Sitzung: 09.05.2016 Rat
Beschluss: Zurückgestellt (Neue Vorlage)
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: AN/248/2015
Sachverhalt:
Der
Antrag der SPD-Stadtratsgruppe vom 08.11.2015 war bereits der Sitzungsvorlage
zur Sitzung des Rates am 14.12.2015 beigefügt. Die SPD-Stadtratsgruppe hatte
den Antrag in der Fachausschusssitzung am 21.12.2015 vorgestellt und begründet.
Die Flüchtlings- bzw. Zuwanderungssituation stellte zum damaligen Zeitpunkt
eine Herausforderung für alle Beteiligten dar und war auch im Hinblick auf die
Zuweisungsquoten insbesondere für die Stadt Wiesmoor im Hinblick auf die
Wohnraumfrage von besonderer Bedeutung. Bei den Berechnungen wurde von einer
von Niedersachsen aufzunehmenden Quote von 100.000 Personen jährlich
ausgegangen, d.h., von einer Zahl von ca. 1. Mio. Flüchtlingen jährlich
bundesweit. Damals war somit für Wiesmoor mit einer weiteren erheblich
steigenden Zahl von Flüchtlingen im Rahmen der sogenannten Verteilerquote zu
rechnen. Deshalb wurde im Haushaltsplan für 2016 ein Betrag in Höhe von
1.350.000 € für den sozialen Wohnungsbau aufgenommen. Ebenso sollte im
Zusammenwirken mit dem Landkreis Aurich nach geeigneten Baugrundstücken gesucht
werden.
Entsprechende
Flächen wurden inzwischen gesucht und gefunden. Die Zahl der Flüchtlinge ist
jedoch sehr stark zurückgegangen. Kamen Anfang 2016 noch ca. 3.000 Flüchtlinge
wöchentlich nach Niedersachsen, so waren es Anfang April 2016 noch ca. 300
Flüchtlinge wöchentlich, also nur noch ca. 10 %.
Die
Absicht in Gebäuden für den sozialen Wohnungsbau zunächst für einige Jahre
Flüchtlinge unterzubringen und so wesentliche Teile der Investitionen zeitnah
zu refinanzieren, musste daher aufgegeben werden. Der zuständige Landkreis
Aurich war nicht bereit, Mietzusagen zu übernehmen. Die Gebäude müssten daher
direkt für sozial Schwächere gebaut werden. Hier ist das Problem, dass sich die
Gebäude erst über einen Zeitraum von ca. 40 – 42 Jahren refinanzieren würden.
Die notwendigen Kommunalkredite werden aber nur für einen maximalen Zeitraum
von 30 Jahren vergeben. Dadurch würden sich Liquiditätslücken ergeben, da der
jährliche Refinanzierungsbetrag geringer wäre als der Tilgungsbetrag. Eine
weitere Rolle spielt noch der geringere Abschreibungsbetrag durch eine
Abschreibungszeit von 90 Jahren. Ursache für dieses Missverhältnis ist unter
anderem die Tatsache, dass nach Auskunft von Fachleuten „Bauen derzeit sehr
teuer ist“.
Die Verwaltung schlägt daher vor, derzeit keine Gebäude für den sozialen Wohnungsbau zu bauen. Stattdessen sollte die Stadt Wiesmoor „die Situation im Auge behalten“. Eventuell könnten auch Grundstücke gesucht werden, die privaten Investoren oder dem Landkreis Aurich für entsprechende Zwecke zur Verfügung gestellt werden.
BGM Völler erklärt, dass die
Thematik derzeit in den Fraktionen/Gruppen zur Beratung liegt. Die Thematik ist
heute auf der Tagesordnung, weil die Gruppe WB dieses beantragt hat. (Siehe TOP
13.2)
Ratsmitglied Johannes Kleen, SPD, trägt die Beweggründe für den gestellten
Antrag vor. Er weist darauf hin, dass vor allem die Altersarmut in Zukunft eine
bedeutende Rolle spielen wird. Diese Ansicht findet im Rat Zustimmung.
Es wird im Anschluss darüber abgestimmt, den Tagesordnungspunkt in die
Fraktionen/Gruppen zu verweisen.
Einstimmig wird der TOP in die Fraktionen / Gruppen verwiesen.
Abstimmungsergebnis: