Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung schlägt vor,

 

a) den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014 zu beschließen,

 

b) 1.     den Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 184.141,91 € in die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zuzuführen,

 

 2.      den Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 655.011,96 € in die Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen,

 

3.      zur Anpassung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich an den Überschuss aus der Betriebsabrechnung für die zentrale Abwasserbeseitigung in Höhe von 0,00 €, Vorjahr 191.839,75 €, dem Sonderposten für den Gebührenausgleich die Differenz in Höhe von 191.839,75 € zu entnehmen

 

und

 

 c)        die Entlastung des Bürgermeisters zu beschließen.

 

Der Gesamtüberschuss aus 2014 beträgt damit 839.153,87 €.


Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014 – geprüfte Fassung –, der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 und die dazu erarbeitete Stellungnahme wurden am 27.05.2016 verschickt.

 

Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG beschließt der Rat über den Jahresabschluss, die Zuführung zu bzw. die Entnahme aus den Überschussrücklagen und die Entlastung des Bürgermeisters.

 

Die Verwaltung führt in die Thematik ein. Zur Unterstützung der Erläuterung werden die entsprechenden Auszüge aus dem Jahresabschluss per Beamer dargestellt.

 

Jens Brooksiek weist darauf hin, dass aufgrund eines Speicherfehlers im Kopiersystem der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2014 nicht vollständig versendet wurde. Der vollständige Prüfungsbericht wurde nachträglich übersandt.

 

Ratsmitglied Wolfgang Sievers, GfW, teilt mit, dass die Gruppe GfW an der Abstimmung zum TOP 6 nicht teilnehmen wird.

 

BGM Völler verlässt um 19:21Uhr die Sitzung.

Ab 19:21 Uhr nimmt Ratsmitglied Wilfried Ahlers an der Sitzung teil.

 

Da keine weiteren Anregungen vorliegen, wird über den Beschlussvorschlag der Verwaltung en bloc abgestimmt.


Abstimmungsergebnis: