Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung schlägt vor,

 

a) den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014 zu beschließen,

 

b) 1.     den Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 184.141,91 € in die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zuzuführen,

 

 2.      den Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 655.011,96 € in die Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen,

 

3.      zur Anpassung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich an den Überschuss aus der Betriebsabrechnung für die zentrale Abwasserbeseitigung in Höhe von 0,00 €, Vorjahr 191.839,75 €, dem Sonderposten für den Gebührenausgleich die Differenz in Höhe von 191.839,75 € zu entnehmen

 

und

 

 c)        die Entlastung des Bürgermeisters zu beschließen.

 

Der Gesamtüberschuss aus 2014 beträgt damit 839.153,87 €.


Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014 – geprüfte Fassung –, der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 und die dazu erarbeitete Stellungnahme wurden am 27.05.2016 verschickt.

 

Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG beschließt der Rat über den Jahresabschluss, die Zuführung zu bzw. die Entnahme aus den Überschussrücklagen und die Entlastung des Bürgermeisters.

 

Fachbereichsleiter Brooksiek trägt die wichtigsten Zahlen für den Jahresabschluss 2014 vor. Insbesondere weist er auf die Verbesserung gegenüber der Planung im ordentlichen Ergebnis von rd. 1,3 Mio. und im außerordentlichen Ergebnis von rd. 839.000,00 € hin.

 

Sodann trägt er die wichtigsten Zahlen aus der Ergebnis- und Finanzrechnung vor. Außerdem weist er auf die Steigerung des Infrastrukturvermögens in der Bilanz in Höhe von ca. 3 Mio. Euro hin. Die Erhöhung des Infrastrukturvermögens beruht insbesondere auf den Straßenbau und die Erweiterung der Kläranlage. Des Weiteren trägt er die Daten aus der Beschlussvorlage vor und schließt somit seinen Vortrag.

 

Ausschussmitglied Weiss, WB, spricht die Bemerkungen des Rechnungsprüfungsamtes im Prüfungsbericht an. Insbesondere, dass die Stadt gesicherte Haushaltsausgleiche anstreben soll und die Haushaltsausgleiche nicht nur unter Inanspruchnahme der außerordentlichen Überschüsse vornehmen solle. Außerdem soll die Stadt ihre freiwilligen Ausgaben auf ihre Notwendigkeit überprüfen. Hierzu führt Ausschussmitglied Weiss die Defizite der LWTG an und fordert auch weiterhin, dass die Wirtschaftlichkeit in diesem Bereich verbessert werden muss. Allerdings sieht er im Vorgriff auf den Abschluss 2015 eine Verbesserung. Des Weiteren weist er auf die weitere Neuverschuldung hin, gleichzeitig sieht er es jedoch positiv, dass die Neuverschuldung geringer angestiegen ist als in den Vorjahren. Insgesamt sieht er in dem Abschluss 2014 einen positiven Abschluss.

 

Ausschussmitglied Reder, CDU, sieht den Jahresabschluss 2014 ebenfalls positiv, mahnt aber auch dazu, dass in Zukunft sorgsam geplant werden muss, da die gute Ertragslage sicherlich auf Dauer nicht erhalten bleiben wird.

 

Ausschussmitglied Jelken, SPD, sieht den Jahresabschluss 2014 ebenfalls als positiv an. In Bezug auf die LWTG weist er darauf hin, dass die Investitionen in den Fremdenverkehr sich auch positiv auf die Ertragslage der Firmen auswirken und die Stadt dadurch von einer höheren Gewerbesteuer profitiert.

 

Ausschussmitglied Sievers, GfW, freut sich über die schnelle Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt, möchte jedoch eine Stellungnahme hierzu erst im Rat abgeben, da er bisher noch keine Zeit gefunden hat, den Prüfungsbericht ausreichend durchzusehen.

 

BGM Völler bedankt sich bei den Mitarbeitern Jens Brooksiek und Peter Schoone für die Aufstellung des Jahresabschlusses 2014.

 

Ausschussmitglied Sievers, GfW, bemängelt, dass die Buchungen der Überschüsse in die Rücklage bereits vor Beschlussfassung durch den Rat erfolgt sind. Fachbereichsleiter Brooksiek teilt ihm hierzu mit, dass dieses aus Vereinfachungsgründen gemacht wird. Sollte wider Erwarten der Rat eine Zuführung zur Rücklage nicht beschließen, wäre eine Rückbuchung ohne weiteres möglich. 

 

Der Ausschussvorsitzende Ahlfs lässt über den Beschlussvorschlag wie folgt abstimmen:

 

Die Punkte a) und b) 1. bis 3. werden zusammengefasst.

Der Beschluss ergeht mit 6 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung.

Der Punkt c) wird mit 6 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme beschlossen.


Abstimmungsergebnis: