Beschluss: Zurückgestellt (Neue Vorlage)

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Sachverhalt:

 

Der Antrag der SPD-Stadtratsgruppe vom 08.11.2015 war bereits der Sitzungsvorlage zur Sitzung des Rates am 14.12.2015 beigefügt. Die SPD-Stadtratsgruppe hatte den Antrag in der Fachausschusssitzung am 21.12.2015 vorgestellt und begründet. Die Flüchtlings- bzw. Zuwanderungssituation stellte zum damaligen Zeitpunkt eine Herausforderung für alle Beteiligten dar und war auch im Hinblick auf die Zuweisungsquoten insbesondere für die Stadt Wiesmoor im Hinblick auf die Wohnraumfrage von besonderer Bedeutung. Bei den Berechnungen wurde von einer von Niedersachsen aufzunehmenden Quote von 100.000 Personen jährlich ausgegangen, d.h., von einer Zahl von ca. 1. Mio. Flüchtlingen jährlich bundesweit. Damals war somit für Wiesmoor mit einer weiteren erheblich steigenden Zahl von Flüchtlingen im Rahmen der sogenannten Verteilerquote zu rechnen. Deshalb wurde im Haushaltsplan für 2016 ein Betrag in Höhe von 1.350.000 € für den sozialen Wohnungsbau aufgenommen. Ebenso sollte im Zusammenwirken mit dem Landkreis Aurich nach geeigneten Baugrundstücken gesucht werden. 

 

Entsprechende Flächen wurden inzwischen gesucht und gefunden. Die Zahl der Flüchtlinge ist jedoch sehr stark zurückgegangen. Kamen Anfang 2016 noch ca. 3.000 Flüchtlinge wöchentlich nach Niedersachsen, so waren es Anfang April 2016 noch ca. 300 Flüchtlinge wöchentlich, also nur noch ca. 10 %.

 

Die Absicht in Gebäuden für den sozialen Wohnungsbau zunächst für einige Jahre Flüchtlinge unterzubringen und so wesentliche Teile der Investitionen zeitnah zu refinanzieren, musste daher aufgegeben werden. Der zuständige Landkreis Aurich war nicht bereit, Mietzusagen zu übernehmen. Die Gebäude müssten daher direkt für sozial Schwächere gebaut werden. Hier ist das Problem, dass sich die Gebäude erst über einen Zeitraum von ca. 40 – 42 Jahren refinanzieren würden. Die notwendigen Kommunalkredite werden aber nur für einen maximalen Zeitraum von 30 Jahren vergeben. Dadurch würden sich Liquiditätslücken ergeben, da der jährliche Refinanzierungsbetrag geringer wäre als der Tilgungsbetrag. Eine weitere Rolle spielt noch der geringere Abschreibungsbetrag durch eine Abschreibungszeit von 90 Jahren. Ursache für dieses Missverhältnis ist unter anderem die Tatsache, dass nach Auskunft von Fachleuten „Bauen derzeit sehr teuer ist“.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, derzeit keine Gebäude für den sozialen Wohnungsbau zu bauen. Stattdessen sollte die Stadt Wiesmoor „die Situation im Auge behalten“. Eventuell könnten auch Grundstücke gesucht werden, die privaten Investoren oder dem Landkreis Aurich für entsprechende Zwecke zur Verfügung gestellt werden.   

 

BGM Völler erklärt, dass die Thematik derzeit in den Fraktionen/Gruppen zur Beratung liegt. Die Thematik ist heute auf der Tagesordnung, weil die Gruppe WB dieses beantragt hat. (Siehe TOP 13.2)

Ratsmitglied Johannes Kleen, SPD, trägt die Beweggründe für den gestellten Antrag vor. Er weist darauf hin, dass vor allem die Altersarmut in Zukunft eine bedeutende Rolle spielen wird. Diese Ansicht findet im Rat Zustimmung.

Es wird im Anschluss darüber abgestimmt, den Tagesordnungspunkt in die Fraktionen/Gruppen zu verweisen.

 

Einstimmig wird der TOP in die Fraktionen / Gruppen verwiesen.   


Abstimmungsergebnis: