende Mai die UVP zum Antrag vorliegen. Diese geht den Fraktionen und Gruppen zu.

 

Der Ausschussvorsitzende Reder schließt die Aussprache und lässt über einen Verweis an die Fraktionen und Gruppen abstimmen.

 

Die Abstimmung erfolgt mit 8 Ja-Stimmen einstimmig. Somit wird der Tagesordnungspunkt an die Fraktionen verwiesen.

 

Der Ausschussvorsitzende Reder schließt den Tagesordnungspunkt.


Abstimmungsergebnis: