Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Richtlinie der Stadt Wiesmoor über die Wahrung der Belange von Menschen mit Migrationshintergrund und der Bestellung einer/eines Migrationsbeauftragten wird beschlossen.


Sachverhalt:

 

Die von der Verwaltung erarbeitete Richtlinie ist bereits in der Sitzung des VA am 23.02.2016 erörtert worden. Eine Beschlussfassung erfolgte jedoch noch nicht. Gründe hierfür waren die Diskussionen über eine evtl. nötige Weisungsbefugnis des BGM gegenüber der oder dem Migrationsbeauftragten sowie der gleichzeitigen Tätigkeit als Ratsmitglied.

 

Die Verwaltung hat bei der Ausarbeitung der Richtlinie bewusst Wert auf die Weisungsungebundenheit und Unabhängigkeit eines solchen Amtes gelegt. Dieses ist auch so in § 2 der Richtlinie aufgenommen worden. Diese umfassende Regelung soll sowohl eine Unabhängigkeit von der Verwaltung als auch von politischen Vorgaben gewährleisten. Eine politische Betätigung, etwa im Rat, kann demnach natürlich ausgeübt werden. Die Tätigkeiten als Migrationsbeauftragte/r sind hiervon strikt zu trennen.

 

Die erarbeitete Richtlinie schreibt weiterhin eine Verpflichtung zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Stadt Wiesmoor vor. Da ebenfalls die Möglichkeit einer Abberufung geschaffen wurde, sieht die Verwaltung keinen Anlass zur Abänderung der Richtlinie.

 

Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, die Richtlinie, wie vorgelegt, zu beschließen. Eine endgültige Beschlussfassung hat im Rat der Stadt Wiesmoor zu erfolgen.

 

Nach einer kurzen Aussprache wird über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt.


Abstimmungsergebnis: