Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Um hier das Planverfahren nunmehr voranzubringen, sind die nachstehenden Beschlüsse erforderlich:

 

Zu a) Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs. 2 BauGB aus zwei Beteiligungsverfahren werden in der Sitzung durch die Verwaltung ausführlich erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellungen der eingegangenen Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen war der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Zusammenstellung wird als Anlage der Niederschrift beigefügt.

 

Zu b) Die eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB seitens der Träger öffentlicher Belange und von sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen aus zwei öffentlichen Auslegungen werden in der Sitzung von der Verwaltung ausführlich vorgetragen. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellungen der eingegangenen Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen war der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Zusammenstellung wird als Anlage der Niederschrift beigefügt.

 

Zu c) Aufgrund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (Bundesgesetzblatt I 2004 Seite 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (Bundesgesetzblatt I 2015, Seite 1722) und des § 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt S. 576), zuletzt geändert durch § 4 des Gesetzes vom 12.11.2015 (Nds. GVBL. S. 311), sollte der Rat der Stadt Wiesmoor die 1. Änderung des  Bebauungsplanes B 7, bestehend aus der Satzung gem. § 10 BauGB als Satzung beschließen. Die Begründung ist zur Kenntnis zu nehmen.

Die Verwaltung erläutert die Thematik. Eine entsprechende Planzeichnung wird per Beamer dargestellt. Entsprechende Empfehlungsbeschlüsse des VA vom 18.04.2016 liegen vor.

Da keine Anregungen bestehen, wird über den TOP 9 abgestimmt.

 


Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss beschloss in seiner Sitzung am 14.09.2015 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die 1. Änderung des Bebauungsplanes B 7. In einem kleinen Teilbereich östlich der Schulstraße etwa in Höhe der Resedaweg-Brücke bis zum Amaryllisweg sollte die Möglichkeit einer zweireihigen Bebauung geschaffen werden, da der Ursprungsbebauungsplan B 7 diese Möglichkeiten nicht hergibt. Das Änderungsverfahren erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

 

Der Verwaltungsausschuss beschloss in seiner Sitzung am 14.09.2015 die Unterlagen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 15.12.2015 bis einschließlich 22.01.2016. 48 Träger öffentlicher Belange und Sonstige wurden über die Auslegung informiert. Anregungen und Bedenken zur Planung wurden vorgetragen. In der Sitzung wird diesbezüglich ausführlich berichtet. Von dritter Seite liegen keine Stellungnahmen vor. Die Unterlagen wurden von keiner Person eingesehen.

 

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens machte der Landkreis Aurich deutlich, dass es sich bei der Planung um eine unzulässige Einzelfallplanung handele. In einem persönlichen Gespräch verständigte man sich darauf, dass der gesamte Geltungsbereich des Bebauungsplanes B 7 nunmehr in das 1. Änderungsverfahren mit einbezogen werden müsse. Eine zweite Auslegung wurde somit erforderlich.

 

Eine zweite öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 15.03.2016 bis einschließlich 15.04.2016. 48 Träger öffentlicher Belange und Sonstige wurden über die Auslegung informiert. Wesentliche Anregungen und Bedenken zur Planung wurden vorgetragen. In der Sitzung wird diesbezüglich ausführlich berichtet. Von dritter Seite liegen keine Stellungnahmen vor. Die Unterlagen wurden bislang von keiner Person eingesehen.

 

Die Unterlagen der aktuellen öffentlichen Auslegung (Satzungsentwurf und Begründung) wurden allen Ratsmitgliedern am 12.04.2016 per E-Mail bzw. in gedruckter Form zur Verfügung gestellt.


Abstimmungsergebnis:

 

Zu a): Einstimmig erfolgt der Beschluss über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

Zu b): Einstimmig erfolgt der Beschluss über die Anregungen seitens der Träger öffentlicher Belange und der sonstigen Beteiligten sowie die von dritter Seite im Rahmen der zwei Auslegungen gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

Zu c): Einstimmig fasst der Rat den Satzungsbeschluss. Die Begründung wird zur Kenntnis genommen.