Sitzung: 09.05.2016 Rat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/052/2016
Beschlussvorschlag:
Die Richtlinie der Stadt Wiesmoor über die Wahrung der Belange von Menschen mit Migrationshintergrund und der Bestellung einer/eines Migrationsbeauftragten wird beschlossen.
Sachverhalt:
Die
von der Verwaltung erarbeitete Richtlinie ist bereits in der Sitzung des VA am
23.02.2016 erörtert worden. Eine Beschlussfassung erfolgte jedoch noch nicht.
Gründe hierfür waren die Diskussionen über eine evtl. nötige Weisungsbefugnis
des BGM gegenüber der oder dem Migrationsbeauftragten sowie der gleichzeitigen
Tätigkeit als Ratsmitglied.
Die
Verwaltung hat bei der Ausarbeitung der Richtlinie bewusst Wert auf die
Weisungsungebundenheit und Unabhängigkeit eines solchen Amtes gelegt. Dieses
ist auch so in § 2 der Richtlinie aufgenommen worden. Diese umfassende Regelung
soll sowohl eine Unabhängigkeit von der Verwaltung als auch von politischen
Vorgaben gewährleisten. Eine politische Betätigung, etwa im Rat, kann demnach
natürlich ausgeübt werden. Die Tätigkeiten als Migrationsbeauftragte/r sind
hiervon strikt zu trennen.
Die
erarbeitete Richtlinie schreibt weiterhin eine Verpflichtung zur
vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Stadt Wiesmoor vor. Da ebenfalls die
Möglichkeit einer Abberufung geschaffen wurde, sieht die Verwaltung keinen
Anlass zur Abänderung der Richtlinie.
Seitens
der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, die Richtlinie, wie vorgelegt, zu
beschließen. Eine endgültige Beschlussfassung hat im Rat der Stadt Wiesmoor zu
erfolgen.
Nach einer kurzen Aussprache wird über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt.
Abstimmungsergebnis: