Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Zu a) Es wird beschlossen, Herrn Rüdiger Rull für die weitere Dauer von fünf Jahren, beginnend ab dem 01.04.2016, zum ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten der Stadt Wiesmoor zu bestellen.

 

Zu b) Die Änderung der Satzung der Stadt Wiesmoor über die Aufwandsentschädigung der/des Behindertenbeauftragten wird beschlossen.


Sachverhalt:

 

Zu a) Herr Rüdiger Rull ist seit dem Jahre 2008 ehrenamtlicher Behindertenbeauftragter der Stadt Wiesmoor. Der Behindertenbeauftragte ist Ansprechpartner für alle Belange von Menschen mit Behinderungen. Wiesmoorer Bürgerinnen und Bürger können seine Hilfe kostenlos in Anspruch nehmen. Von der Bevölkerung wird diese Tätigkeit sehr positiv aufgenommen. Im zuständigen Fachausschuss berichtet Herr Rull regelmäßig. Die Zusammenarbeit mit der Verwaltung läuft gut.

 

Die jetzige Amtszeit des Herrn Rull läuft zum 31.03.2016 aus. Wie bereits in der letzten Fachausschusssitzung angekündigt, möchte Herr Rull aber sein Amt gerne weiterführen. Ein entsprechendes Schreiben ist mit Datum vom 18.01.2016 eingegangen. Aufgrund der entsprechenden Richtlinie der Stadt Wiesmoor ist eine weitere Bestellung für die Dauer von fünf Jahren zulässig. Die Verwaltung würde dieses ausdrücklich begrüßen.

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, Herrn Rull für die weitere Dauer von fünf Jahren, beginnend ab dem 01.04.2016 zum ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten der Stadt Wiesmoor zu bestellen. Die Bestellung ist durch den Rat der Stadt Wiesmoor zu beschließen.

 

Zu b) Die derzeitige Satzung der Stadt Wiesmoor über die Aufwandsentschädigung der/des Behindertenbeauftragten sieht eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 125,00 € vor. Bei der Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten und Migrationsbeauftragten vor einiger Zeit war Konsens in den Beratungen, dass die Aufwandsentschädigung für derartige ehrenamtlichen Tätigkeiten einheitlich bei 150,00 € liegen sollte. Aufgrund der Fülle der Tätigkeiten des Behindertenbeauftragten hält die Verwaltung eine Angleichung der Aufwandsentschädigung für angemessen und erforderlich. Die zugrunde liegende Satzung ist entsprechend zu ändern.

 

Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, die Aufwandsentschädigung des Behindertenbeauftragten rückwirkend zum 01.01.2016 auf monatlich 150,00 € zu erhöhen. Ein Satzungsbeschluss ist durch den Rat der Stadt Wiesmoor zu fassen.

 

Die Verwaltung führt in die Thematik ein.

Ratsmitglied Wolfgang Sievers,GfW, äußert seine Bedenken, dass das formelle Verfahren fehlerhaft sein könnte. In einem Schreiben vom 18.01.2016 hat der bisherige Behindertenbeauftragte Rüdiger Rull signalisiert, dass er das Ehrenamt weiterhin ausführen möchte. Man hätte im Anschluss in der Ratssitzung am 01.02.2016 bereits darüber beschließen können.

Die Verwaltung erklärt, dass der Behindertenbeauftragte laut Satzung so lange im Amt bleibt, wie kein neuer gewählt ist. Somit ist die formelle Richtigkeit gegeben.

Nach einer kurzen Aussprache wird über den Beschlussvorschlag abgestimmt.
 


Abstimmungsergebnis: