Beschluss: Zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 4, Enthaltungen: 0

Sachverhalt:

 

Es ist erforderlich, eine Konkretisierung der Geschäftsordnung im Hinblick auf mündliche und schriftliche Anfragen in Gremiensitzungen der Stadt Wiesmoor vorzunehmen.

 

Sofern im Rahmen einer Ratssitzung eine Anfrage zum Zweck der späteren Beantwortung (mündliche Anfrage) gestellt werden soll, ist dies zwar ebenfalls von § 56 S. 2 NKomVG und § 16 S. 1 GO umfasst, jedoch fallen solche Anfragen nicht unter den Tagesordnungspunkt „Schriftliche Anträge gem. § 5 GO und schriftliche Anfragen gem. § 16 GO“.

 

In der letzten Ratssitzung am 01.02.2016 ist es unter TOP 16 „Schriftliche Anträge gem. § 5 GO und schriftliche Anfragen gem. § 16 der GO“ dazu gekommen, dass ein Ratsmitglied eine mündliche Anfrage stellen wollte. Diese Anfrage müsste unter dem vorgenannten Tagesordnungspunkt verwehrt werden.

 

Bislang hat der Rat der Stadt Wiesmoor so gearbeitet, dass es in Ratssitzungen keine mündlichen Anfragen gab. Im Verwaltungsausschuss und in den Fachausschüssen sowie Ausschüssen nach besonderen Rechtsvorschriften hingegen schon. Der § 16 GO trifft für diese Arbeitsweise bislang aber keine eindeutige Regelung.

 

1.       Die Verwaltung hat nun eine Konkretisierung der §§ 4, 16, 21 und 23 GO vorgenommen. Die Geschäftsordnung wurde nun so geändert, wie der Rat und seine Fachausschüsse bislang gearbeitet haben. In Sitzungen des Rates sind nur schriftliche Anfragen möglich. In Sitzungen des Verwaltungsausschusses und der Fachausschüsse sowie der Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften können sowohl mündliche Anfragen als auch schriftliche Anfragen gestellt werden. Die Änderungen sind dem beigefügten Änderungsentwurf zu entnehmen.

 

Des Weiteren hatte die Verwaltung vorgeschlagen, im Hinblick auf mehr Bürgerfreundlichkeit, die Einwohnerfragestunde zukünftig am Anfang einer Ratssitzung durchzuführen.

 

2.       Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 18.04.2016 diese Änderung abgelehnt und beschlossen es bei der bisherigen Verfahrensweise zu belassen.

 

Der Verwaltungsausschuss hat in dieser Sitzung weiterhin eine Änderung des § 14 Abs. 3 GO beschlossen. Dort wurde im Abs. 3 aufgenommen, dass das konkrete Abstimmungsergebnis im Protokoll darzustellen ist.

 

3.       Die Änderung des § 14 Abs. 3 GO ist im beigefügten Änderungsentwurf dargestellt.

 

Von Seiten der Gruppe GfW liegen zwei Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung vor. Im Einzelnen werden folgende Änderungen beantragt:

 

4.       Die Gruppe GfW beantragt, dass der Betriebsausschuss Baubetriebshof zukünftig öffentlich tagen soll.

 

Gem. § 73 S. 1 i. V. m. § 72 Abs . 1 S. 1 NKomVG bestimmt die Geschäftsordnung, ob Sitzungen der Ausschüsse öffentlich oder nicht öffentlich sind. Der Grundsatz der Öffentlichkeit von Sitzungen gilt für Fachausschüsse und für Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften nicht mehr. Der Rat ist daher in seiner Entscheidung völlig frei.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Änderungsantrag abzulehnen und an der bisherigen Verfahrensweise, den Betriebsausschuss Baubetriebshof nicht öffentlich tagen zulassen, festzuhalten.

 

Der § 23 GO wurde in diesem Zusammenhang unter Abs. 3 konkretisiert.

 

5.       Die Gruppe GfW beantragt, die Zusammensetzung des Betriebsausschusses nicht mehr an der Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Wiesmoor zu orientieren.

 

Die Zusammensetzung des Betriebsausschusses Baubetriebshof ist keine Regelung der Geschäftsordnung. Gem. § 4 Nr. 4 EigBetrVO bestimmt die Betriebssatzung die Vorschriften über die Zusammensetzung des Betriebsausschusses. In der Betriebssatzung Baubetriebshof ist geregelt, dass sich der Betriebsausschuss aus den Mitgliedern des Verwaltungsausschusses zusammensetzt.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Änderungsantrag abzulehnen.

 

6.       Die Gruppe GfW beantragt, den Sitzungsbeginn für jede öffentliche Gremiensitzung auf 17:30 Uhr festzusetzen.

 

Gem. § 59 Abs. 1 NKomVG lädt der Bürgermeister die Ratsmitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung schriftlich oder durch elektronisches Dokument ein. Den Zeitpunkt und den Ort der Sitzung als originäre Bestandteile der Einladung setzt jeweils der Bürgermeister fest. Eine derartige Regelung in der Geschäftsordnung wäre eine sehr starre Regelung und hierdurch würde ein Stück Flexibilität verloren gehen. Zudem werden die Sitzungstermine (Datum und Uhrzeit) bei der Stadt Wiesmoor auch mit dem Ratsvorsitzenden bzw. der/dem jeweiligen Ausschussvorsitzenden abgestimmt.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Änderungsantrag abzulehnen.

 

7.       Die Gruppe GfW beantragt, die Einhaltung von gesetzlich vorbestimmten Einberufungszeiten bei Pflichtausschüssen (Drei-Monatsfrist)

 

Eine derartige gesetzliche Regelung zur Einberufung von Fachausschüssen (§ 72 NKomVG) bzw. Ausschüssen nach besonderen Rechtsvorschriften (§ 73 NKomVG) sieht das NKomVG nicht vor.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Änderungsantrag abzulehnen.

 

8.       Die Gruppe GfW beantragt, die Einhaltung von gesetzlich vorbestimmten Einberufungszeiten beim Rat (Drei-Monatsfrist). Hier wird Bezug auf die geplante Ratssitzung am  09.05.2016 genommen.

 

Die Verwaltung weist daraufhin, dass es in der NKomVG keine pauschale Forderung gibt, dass alle drei Monate eine Ratssitzung stattfinden muss. § 59 Abs. 2 S. 4 NKomVG regelt, dass der Bürgermeister den Rat unverzüglich einzuberufen hat, wenn

 

1.        ein Drittel der Ratsmitglieder oder der Verwaltungsausschuss dies unter Angabe des Beratungsgegenstandes verlangt oder

2.        die letzte Ratssitzung länger als drei Monate zurückliegt und ein Ratsmitglied die Einberufung unter Angabe des Beratungsgegenstandes verlangt.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Änderungsantrag abzulehnen.

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 18.04.2016 den einstimmigen Empfehlungsbeschluss gefasst, die Änderungsanträge der Gruppe GfW abzulehnen und die 3. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Wiesmoor, mit den vorgenannten Änderungen unter Nr. 2 und 3,  zu beschließen.

 

Die Verwaltung führt in die Thematik ein. Ein Entwurf der Geschäftsordnung wird per Beamer dargestellt.

Ratsmitglied Edgar Weiss, WB, führt an, dass in der momentan geltenden Fassung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Wiesmoor unter dem §16 keine Bemerkung enthalten ist, dass mündliche Anfragen nicht zulässig sind. Hinzufügend wurde eine juristische Beurteilung eingeholt, in welcher die Problematik der Zulassung von mündlichen Anfragen beurteilt wurde. Das Ergebnis der Beurteilung spricht dafür, dass den Ratsherren/Ratsfrauen nicht die Möglichkeit verwehrt werden kann, mündliche Anfragen zu stellen, welches den Einwohnern in der Einwohnerfragestunde hingegen eingeräumt wird. Die vorgetragene Beurteilung wird in einer Kopie an die Verwaltung übergeben.

Ratsmitglied Wolfgang Sievers, GfW, äußert, dass der § 56 I NKomVG hier beachtet werden muss. Die Geschäftsordnung darf nicht dem Kern des Paragraphen widersprechen.

Bürgermeister Völler äußert hierzu, dass beachtet werden muss, dass der Rat sich seine Geschäftsordnung selbst gibt. Die Verwaltung hat nun die bisherige Arbeitsweise vom Rat auf Anraten der Kommunalaufsicht konkretisiert. Wenn eine andere Verfahrensweise gewünscht ist, dann muss es anders beschlossen werden. Für ihn sei es sinnvoller, wenn der neu gewählte Rat eine neue Geschäftsordnung beschließe.

Ratsmitglied Klaus-Dieter Reder, CDU, schlägt vor, die Diskussion über die Problematik noch einmal zurückzustellen.

Ratsmitglied Johannes Kleen, SPD, wendet ein, dass einem immer die Möglichkeit offen steht, sich über die Fachausschüsse ausreichend zu informieren.

Ratsmitglied Wolfgang Sievers, GfW, händigt der Verwaltung zur Veranschaulichung ein Protokoll aus einer Sitzung des Niedersächsischen Landtages aus, in der es auch um das Antrags- und Auskunftsrecht nach § 56 NKomVG geht.

Ratsmitglied Walter Harms, CDU, stellt die Frage, ob zukünftig Anregungen wieder im VA möglich sind. Die Verwaltung antwortet hierzu, dass dies unter § 21 Abs. 4 Nr. i fällt. Mündliche Anregungen sind demnach möglich.

Ratsherr Alfred Marzodko, GfW, bemängelt, dass er in der letzten Fachausschusssitzung eine Anfrage hat stellen wollen, diese jedoch nicht stattgegeben wurde. Als die Anfrage dann zu einer Anregung umformuliert wurde, wurde auch diese nicht stattgegeben. Der Bürgermeister antwortet hierzu, dass die Diskussion im VA aufgekommen ist. Solange keine Konkretisierung in der Geschäftsordnung beschlossen ist, werden in keiner Sitzung mündliche Anfragen und Anregungen zugelassen. Er habe aber auch keine Scheu davor Anfragen zu beantworten. Die Verwaltung hatte lediglich den Auftrag, dies in der Geschäftsordnung zu präzisieren und dies wurde auch getan.

 

Ratsfrau Friederike Dirks, CDU, stellt den Antrag, den Tagesordnungspunkt 8 in die Fraktionen/Gruppen zu verweisen.


Es wird sodann über den Antrag abgestimmt.

Mit 21 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen wird der TOP mehrheitlich in die Fraktionen / Gruppen verwiesen.


Abstimmungsergebnis: