Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 3, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Antrag der Gruppe WB auf Einrichtung von Ortsräten in der Stadt Wiesmoor abzulehnen.

 


Sachverhalt:

 

Die Gruppe WB beantragt mit Schreiben vom 22.03.2016 die Einrichtung von Ortsräten in der Stadt Wiesmoor.

 

Die Verwaltung wurde aufgefordert bzgl. der beantragten Einrichtung von Ortsräten deren Rechte, Pflichten, Zuständigkeiten und der damit verbundenen Folgekosten darzustellen.

 

Einrichtung

 

Die Mitglieder der Ortsräte werden von den Bürgerinnen und Bürgern zusammen mit den Ratsfrauen und -herren direkt gewählt. Die genaue Zahl der Mitglieder der Ortsräte wird durch die Hauptsatzung bestimmt. Es sind jedoch mindestens fünf Ortsratsmitglieder zu wählen.

 

Für die Mitglieder der Ortsräte gelten die Vorschriften über Abgeordnete (Ratsmitglieder) im Sinne der NKomVG entsprechend.

Aus ihrer Mitte wählen die Ortsräte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden, die/den Ortsbürgermeister/in. Die Ortsbürgermeisterin oder der Ortsbürgermeister erfüllt über seine Tätigkeit als Vorsitzende/r des Ortsrates hinaus Hilfsfunktionen für die Stadtverwaltung. Die Übernahme von Hilfsfunktionen kann die/ der Ortsbürgermeister/in aber auch ablehnen. Zu den Hilfsfunktionen gehören zum Beispiel die Mithilfe bei ordnungsbehördlichen An- und Abmeldungen, Annahme von Anträgen, Ausfertigung von Beglaubigungen und die Beratung der Organe der Stadt in Angelegenheiten der Ortschaft.

Für das Verfahren der Ortsräte gelten die Vorschriften für den Rat entsprechend. Einzelheiten des Verfahrens und die Zusammenarbeit der Ortsräte mit dem Rat, dem Verwaltungsausschuss und den Ausschüssen des Rates regelt der Rat in der Geschäftsordnung.

Aufgaben

Die Ortsräte wahren die Belange der Ortschaften und wirken auf ihre Entwicklung innerhalb der Stadt hin. Soweit nicht der Rat ausschließlich zuständig ist und soweit es sich nicht um Aufgaben handelt, die dem Bürgermeister obliegen, entscheiden die Ortsräte unter Beachtung der Belange der gesamten Stadt.

Die Ortsräte entscheiden gem. § 93 Abs. 1 NKomVG u. a. in folgenden Angelegenheiten:

  • Unterhaltung, Ausstattung und Benutzung der in der Ortschaft gelegenen öffentlichen Einrichtungen, wie Büchereien, Kindergärten, Jugendbegegnungsstätten, Sportanlagen, Dorfgemeinschaftshäuser, Friedhöfe und ähnliche soziale und kulturelle Einrichtungen
  • Pflege des Ortsbildes sowie Unterhaltung und Ausgestaltung der örtlichen Park- und Grünanlagen
  • Förderung von Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen in der Ortschaft
  • Repräsentation der Ortschaft.

Den Ortsräten sind die für die Erledigung der Aufgaben notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen.

Darüber hinaus sind die Ortsräte in allen wichtigen Angelegenheiten, die die jeweilige Ortschaft berühren, rechtzeitig zu hören. Das Anhörungsrecht besteht vor der Beschlussfassung des Rates oder des Verwaltungsausschusses. Näheres regelt § 94 Abs. 1 NKomVG.

Des Weiteren können die Ortsräte in allen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen, Vorschläge machen, Anregungen geben und Bedenken erheben, über die das zuständige Organ der Stadt (Rat, Verwaltungsausschuss) innerhalb von vier Monaten zu entscheiden hat.

Der Umfang und Inhalt der Entscheidungs- und Anhörungsrechte der Ortsräte können durch Beschluss des Rates in der Hauptsatzung abweichend geregelt werden, soweit dies auf Grund der besonderen örtlichen Gegebenheiten erforderlich ist.

 

Kosten Ortsräte

 

Die Verwaltung hat für die Einrichtung von Ortsräten im Stadtgebiet von Wiesmoor eine Kostenberechnung vorgenommen. Einzelheiten sind der Kostenberechnung in der Anlage zu entnehmen und werden in der Sitzung näher erläutert.

 

Sollten Ortsräte eingerichtet werden, müssen diese auch neben Marcardsmoor, Voßbarg, Wiesedefehn und Zwischenbergen, die bislang eine/n Ortsvorsteher/-in haben, in den übrigen Stadt- und Ortsteilen eingerichtet werden.

 

Die Stadt Wiesmoor besteht neben der Kernstadt (Wiesmoor-Mitte) aus 10 weiteren Stadt- und Ortsteilen. Bei der Kostenberechnung wurde von 10 Ortsräten ausgegangen, da die Verwaltung die Orte Hinrichsfehn und Rammsfehn zusammengefasst hat.

 

In der Kostenberechnung wurden für die Ortsräte Haushaltsmittel, Sachmitteln und Aufwandsentschädigungen berücksichtigt. Des Weiteren wurden zusätzliche Personalkosten für die Betreuung der 10 weiteren Ortsräte im Sitzungsdienst (0,5 Stelle) sowie im Fachbereich Bauen, Planen, Liegenschaften und Stadtentwicklung (0,5 Stelle) berücksichtigt, da gerade diese beiden Bereiche durch die zusätzlichen Gremien noch stärker belastet werden.

 

Insgesamt kommt die Verwaltung auf Kosten in Höhe von 119.221,07 € pro Jahr. Hierbei sind noch nicht die Kosten für die Wahlen von 10 zusätzlichen Ortsräten berücksichtigt. Als Ersparnis sind noch die derzeitigen Aufwandsentschädigungen der Ortsvorsteher in Höhe von 4.776,00 € pro Jahr in Abzug zu bringen.

 

Nach Recherchen der Verwaltung, gibt es bei den 15 Kreisangehörigen Kommunen des Landkreises Aurich lediglich noch vier Kommunen (Aurich, Großefehn, Dornum und Ihlow) die Ortsräte vorhalten. In derartigen Kommunen mit Ortsräten kommt es immer häufiger dazu, dass entsprechende Sitze in den Ortsräten nicht nachbesetzt werden können. Auch die zusätzlich anfallenden Kosten sind bei der heutigen schlechten Haushaltslage der Kommunen immer mehr ein Argument, die für eine Abschaffung von Ortsräten sprechen.

 

Bei der Stadt Wiesmoor bzw. der damaligen Gemeinde Wiesmoor hat man bislang immer mit dem Instrument einer Ortsvorsteherin/eines Ortsvorstehers gearbeitet und durchweg gute Erfahrungen gemacht. Durch die anstehende Novelle des NKomVG können auch diese Positionen durch eine/n Stellvertreter/-in gestärkt werden.

 

Aus den vorgenannten Gründen, kann die Verwaltung daher nur empfehlen, keine Ortsräte in der Stadt Wiesmoor einzurichten und den Antrag der Gruppe WB abzulehnen.

 

Ratsmitglied Frieda Dirks, WB, stellt den Antrag vor. Den Ausführungen ist zu entnehmen, dass sich das Wiesmoorer Bündnis durch die Einführung von Ortsräten mehr Transparenz und Demokratie verspricht.

Danach erläutert die Verwaltung die Vorlage. Eine Kostenkalkulation wird per Beamer dargestellt.

 

Ratsmitglied Edgar Weiss, WB, beantragt die Benutzung eines USB-Sticks zur Erläuterung des Antrags.

Es wird über die Zulassung des USB-Sticks abgestimmt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Zulassung des USB-Sticks nur einstimmig zugelassen werden kann.

Mit 24 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme wird über die Benutzung des USB-Sticks abgestimmt. Damit ist die Zulassung des USB-Sticks abgelehnt.

 

Ratsmitglied Edgar Weiss, WB, stellt danach die umliegenden Kommunen, in denen noch Ortsräte aktiv unterhalten werden, vor. Er äußert seine Bedenken, da es in Wiesmoor derzeit nur vier Ortsvorsteher gibt. Da die restlichen Ortsteile keinen Ortsvorsteher haben, ist dort keine Person existent, die für die Bevölkerung spricht. Im Zuge der Erklärung wird von Edgar Weiss der Änderungsantrag gestellt, dass jeder Wiesmoorer Ortsteil einen Ortsvorsteher bekommen soll.

Ratsmitglied Annemarie Martens, CDU, verlässt um 21:20 Uhr die Sitzung.

Ratsmitglied Christian Buß, SPD, äußert seine Bedenken, dass Ortsräte an Aktualität verloren haben. Über die Ratsmitglieder, Dorfgemeinschaften, Vereine etc. können Probleme über einen kurzen Weg schnell an die Verwaltung herangebracht werden. Das Geld, was für die Ortsräte ausgegeben werden müsste, ist an anderen Stellen wie Kindergärten, Schulen oder Straßen besser investiert.

Ratsmitglied Friedhelm Jelken, CDU, bekräftigt die Inanspruchnahme eines Ortsvorstehers. Wenn es Probleme gibt, kann der Ortsvorsteher zu einer gemeinsamen Diskussion einladen und dadurch das Problem lösen.

Ratsmitglied Wolfgang Sievers, GfW, weist darauf hin, dass der Rat bei diesen zusätzlichen Kosten einen Nachtragshaushalt aufstellen müsste. Ein weiteres Problem wird vermutlich darin liegen, dass sämtliche Schritte bis zur Einrichtung von Ortsräten noch vor der Kommunalwahl im September 2016 zu erledigen sind. In der kurzen Zeit wird man vermutlich nicht ausreichend Kandidaten finden können.

Ratsmitglied Manfred Cordes, SPD, erklärt, dass er keine demokratische Notwendigkeit für die Errichtung von Ortsräten sieht. In seiner bisherigen Arbeit als Ortsvorsteher von Wiesederfehn hat er immer die Nähe zu den Bürgern und den Vereinen gesucht. Bei Problemen wurden in einer Diskussion Lösungen zusammengetragen. Die Finanzierung von Ortsräten würde eine Menge Geld kosten.

In einer weiteren Diskussion werden im Rat die Vor- und Nachteile der Einführung von Ortsräten ausführlich diskutiert. Im Anschluss wird über den Änderungsantrag von Ratsmitglied Edgar Weiss abgestimmt.

Der Änderungsantrag lautet, die Hauptsatzung der Stadt Wiesmoor so zu ändern, dass jeder Ortsteil einen Ortsvorsteher bekommt.

Der Änderungsantrag wird mit 6 Ja-Stimmen, 17 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich abgelehnt.

 

Danach wird über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt.


Abstimmungsergebnis: