Sitzung: 09.05.2016 Rat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/062/2016
Beschlussvorschlag:
Um
hier das Planverfahren nunmehr voranzubringen, sind die nachstehenden
Beschlüsse erforderlich:
Zu
a) Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit den entsprechenden
Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs. 2 BauGB aus zwei Beteiligungsverfahren
werden in der Sitzung durch die Verwaltung ausführlich erläutert. Die
entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die
Zusammenstellungen der eingegangenen Stellungnahmen mit den
Beschlussvorschlägen war der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Zusammenstellung
wird als Anlage der Niederschrift beigefügt.
Zu
b) Die eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB seitens der Träger
öffentlicher Belange und von sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite mit
den entsprechenden Beschlussvorschlägen aus zwei öffentlichen Auslegungen
werden in der Sitzung von der Verwaltung ausführlich vorgetragen. Die
entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die
Zusammenstellungen der eingegangenen Stellungnahmen mit den
Beschlussvorschlägen war der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Zusammenstellung
wird als Anlage der Niederschrift beigefügt.
Zu
c) Aufgrund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom
23.09.2004 (Bundesgesetzblatt I 2004 Seite 2414), zuletzt geändert durch
Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (Bundesgesetzblatt I 2015, Seite 1722)
und des § 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz-
und Verordnungsblatt S. 576), zuletzt geändert durch § 4 des Gesetzes vom
12.11.2015 (Nds. GVBL. S. 311), sollte der Rat der Stadt Wiesmoor die 1.
Änderung des Bebauungsplanes B 7,
bestehend aus der Satzung gem. § 10 BauGB als Satzung beschließen. Die
Begründung ist zur Kenntnis zu nehmen.
Die Verwaltung erläutert die Thematik. Eine entsprechende Planzeichnung wird
per Beamer dargestellt. Entsprechende Empfehlungsbeschlüsse des VA vom
18.04.2016 liegen vor.
Da keine Anregungen bestehen, wird über den TOP 9 abgestimmt.
Sachverhalt:
Der
Verwaltungsausschuss beschloss in seiner Sitzung am 14.09.2015 gemäß § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) die 1. Änderung des Bebauungsplanes B 7. In einem kleinen
Teilbereich östlich der Schulstraße etwa in Höhe der Resedaweg-Brücke bis zum
Amaryllisweg sollte die Möglichkeit einer zweireihigen Bebauung geschaffen
werden, da der Ursprungsbebauungsplan B 7 diese Möglichkeiten nicht hergibt.
Das Änderungsverfahren erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB ohne
Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Von der
zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.
Der
Verwaltungsausschuss beschloss in seiner Sitzung am 14.09.2015 die Unterlagen
gemäß § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung der
Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 15.12.2015 bis einschließlich
22.01.2016. 48 Träger öffentlicher Belange und Sonstige wurden über die
Auslegung informiert. Anregungen und Bedenken zur Planung wurden vorgetragen.
In der Sitzung wird diesbezüglich ausführlich berichtet. Von dritter Seite
liegen keine Stellungnahmen vor. Die Unterlagen wurden von keiner Person eingesehen.
Im
Rahmen des Beteiligungsverfahrens machte der Landkreis Aurich deutlich, dass es
sich bei der Planung um eine unzulässige Einzelfallplanung handele. In einem
persönlichen Gespräch verständigte man sich darauf, dass der gesamte
Geltungsbereich des Bebauungsplanes B 7 nunmehr in das 1. Änderungsverfahren
mit einbezogen werden müsse. Eine zweite Auslegung wurde somit erforderlich.
Eine
zweite öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom
15.03.2016 bis einschließlich 15.04.2016. 48 Träger öffentlicher Belange und
Sonstige wurden über die Auslegung informiert. Wesentliche Anregungen und
Bedenken zur Planung wurden vorgetragen. In der Sitzung wird diesbezüglich
ausführlich berichtet. Von dritter Seite liegen keine Stellungnahmen vor. Die
Unterlagen wurden bislang von keiner Person eingesehen.
Die Unterlagen der aktuellen öffentlichen Auslegung (Satzungsentwurf und Begründung) wurden allen Ratsmitgliedern am 12.04.2016 per E-Mail bzw. in gedruckter Form zur Verfügung gestellt.
Abstimmungsergebnis:
Zu a): Einstimmig erfolgt
der Beschluss über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 2 BauGB.
Zu b): Einstimmig erfolgt der Beschluss über die Anregungen seitens der Träger
öffentlicher Belange und der sonstigen Beteiligten sowie die von dritter Seite
im Rahmen der zwei Auslegungen gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
Zu c): Einstimmig fasst der Rat den
Satzungsbeschluss. Die Begründung wird zur Kenntnis genommen.