Sitzung: 09.05.2016 Rat
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 3, Enthaltungen: 0
Vorlage: AN/055/2016/1
Beschlussvorschlag:
Die
Verwaltung schlägt vor, den Antrag der Gruppe WB auf Einrichtung von Ortsräten
in der Stadt Wiesmoor abzulehnen.
Sachverhalt:
Die Gruppe WB beantragt mit
Schreiben vom 22.03.2016 die Einrichtung von Ortsräten in der Stadt Wiesmoor.
Die Verwaltung wurde
aufgefordert bzgl. der beantragten Einrichtung von Ortsräten deren Rechte,
Pflichten, Zuständigkeiten und der damit verbundenen Folgekosten darzustellen.
Einrichtung
Die
Mitglieder der Ortsräte werden von den Bürgerinnen und Bürgern zusammen mit den
Ratsfrauen und -herren direkt gewählt. Die genaue Zahl der Mitglieder der
Ortsräte wird durch die Hauptsatzung bestimmt. Es sind jedoch mindestens fünf
Ortsratsmitglieder zu wählen.
Für
die Mitglieder der Ortsräte gelten die Vorschriften über Abgeordnete
(Ratsmitglieder) im Sinne der NKomVG entsprechend.
Aus ihrer Mitte wählen die
Ortsräte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden, die/den
Ortsbürgermeister/in. Die Ortsbürgermeisterin oder der Ortsbürgermeister
erfüllt über seine Tätigkeit als Vorsitzende/r des Ortsrates hinaus
Hilfsfunktionen für die Stadtverwaltung. Die Übernahme von Hilfsfunktionen kann
die/ der Ortsbürgermeister/in aber auch ablehnen. Zu den Hilfsfunktionen
gehören zum Beispiel die Mithilfe bei ordnungsbehördlichen An- und
Abmeldungen, Annahme von Anträgen, Ausfertigung von Beglaubigungen und die
Beratung der Organe der Stadt in Angelegenheiten der Ortschaft.
Für das Verfahren der
Ortsräte gelten die Vorschriften für den Rat entsprechend. Einzelheiten des
Verfahrens und die Zusammenarbeit der Ortsräte mit dem Rat, dem
Verwaltungsausschuss und den Ausschüssen des Rates regelt der Rat in der
Geschäftsordnung.
Aufgaben
Die Ortsräte wahren die
Belange der Ortschaften und wirken auf ihre Entwicklung innerhalb der Stadt
hin. Soweit nicht der Rat ausschließlich zuständig ist und soweit es sich nicht
um Aufgaben handelt, die dem Bürgermeister obliegen, entscheiden die Ortsräte
unter Beachtung der Belange der gesamten Stadt.
Die Ortsräte entscheiden
gem. § 93 Abs. 1 NKomVG u. a. in folgenden Angelegenheiten:
- Unterhaltung, Ausstattung und Benutzung
der in der Ortschaft gelegenen öffentlichen Einrichtungen, wie Büchereien,
Kindergärten, Jugendbegegnungsstätten, Sportanlagen,
Dorfgemeinschaftshäuser, Friedhöfe und ähnliche soziale und kulturelle
Einrichtungen
- Pflege des Ortsbildes sowie
Unterhaltung und Ausgestaltung der örtlichen Park- und Grünanlagen
- Förderung von Vereinen, Verbänden und
sonstigen Vereinigungen in der Ortschaft
- Repräsentation der Ortschaft.
Den Ortsräten sind die für
die Erledigung der Aufgaben notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung zu
stellen.
Darüber hinaus sind die
Ortsräte in allen wichtigen Angelegenheiten, die die jeweilige Ortschaft
berühren, rechtzeitig zu hören. Das Anhörungsrecht besteht vor der
Beschlussfassung des Rates oder des Verwaltungsausschusses. Näheres regelt § 94
Abs. 1 NKomVG.
Des Weiteren können die
Ortsräte in allen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen, Vorschläge
machen, Anregungen geben und Bedenken erheben, über die das zuständige Organ
der Stadt (Rat, Verwaltungsausschuss) innerhalb von vier Monaten zu entscheiden
hat.
Der
Umfang und Inhalt der Entscheidungs- und Anhörungsrechte der Ortsräte können
durch Beschluss des Rates in der Hauptsatzung abweichend geregelt werden,
soweit dies auf Grund der besonderen örtlichen Gegebenheiten erforderlich ist.
Kosten
Ortsräte
Die
Verwaltung hat für die Einrichtung von Ortsräten im Stadtgebiet von Wiesmoor
eine Kostenberechnung vorgenommen. Einzelheiten sind der Kostenberechnung in
der Anlage zu entnehmen und werden in der Sitzung näher erläutert.
Sollten
Ortsräte eingerichtet werden, müssen diese auch neben Marcardsmoor, Voßbarg,
Wiesedefehn und Zwischenbergen, die bislang eine/n Ortsvorsteher/-in haben, in
den übrigen Stadt- und Ortsteilen eingerichtet werden.
Die
Stadt Wiesmoor besteht neben der Kernstadt (Wiesmoor-Mitte) aus 10 weiteren
Stadt- und Ortsteilen. Bei der Kostenberechnung wurde von 10 Ortsräten
ausgegangen, da die Verwaltung die Orte Hinrichsfehn und Rammsfehn
zusammengefasst hat.
In
der Kostenberechnung wurden für die Ortsräte Haushaltsmittel, Sachmitteln und
Aufwandsentschädigungen berücksichtigt. Des Weiteren wurden zusätzliche
Personalkosten für die Betreuung der 10 weiteren Ortsräte im Sitzungsdienst
(0,5 Stelle) sowie im Fachbereich Bauen, Planen, Liegenschaften und
Stadtentwicklung (0,5 Stelle) berücksichtigt, da gerade diese beiden Bereiche
durch die zusätzlichen Gremien noch stärker belastet werden.
Insgesamt
kommt die Verwaltung auf Kosten in Höhe von 119.221,07 € pro Jahr. Hierbei sind
noch nicht die Kosten für die Wahlen von 10 zusätzlichen Ortsräten
berücksichtigt. Als Ersparnis sind noch die derzeitigen Aufwandsentschädigungen
der Ortsvorsteher in Höhe von 4.776,00 € pro Jahr in Abzug zu bringen.
Nach Recherchen der
Verwaltung, gibt es bei den 15 Kreisangehörigen Kommunen des Landkreises Aurich
lediglich noch vier Kommunen (Aurich, Großefehn, Dornum und Ihlow) die Ortsräte
vorhalten. In derartigen Kommunen mit Ortsräten kommt es immer häufiger dazu,
dass entsprechende Sitze in den Ortsräten nicht nachbesetzt werden können. Auch
die zusätzlich anfallenden Kosten sind bei der heutigen schlechten Haushaltslage
der Kommunen immer mehr ein Argument, die für eine Abschaffung von Ortsräten
sprechen.
Bei der Stadt Wiesmoor bzw.
der damaligen Gemeinde Wiesmoor hat man bislang immer mit dem Instrument einer
Ortsvorsteherin/eines Ortsvorstehers gearbeitet und durchweg gute Erfahrungen
gemacht. Durch die anstehende Novelle des NKomVG können auch diese Positionen
durch eine/n Stellvertreter/-in gestärkt werden.
Aus den vorgenannten Gründen,
kann die Verwaltung daher nur empfehlen, keine Ortsräte in der Stadt Wiesmoor
einzurichten und den Antrag der Gruppe WB abzulehnen.
Ratsmitglied Frieda Dirks,
WB, stellt den Antrag vor. Den Ausführungen ist zu entnehmen, dass sich das
Wiesmoorer Bündnis durch die Einführung von Ortsräten mehr Transparenz und
Demokratie verspricht.
Danach erläutert die Verwaltung die Vorlage. Eine Kostenkalkulation wird per
Beamer dargestellt.
Ratsmitglied Edgar Weiss, WB,
beantragt die Benutzung eines USB-Sticks zur Erläuterung des Antrags.
Es wird über die Zulassung des USB-Sticks abgestimmt. Die Verwaltung weist
darauf hin, dass die Zulassung des USB-Sticks nur einstimmig zugelassen werden
kann.
Mit 24 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme wird über die Benutzung des USB-Sticks
abgestimmt. Damit ist die Zulassung des USB-Sticks abgelehnt.
Ratsmitglied Edgar Weiss, WB,
stellt danach die umliegenden Kommunen, in denen noch Ortsräte aktiv
unterhalten werden, vor. Er äußert seine Bedenken, da es in Wiesmoor derzeit
nur vier Ortsvorsteher gibt. Da die restlichen Ortsteile keinen Ortsvorsteher haben,
ist dort keine Person existent, die für die Bevölkerung spricht. Im Zuge der
Erklärung wird von Edgar Weiss der Änderungsantrag gestellt, dass jeder
Wiesmoorer Ortsteil einen Ortsvorsteher bekommen soll.
Ratsmitglied Annemarie Martens, CDU, verlässt um 21:20 Uhr die Sitzung.
Ratsmitglied Christian Buß, SPD, äußert seine Bedenken, dass Ortsräte an
Aktualität verloren haben. Über die Ratsmitglieder, Dorfgemeinschaften, Vereine
etc. können Probleme über einen kurzen Weg schnell an die Verwaltung herangebracht
werden. Das Geld, was für die Ortsräte ausgegeben werden müsste, ist an anderen
Stellen wie Kindergärten, Schulen oder Straßen besser investiert.
Ratsmitglied Friedhelm Jelken, CDU, bekräftigt die Inanspruchnahme eines
Ortsvorstehers. Wenn es Probleme gibt, kann der Ortsvorsteher zu einer
gemeinsamen Diskussion einladen und dadurch das Problem lösen.
Ratsmitglied Wolfgang Sievers, GfW, weist darauf hin, dass der Rat bei diesen
zusätzlichen Kosten einen Nachtragshaushalt aufstellen müsste. Ein weiteres
Problem wird vermutlich darin liegen, dass sämtliche Schritte bis zur
Einrichtung von Ortsräten noch vor der Kommunalwahl im September 2016 zu
erledigen sind. In der kurzen Zeit wird man vermutlich nicht ausreichend
Kandidaten finden können.
Ratsmitglied Manfred Cordes, SPD, erklärt, dass er keine demokratische
Notwendigkeit für die Errichtung von Ortsräten sieht. In seiner bisherigen
Arbeit als Ortsvorsteher von Wiesederfehn hat er immer die Nähe zu den Bürgern
und den Vereinen gesucht. Bei Problemen wurden in einer Diskussion Lösungen
zusammengetragen. Die Finanzierung von Ortsräten würde eine Menge Geld kosten.
In einer weiteren Diskussion werden im Rat die Vor- und Nachteile der
Einführung von Ortsräten ausführlich diskutiert. Im Anschluss wird über den
Änderungsantrag von Ratsmitglied Edgar Weiss abgestimmt.
Der Änderungsantrag lautet, die Hauptsatzung der Stadt Wiesmoor so zu ändern,
dass jeder Ortsteil einen Ortsvorsteher bekommt.
Der Änderungsantrag wird mit 6
Ja-Stimmen, 17 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich abgelehnt.
Danach wird über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt.
Abstimmungsergebnis: