Sachverhalt:
Es ist erforderlich, eine Konkretisierung der
Geschäftsordnung im Hinblick auf mündliche und schriftliche Anfragen in
Gremiensitzungen der Stadt Wiesmoor vorzunehmen.
Sofern im Rahmen einer Ratssitzung eine Anfrage zum
Zweck der späteren Beantwortung (mündliche Anfrage) gestellt werden soll, ist
dies zwar ebenfalls von § 56 S. 2 NKomVG und § 16 S. 1 GO umfasst, jedoch
fallen solche Anfragen nicht unter den Tagesordnungspunkt „Schriftliche Anträge
gem. § 5 GO und schriftliche Anfragen gem. § 16 GO“.
In
der letzten Ratssitzung am 01.02.2016 ist es unter TOP 16 „Schriftliche Anträge
gem. § 5 GO und schriftliche Anfragen gem. § 16 der GO“ dazu gekommen, dass ein
Ratsmitglied eine mündliche Anfrage stellen wollte. Diese Anfrage müsste unter
dem vorgenannten Tagesordnungspunkt verwehrt werden.
Bislang
hat der Rat der Stadt Wiesmoor so gearbeitet, dass es in Ratssitzungen keine
mündlichen Anfragen gab. Im Verwaltungsausschuss und in den Fachausschüssen
sowie Ausschüssen nach besonderen Rechtsvorschriften hingegen schon. Der
§ 16 GO trifft für diese Arbeitsweise bislang aber keine eindeutige Regelung.
1. Die Verwaltung hat nun eine Konkretisierung der §§ 4, 16, 21 und 23 GO
vorgenommen. Die Geschäftsordnung wurde nun so geändert, wie der Rat und seine
Fachausschüsse bislang gearbeitet haben. In Sitzungen des Rates sind nur
schriftliche Anfragen möglich. In Sitzungen des Verwaltungsausschusses und der
Fachausschüsse sowie der Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften können
sowohl mündliche Anfragen als auch schriftliche Anfragen gestellt werden. Die
Änderungen sind dem beigefügten Änderungsentwurf zu entnehmen.
Des Weiteren hatte die Verwaltung vorgeschlagen, im
Hinblick auf mehr Bürgerfreundlichkeit, die Einwohnerfragestunde zukünftig am
Anfang einer Ratssitzung durchzuführen.
2. Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 18.04.2016 diese
Änderung abgelehnt und beschlossen es bei der bisherigen Verfahrensweise zu
belassen.
Der
Verwaltungsausschuss hat in dieser Sitzung weiterhin eine Änderung des § 14
Abs. 3 GO beschlossen. Dort wurde im Abs. 3 aufgenommen, dass das konkrete
Abstimmungsergebnis im Protokoll darzustellen ist.
3. Die Änderung des § 14 Abs. 3 GO ist im beigefügten Änderungsentwurf
dargestellt.
Von
Seiten der Gruppe GfW liegen zwei Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung
vor. Im Einzelnen werden folgende Änderungen beantragt:
4.
Die Gruppe GfW beantragt,
dass der Betriebsausschuss Baubetriebshof zukünftig öffentlich tagen soll.
Gem.
§ 73 S. 1 i. V. m. § 72 Abs . 1 S. 1 NKomVG bestimmt die Geschäftsordnung, ob
Sitzungen der Ausschüsse öffentlich oder nicht öffentlich sind. Der Grundsatz
der Öffentlichkeit von Sitzungen gilt für Fachausschüsse und für Ausschüsse
nach besonderen Rechtsvorschriften nicht mehr. Der Rat ist daher in seiner
Entscheidung völlig frei.
Die
Verwaltung schlägt vor, den Änderungsantrag abzulehnen und an der bisherigen
Verfahrensweise, den Betriebsausschuss Baubetriebshof nicht öffentlich tagen
zulassen, festzuhalten.
Der
§ 23 GO wurde in diesem Zusammenhang unter Abs. 3 konkretisiert.
5. Die Gruppe GfW beantragt, die Zusammensetzung des Betriebsausschusses
nicht mehr an der Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Wiesmoor
zu orientieren.
Die
Zusammensetzung des Betriebsausschusses Baubetriebshof ist keine Regelung der
Geschäftsordnung. Gem. § 4 Nr. 4 EigBetrVO bestimmt die Betriebssatzung die
Vorschriften über die Zusammensetzung des Betriebsausschusses. In der
Betriebssatzung Baubetriebshof ist geregelt, dass sich der Betriebsausschuss
aus den
Mitgliedern des Verwaltungsausschusses zusammensetzt.
Die
Verwaltung schlägt daher vor, den Änderungsantrag abzulehnen.
6. Die Gruppe GfW beantragt, den Sitzungsbeginn für jede öffentliche
Gremiensitzung auf 17:30 Uhr festzusetzen.
Gem.
§ 59 Abs. 1 NKomVG lädt der Bürgermeister die Ratsmitglieder unter Mitteilung
der Tagesordnung schriftlich oder durch elektronisches Dokument ein. Den
Zeitpunkt und den Ort der Sitzung als originäre Bestandteile der Einladung
setzt jeweils der Bürgermeister fest. Eine derartige Regelung in der
Geschäftsordnung wäre eine sehr starre Regelung und hierdurch würde ein Stück
Flexibilität verloren gehen. Zudem werden die Sitzungstermine (Datum und
Uhrzeit) bei der Stadt Wiesmoor auch mit dem Ratsvorsitzenden bzw. der/dem
jeweiligen Ausschussvorsitzenden abgestimmt.
Die
Verwaltung schlägt daher vor, den Änderungsantrag abzulehnen.
7. Die Gruppe GfW beantragt, die Einhaltung von gesetzlich vorbestimmten
Einberufungszeiten bei Pflichtausschüssen (Drei-Monatsfrist)
Eine
derartige gesetzliche Regelung zur Einberufung von Fachausschüssen (§ 72
NKomVG) bzw. Ausschüssen nach besonderen Rechtsvorschriften (§ 73 NKomVG) sieht
das NKomVG nicht vor.
Die
Verwaltung schlägt daher vor, den Änderungsantrag abzulehnen.
8.
Die Gruppe GfW beantragt,
die Einhaltung von gesetzlich vorbestimmten Einberufungszeiten beim Rat
(Drei-Monatsfrist). Hier wird Bezug auf die geplante Ratssitzung am 09.05.2016 genommen.
Die
Verwaltung weist daraufhin, dass es in der NKomVG keine pauschale Forderung
gibt, dass alle drei Monate eine Ratssitzung stattfinden muss. § 59 Abs. 2 S. 4
NKomVG regelt, dass der Bürgermeister den Rat unverzüglich einzuberufen hat,
wenn
1.
ein Drittel der Ratsmitglieder oder der Verwaltungsausschuss dies unter
Angabe des Beratungsgegenstandes verlangt oder
2.
die letzte Ratssitzung länger als drei Monate zurückliegt und ein
Ratsmitglied die Einberufung unter Angabe des Beratungsgegenstandes verlangt.
Die
Verwaltung schlägt daher vor, den Änderungsantrag abzulehnen.
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 18.04.2016 den einstimmigen Empfehlungsbeschluss gefasst, die Änderungsanträge der Gruppe GfW abzulehnen und die 3. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Wiesmoor, mit den vorgenannten Änderungen unter Nr. 2 und 3, zu beschließen.
Die Verwaltung führt in die
Thematik ein. Ein Entwurf der Geschäftsordnung wird per Beamer dargestellt.
Ratsmitglied Edgar Weiss, WB, führt an, dass in der momentan geltenden Fassung
der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Wiesmoor unter
dem §16 keine Bemerkung enthalten ist, dass mündliche Anfragen nicht zulässig
sind. Hinzufügend wurde eine juristische Beurteilung eingeholt, in welcher die
Problematik der Zulassung von mündlichen Anfragen beurteilt wurde. Das Ergebnis
der Beurteilung spricht dafür, dass den Ratsherren/Ratsfrauen nicht die
Möglichkeit verwehrt werden kann, mündliche Anfragen zu stellen, welches den
Einwohnern in der Einwohnerfragestunde hingegen eingeräumt wird. Die
vorgetragene Beurteilung wird in einer Kopie an die Verwaltung übergeben.
Ratsmitglied Wolfgang Sievers, GfW, äußert, dass der § 56 I NKomVG hier
beachtet werden muss. Die Geschäftsordnung darf nicht dem Kern des Paragraphen
widersprechen.
Bürgermeister Völler äußert hierzu, dass beachtet werden muss, dass der Rat sich
seine Geschäftsordnung selbst gibt. Die Verwaltung hat nun die bisherige
Arbeitsweise vom Rat auf Anraten der Kommunalaufsicht konkretisiert. Wenn eine
andere Verfahrensweise gewünscht ist, dann muss es anders beschlossen werden.
Für ihn sei es sinnvoller, wenn der neu gewählte Rat eine neue Geschäftsordnung
beschließe.
Ratsmitglied Klaus-Dieter Reder, CDU, schlägt vor, die Diskussion über die
Problematik noch einmal zurückzustellen.
Ratsmitglied Johannes Kleen, SPD, wendet ein, dass einem immer die Möglichkeit
offen steht, sich über die Fachausschüsse ausreichend zu informieren.
Ratsmitglied Wolfgang Sievers, GfW, händigt der Verwaltung zur
Veranschaulichung ein Protokoll aus einer Sitzung des Niedersächsischen
Landtages aus, in der es auch um das Antrags- und Auskunftsrecht nach § 56
NKomVG geht.
Ratsmitglied Walter Harms, CDU, stellt die Frage, ob zukünftig Anregungen
wieder im VA möglich sind. Die Verwaltung antwortet hierzu, dass dies unter §
21 Abs. 4 Nr. i fällt. Mündliche Anregungen sind demnach möglich.
Ratsherr Alfred Marzodko, GfW, bemängelt, dass er in der letzten
Fachausschusssitzung eine Anfrage hat stellen wollen, diese jedoch nicht
stattgegeben wurde. Als die Anfrage dann zu einer Anregung umformuliert wurde,
wurde auch diese nicht stattgegeben. Der Bürgermeister antwortet hierzu, dass
die Diskussion im VA aufgekommen ist. Solange keine Konkretisierung in der
Geschäftsordnung beschlossen ist, werden in keiner Sitzung mündliche Anfragen
und Anregungen zugelassen. Er habe aber auch keine Scheu davor Anfragen zu
beantworten. Die Verwaltung hatte lediglich den Auftrag, dies in der
Geschäftsordnung zu präzisieren und dies wurde auch getan.
Ratsfrau Friederike Dirks,
CDU, stellt den Antrag, den Tagesordnungspunkt 8 in die Fraktionen/Gruppen zu
verweisen.
Es wird sodann über den Antrag abgestimmt.
Mit 21 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen
wird der TOP mehrheitlich in die Fraktionen / Gruppen verwiesen.
Abstimmungsergebnis: