Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, der vorgesehenen Änderung der Gemeindegrenzen im Rahmen der Flurbereinigung Strackholt zuzustimmen.


Sachverhalt:

Im Rahmen der Flurbereinigung Strackholt ist eine Änderung der Gemeindegrenzen im Sinne des § 58 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz zwischen der Gemeinde Großefehn und der Stadt Wiesmoor vorgesehen. Diese ist zweckmäßig, um

-         für die von bisherigen Gemeindegrenzen durchschnittenen neuen Grundstücke katastertechnische, jagdrechtliche und steuerliche Schwierigkeiten zu vermeiden.

-         Die Gemeindegrenzen sinnvoll an örtlich vorhandene Bedingungsgrenzen anzupassen, insbesondere an die vorhandenen oder ausgebauten Anlagen (Gewässer, Wege u.s.w.).

Die für die Grenzänderung vorgesehenen Flächen und Größen sind aus der beigefügten Anlage zu entnehmen. Gem. § 58 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz bedarf die Änderung der Zustimmung der beteiligten Gebietskörperschaften. Durch die Änderung wird die Grenzziehung zwischen der Stadt Wiesmoor und der Gemeinde Großefehn leicht verändert, und zwar derart, dass die Fläche der Stadt Wiesmoor um ca. 278 m² verkleinert wird.

 

Die Verwaltung führt in die Thematik ein. Eine entsprechende Planzeichnung wird per Beamer dargestellt.

Ab 19:24 Uhr nimmt BGM Völler wieder an der Sitzung teil.

 

Fachbereichsleiter Johannes Bohlen ergänzt, dass sich die Stadtfläche nicht um 278 qm, wie in der Vorlage beschrieben, sondern um 186 qm verkleinert.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, wird über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt. 


Abstimmungsergebnis: