Sitzung: 09.05.2016 Rat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/015/2016
Beschlussvorschlag:
Zu a) Es
wird beschlossen, Herrn Rüdiger Rull für die weitere Dauer von fünf Jahren,
beginnend ab dem 01.04.2016, zum ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten der
Stadt Wiesmoor zu bestellen.
Zu b) Die Änderung der Satzung der Stadt Wiesmoor über die Aufwandsentschädigung der/des Behindertenbeauftragten wird beschlossen.
Sachverhalt:
Zu a) Herr
Rüdiger Rull ist seit dem Jahre 2008 ehrenamtlicher Behindertenbeauftragter der
Stadt Wiesmoor. Der Behindertenbeauftragte ist Ansprechpartner für alle Belange
von Menschen mit Behinderungen. Wiesmoorer Bürgerinnen und Bürger können seine
Hilfe kostenlos in Anspruch nehmen. Von der Bevölkerung wird diese Tätigkeit
sehr positiv aufgenommen. Im zuständigen Fachausschuss berichtet Herr Rull
regelmäßig. Die Zusammenarbeit mit der Verwaltung läuft gut.
Die jetzige
Amtszeit des Herrn Rull läuft zum 31.03.2016 aus. Wie bereits in der letzten
Fachausschusssitzung angekündigt, möchte Herr Rull aber sein Amt gerne
weiterführen. Ein entsprechendes Schreiben ist mit Datum vom 18.01.2016
eingegangen. Aufgrund der entsprechenden Richtlinie der Stadt Wiesmoor ist eine
weitere Bestellung für die Dauer von fünf Jahren zulässig. Die Verwaltung würde
dieses ausdrücklich begrüßen.
Seitens der
Verwaltung wird vorgeschlagen, Herrn Rull für die weitere Dauer von fünf
Jahren, beginnend ab dem 01.04.2016 zum ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten
der Stadt Wiesmoor zu bestellen. Die Bestellung ist durch den Rat der Stadt
Wiesmoor zu beschließen.
Zu b) Die
derzeitige Satzung der Stadt Wiesmoor über die Aufwandsentschädigung der/des
Behindertenbeauftragten sieht eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von
125,00 € vor. Bei der Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten und
Migrationsbeauftragten vor einiger Zeit war Konsens in den Beratungen, dass die
Aufwandsentschädigung für derartige ehrenamtlichen Tätigkeiten einheitlich bei
150,00 € liegen sollte. Aufgrund der Fülle der Tätigkeiten des Behindertenbeauftragten
hält die Verwaltung eine Angleichung der Aufwandsentschädigung für angemessen
und erforderlich. Die zugrunde liegende Satzung ist entsprechend zu ändern.
Seitens der
Verwaltung wird daher vorgeschlagen, die Aufwandsentschädigung des Behindertenbeauftragten
rückwirkend zum 01.01.2016 auf monatlich 150,00 € zu erhöhen. Ein
Satzungsbeschluss ist durch den Rat der Stadt Wiesmoor zu fassen.
Die
Verwaltung führt in die Thematik ein.
Ratsmitglied Wolfgang Sievers,GfW, äußert seine Bedenken, dass das formelle
Verfahren fehlerhaft sein könnte. In einem Schreiben vom 18.01.2016 hat der
bisherige Behindertenbeauftragte Rüdiger Rull signalisiert, dass er das
Ehrenamt weiterhin ausführen möchte. Man hätte im Anschluss in der Ratssitzung
am 01.02.2016 bereits darüber beschließen können.
Die Verwaltung erklärt, dass der Behindertenbeauftragte laut Satzung so lange
im Amt bleibt, wie kein neuer gewählt ist. Somit ist die formelle Richtigkeit
gegeben.
Nach einer kurzen Aussprache wird über den Beschlussvorschlag abgestimmt.
Abstimmungsergebnis: