Sitzung: 09.05.2016 Rat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: AN/090/2016
Beschlussvorschlag:
Die/der jeweilige Antragsteller/-in die/der einen elektronischen Datenträger in einer Gremiensitzung einsetzen möchte, hat die zu präsentierenden Unterlagen der Verwaltung spätestens fünf Werktage vor einer Sitzung zur Verfügung zu stellen, dass diese den Ratsmitgliedern noch rechtzeitig zur jeweiligen Sitzung übersendet werden können.
Sachverhalt:
Die Gruppe WB beantragt mit Schreiben vom 23.04.2016 die
nachvollziehbare Darstellung von der Verwaltung, warum sich der Rat gegen die
Zulassung eines elektronischen Datenträgers, zur Unterstützung eines Antrages
oder einer Verwaltungsvorlage, aussprechen kann.
Die Thematik wurde bereits durch die Verwaltung in der
VA-Sitzung am 18.05.2015 unter TOP 10 ausführlich dargestellt.
Bereits damals wurde von Seiten der Verwaltung eine Anfrage
bzgl. der Zulassung von elektronischen Datenträgern an Herrn
Ministerialdirigent a. D. Robert Thiele
gestellt. In der Anfrage wurde Herr Thiele um seine Einschätzung zur Rechtslage
gebeten. Die Antwort ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Hieraus ist ersichtlich, dass die vorherige
Abstimmung durch den jeweiligen Vorsitzenden (§ 63 NKomVG) durchaus legitim
ist, ob elektronische Datenträger in der Sitzung zum Einsatz kommen dürfen.
Denn durch den Einsatz entsprechender Medien könnte sich ein Ratsmitglied
benachteiligt fühlen und damit ein Verstoß gegen die Sitzungsordnung vorliegen,
welche nicht einfach übergangen werden kann.
Die empfohlene Abstimmung dient dem Zweck, bei dem jeweiligen
TOP festzustellen, ob kein Sitzungsteilnehmer widerspricht, sodass die
Zulassung nur bei Einmütigkeit ausgesprochen werden kann. Einer besonderen
Rechtsgrundlage bedarf diese Abstimmung nicht, weil es um die Entscheidung über
eine Verfahrensfrage geht.
Zudem gibt es kein Grundrecht auf Präsentation eines Antrages
im Rat oder Fachausschuss mittels elektronischen Datenträgers, auf dass sich
ein Ratsmitglied berufen kann.
Der VA hat sich in der Sitzung am 18.05.2015 darauf
verständigt, dass die/der jeweilige Antragsteller/-in die/der einen
elektronischen Datenträger einsetzen möchte, die zu präsentierenden Unterlagen
der Verwaltung so frühzeitig zur Verfügung stellt, dass diese den Ratsmitgliedern
noch rechtzeitig zur jeweiligen Sitzung übersendet werden können. Von dieser
Vorgehensweise wurde bislang von keiner/m Antragssteller/-in Gebrauch gemacht.
Die Verwaltung schlägt vor, dass der Rat die diesbezügliche
Verständigung des VA aus der Sitzung am 18.05.2015 durch Beschluss bestätigt.
Da es sich um einen Verfahrensbeschluss handelt, bedarf es keiner Vorbereitung
durch den VA.
Da die Höchstdauer einer Sitzung von zwei Stunden erreicht
ist, wird über eine Verlängerung der Sitzung abgestimmt.
Die Verlängerung wird mit 24 Ja-Stimmen
einstimmig beschlossen.
Ratsmitglied Edgar Weiss, WB, stellt den Antrag vor. Er erklärt, dass für ihn
hier ein Verstoß gegen das Prinzip der Gleichheit vorliegt. Auch die Verwaltung
stellt in den Sitzungen Unterlagen vor, die die Ratsmitglieder vorher nicht zur
Kenntnis genommen haben. Für die Unterstützung seines Vortrages beantragt Edgar
Weiss die Benutzung eines USB-Sticks.
Es wird über die Zulassung des USB-Sticks abgestimmt.
Die Benutzung des USB-Sticks wird mit 3 Gegenstimmen abgelehnt.
Danach wird durch Ratsmitglied Edgar Weiss ein Plakat an die Wand geklebt.
Es wird über die Zulassung des Aufhängens des Plakates abgestimmt.
Das Aufhängen des Plakates wird mit 8 Gegenstimmen abgelehnt.
Im Rat ist man der überwiegenden Meinung, dass die Benutzung von Medien nur
sinnvoll ist, wenn man zuvor die Möglichkeit bekommen hat, diese zur Kenntnis
zu nehmen.
Ratsmitglied Klaus-Dieter Reder, CDU, stellt die Frage, wie man das im
Beschlussvorschlag enthaltene Wort „rechtzeitig“ definieren kann. Die
Verwaltung erklärt hierzu, dass rechtzeitig einen Zeitraum von fünf Werktagen
darstellen könnte. Lt. Reder sollte dieses in den Beschlussvorschlag übernommen
werden.
Es wird sodann über den Beschlussvorschlag der Verwaltung mit der
vorgeschlagenen Änderung abgestimmt.
Abstimmungsergebnis: